Abfallentsorgungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: S-BEDB-2022-0052
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bedburg
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50181
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bedburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallentsorgungsdienstleistungen
Sammlung und Transport von Siedlungsabfällen und Betrieb eines Wertstoffhofs
Sammlung und Transport von Siedlungsabfällen
50181 Bedburg
01.01.2023 bis 31.12.2027 mit Verlängerungsoption 1 Jahr; etwa 25.000 Einwohner
• Einsammlung und Transport von Restmüll mit Identsystem inkl. Behältergestellung
• Einsammlung und Transport von Bioabfall mit Identsystem inkl. Behältergestellung
• Einsammlung, Transport, Umschlag und Verwertung von Altpapier inkl. Behältergestellung
• Durchführung des Änderungsdienstes für Restmüll, Bioabfall und Altpapier
• Einsammlung und Transport von Sperrmüll
• Einsammlung und Transport von E-Schrott
• Einsammlung und Transport von Grünabfällen inkl. Weihnachtsbaumsammlung
• Einsammlung, Transport und Verwertung von schadstoffhaltigen Abfällen
Verlängerungsoption 1 Jahr
Betrieb eines Wertstoffhofs
Gewerbegebiet Mühlenerft, 50181 Bedburg
Im Lauf des Jahres 2023 bis 31.12.2027 mit Verlängerungsoption für 1 Jahr; etwa 25.000 Einwohner:
• Annahme von satzungsgemäßen Abfällen wie Altpapier, Sperrmüll, Altholz und Grünschnitt, jeweils mit Mengenbegrenzung. Die Anlieferung von Rest-Hausmüll soll nach Abstimmung mit dem Auftraggeber im Rahmen einer noch zu erstellenden Benutzungsordnung möglich sein.
• Die Annahme nicht satzungsgemäßer Abfallarten wie z. B. Bauschutt, Baumischabfälle, Altreifen, Glas, Folie etc. ist dem Aufragnehmer freigestellt und erfolgt auf Kosten und Rechnung des Auftragnehmers.
Bitte beachten:
Der Betriebsbeginn ist erst nach der Herrichtung des Grundstücks durch die Stadt Bedburg möglich und erfolgt voraussichtlich im Lauf des Jahres 2023.
Vertragslaufzeit-Ende bleibt 31.12.2027 mit Verlängerungsoption für 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (https://www.bedburg.de/521_EU) (Los 1 und Los 2)
- Eigenerklärung zur Eignung (https://www.bedburg.de/124_LD) (Los 1 und Los 2)
- Eigenerklärung Russland
(www.bedburg.de/EU_Eigenerklaerung_Russland) (Los 1 und Los 2)
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (Link s. o.) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Link s. o.) oder die EEE vorzulegen.
Siehe auch VI.3).
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. (Los 1 und Los 2)
• Nachweis (keine Eigenerklärung) über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. (Los 1 und Los 2)
Siehe auch Hinweise in VI.3).
• mindestens zwei Referenzen (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restabfall, Bioabfall oder Altpapier in Gemeindegebieten mit mindestens 25.000 Einwohnern. Die Referenzen sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (nur Los 1).
• mindestens zwei Referenzen (als Eigenerklärung) über den Einsatz eines Identsystems in Gemeindegebieten mit mindestens 25.000 Einwohnern. Die Referenzen sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (nur Los 1).
• mindestens zwei Referenzen (als Eigenerklärung) für den Umschlag und die Verwertung/Vermarktung von jeweils mindestens 2.000 to. Altpapier pro Jahr. Die Referenzen sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (nur Los 1).
• mindestens zwei Referenzen (als Eigenerklärung) über die Sammlung und Verwertung/Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen in Gemeindegebieten mit mindestens 25.000 Einwohnern. Die Referenzen sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber, mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (nur Los 1).
• Nutzungsnachweis für die vorgesehene Umschlaganlage für Altpapier. Der Standort der Anlage muss sich in einem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Standortbereich befinden. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden (nur Los 1).
• Mindestens zwei Referenzen (als Eigenerklärung) über die Durchführung eines Änderungsdienstes in Gemeinden mit mindestens 25.000 Einwohnern (nur Los 1).
• Mindestens zwei Referenzen (als Eigenerklärung) über den Betrieb eines Wertstoffhofs in Gemeinden mit mindestens 25.000 Einwohnern (nur Los 2)
Siehe auch Hinweise in VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat seine fachliche Befähigung und Leistungsfähigkeit zu beweisen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Leistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haftet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).