Generalplaner Schulzentrum Münsterstraße Referenznummer der Bekanntmachung: F054/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner Schulzentrum Münsterstraße
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur "Erweiterung der Schulraumressourcen in der Innenstadt-Nord" wurde ein Realisierungskonzept zur Deckung der Fehlbedarfe unter Berücksichtigung der funktionalen und pädagogischen Anforderungen und des baulich-technisches Zustands der Schulen entwickelt. Aus dem Realisierungskonzept zur Schulraumerweiterung resultiert eine Neubebauung, Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums Münsterstraße.
Das Schulzentrum befindet sich im Stadtbezirk Innenstadt-Nord. Das Grundstück befindet sich eingegrenzt von der Goethestraße, der Münsterstraße, der Erwinstraße sowie der Uhlandstraße im Ortsteil Nordmarkt. Der Standort ist von Mehrfamilienhäusern sowie Einzelhandels- und Gastronomieunternehmen umgeben.
Im Planungsgebiet finden sich die Bauteile 1 und 2 der Gertrud-Bäumer-Realschule (4-zügig), das Gebäude der Albrecht-Brinkmann-Grundschule (5-zügig), der Alt- und Neubau des Helmholtz-Gymnasiums (SEK I 4-zügig, SEK II 6-zügig) sowie ein Sportplatz wieder.
Eine 3-fach Sporthalle befindet sich angrenzend ebenfalls am Standort, sie bleibt erhalten und ist nicht Bestandteil der Planung. Die Halleneinheiten stehen dem Schulzentrum gemeinschaftlich zur Verfügung.
Alle Schulen haben erhebliche Flächenbedarfe, die am Standort nur durch den Abbruch und die Realisierung von flächeneffizienteren Neubauten für die Grundschule und die Realschule geschaffen werden können.
Das Gymnasium besteht aus einem denkmalgeschützten Altbau und einem Aula-/Mensa-Gebäude, welches auch bestehen bleiben soll. Der Altbau ist mit einem 3-geschossigen, ebenfalls denkmalgeschützten ehem. Hausmeisterwohnhaus verbunden. Das Gymnasium soll einen Erweiterungsbau bekommen, der möglichst baulich mit dem Bestand zu verbinden ist. Auf diese Weise soll das Bestandsgebäude zukünftig barrierefrei erschlossen werden.
Um alle Bedarfe an Sportflächen am Standort und darüber hinaus für den Bezirk zu decken, sind zusätzlich zwei 3-fach Sporthallen (6 Halleneinheiten) am Standort zu realisieren. Eine der beiden 3-fach Hallen ist als Versammlungsstätte z.B. für Sportveranstaltungen mit Zuschauertribüne und entsprechenden technischen Anforderungen zu planen. Wunsch aller Schulen ist es, eine Sporthalle als Versammlungsstätte für größere Schulveranstaltungen nutzen zu können. Eine Tribünenanlage für bis zu 600 Personen ist vorzusehen, jedoch nicht als Mehrzweckhalle zu planen (keine Bühnentechnik, etc.).
Stadt Dortmund 44145 Dortmund
- Neubau der Gertrud-Bäumer-Realschule (auf dem freien Sportplatz)
- Abbruch Bauteil 1 Gertrud-Bäumer-Realschule
- Neubau der Albrecht-Brinkmann-Grundschule
- Abbruch Albrecht-Brinkmann-Grundschule
- Sanierung und Erweiterung des Helmholtz-Gymnasiums
- Abbruch Bauteil 2 Gertrud-Bäumer-Realschule
- Errichtung von 2 Dreifeld-Sporthallen
siehe Teilnahmeantrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufshaftpflichtversicherung mindestnötige Deckung 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden
Umsatz (Honorar) mind. 2,0 Mio. EUR netto i. Mittel der letzten 3 Jahre für Leistungen der Generalplanung nach Leistungsbild HOAI
mind. 20 Mitarbeitende (Gesamtbüro)
mind. 19 technische Mitarbeitende (i. Mittel der letzten 3 Jahre) in den folgenden Fachdisziplinen:
Objektplanung 4 MA
Freianlagenplanung 2 MA
Technische Gebäudeausrüstung 3 MA
Baulogistik 2 MA
Bauphysik 2 MA
Brandschutz 2 MA
Tragswerksplanung Hochbau 2 MA
BIM 2 MA
Projektleitung sowie stellv. Projektleitung min. 5 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung. Mindestens 3 Hochbauprojekte im Bereich Bildungsbau mit Baukosten größer als 20 Mio. EUR brutto, mindestens Honorarzone III gem. Anlage 10.2 HOAI 2021
Referenz über die in den letzten 5 Kalenderjahren erbrachten Leistungen in den geforderten Fachdisziplinen / in der geforderten Größenordnung. (Projekte des Büros seit 2017 einschl.)
Referenzen 1-3: Das Referenzprojekt besitzt Baukosten von mindestens
20 Mio. EUR brutto (KR 200-600 nach DIN 276)
Generalplanung ( mind. Lph 1-5 HOAI) muss durch das Büro erbracht worden sein:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDBPP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland