Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Beschäftigten von obersten Landesbehörden, der Landtagsverwaltung und des LDI bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Kinderbetreuung und Pflege) Referenznummer der Bekanntmachung: 19.01.01-18-I-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mhkbd.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Beschäftigten von obersten Landesbehörden, der Landtagsverwaltung und des LDI bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Kinderbetreuung und Pflege)
Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen für Beschäftigte der in der Leistungsbeschreibung genannten Dienststellen zu allen Fragen der Kinderbetreuung sowie der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit von Angehörigen.
am Wohnort der Beschäftigten der Landesregierung und der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wohnen in Düsseldorf, im Einzugsgebiet von Düsseldorf und darüber hinaus (z. B. auch Eifel, Münsterland, Sauerland, Niederrhein, Köln-Bonn, Bergisches Städtedreieck).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Landesvertretung in Berlin wohnen in Berlin und dem Einzugsgebiet von Berlin.
Die Leistungserbringung hat flexibel nach den Erfordernissen und Wünschen der Beschäftigten bzw. ihrer Angehörigen zu erfolgen.
Eines der zentralen Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dieses Ziel wird von der Landesregierung/Landtagsverwaltung auch als öffentlicher Arbeitgeber nachhaltig unterstützt und gefördert.
Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, mit einer Dienstleistungsagentur eine Rahmenvereinbarung über:
- Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen zu allen Fragen der Kinderbetreuung,
- Informations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu allen Fragen der Hilfs-, Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit (Beschäftigte und deren Angehörige)
für die Beschäftigten der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ministerien und der Landtagsverwaltung zu schließen.
Im Bereich der Kinderbetreuung soll den Eltern durch das Beratungs- und Vermittlungsangebot geholfen werden, ein individuell passendes Betreuungskonzept für ihre Kinder zu finden. Hierzu sollen u. a. folgende Einzelleistungen erbracht werden:
Die Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen betreffen insb. die Bereiche Regelbetreuung, Notfallbetreuung und Ferienbetreuung. Darüber hinaus sind neben Präsentationen der Dienstleistungen, Bereitstellung von Informationsmaterialien und regelmäßiger schriftlicher Dokumentation über die Tätigkeit, Beratungstage bzw. Sprechstunden und Fachvorträge anzubieten.
Im Bereich der Pflege erhalten die Beschäftigten ganzheitliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die umfassend, individuell und maßgeschneidert auf ihre Bedürfnisse und die des pflegebedürftigen und/oder zu betreuenden Menschen abgestimmt sind. Hierzu sind die notwendigen Beratungs-/Vermittlungs-und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte und deren Angehörige und ein Krisenmanagement in Ausnahmesituationen zu erbringen. Darüber hinaus sind neben Präsentationen der Dienstleistungen, Bereitstellung von Informationsmaterialien und regelmäßiger schriftlicher Dokumentation über die Tätigkeit, Beratungstage bzw. Sprechstunden und Fachvorträge anzubieten.
Die Rahmenvereinbarung legt die allgemeinen Bedingungen und die Preisbedingungen für die Durchführung der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie fest. Es ist eine Gesamtlaufzeit der Vereinbarung von 4 Jahren (1.1.2023 bis 31.12.2026) vorgesehen. Sofern die einzelnen Ministerien/die Landtagsverwaltung ihren Beschäftigten Angebote zur Kinderbetreuung und Pflege machen wollen, werden sie Einzelverträge auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abschließen. In den Einzelverträgen werden Leistungsumfang sowie Beginn und Dauer näher bestimmt.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Bietermemorandum zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Formular 521 EU) nach § 123 und § 124 GWB
Eigenerklärung Sanktionen (Formular 523 EU) zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Bewerber-/Bietergemeinschaften - sofern zutreffend -
Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die o.g. Erklärungen von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Zudem ist das Formular 531 EU vorzulegen.
Nachunternehmer - sofern zutreffend -
Beruft sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer), ist die o.g. Erklärung auch von dem Unternehmen einzureichen, auf dessen Eignung sich der Einzelbewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft.
Zudem ist das Formular 532 EU vorzulegen.
Benennung von mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (insbesondere von obersten Landesbehörden) jeweils aus den Bereichen Kinderbetreuung und Pflege aus den letzten 5 Jahren mit Angabe der Laufzeit der Leistung, des Auftraggebers/der Auftraggeberin (mit Kontaktdaten), des Auftragswerts und des Leistungsumfangs.
Bewerber-/Bietergemeinschaften - sofern zutreffend -
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die o.g. Nachweise bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
MHKBD NRW, Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unterlagen, Erklärungen und Nachweise
Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formulare verwendet werden. Die Vordrucke/Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik "vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" bereitgestellt. Die Vordrucke/Formblätter und Erklärungen sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch zu vervollständigen und mit einer elektronischen Unterschrift in Textform zu versehen (siehe Ziffer 2 des Bietermemorandums.)
Die Vordrucke sowie alle im Formular 325 EU abschließend aufgelisteten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot vollständig beizufügen. Sofern nicht alle geforderten Dokumente dem Angebot beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder formell fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung wird hiermit nicht begründet.
2. Auskünfte, Fragen
Fragen zu dieser Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber bis spätestens zum 01.09.2022, 15:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal des Landes NRW (www.evergabe.nrw.de) unter der Rubrik "Kommunikation" an den Auftraggeber zu richten.
Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren. Die den Bewerbern so übermittelten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
3. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften
Bei einem Angebot von gemeinschaftlichen Bietern (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) sind mit dem Formular 531 EU alle jeweiligen Mitglieder anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Das ausgefüllte Formular ist zu unterschreiben und mit dem Angebot vorzulegen (s. Ziffer 2.2 des Bietermemorandums).
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt in der Regel zum Ausschluss aller so beteiligten Bieter vom Vergabeverfahren.
Im Übrigen sind die Hinweise in dem Formular 511 EU zu beachten.
4. Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmern
Ist für die Vertragsausführung der Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Nachunternehmern beabsichtigt, so sind diese - sofern möglich - mit dem Vordruck 532 EU bereits im Angebot zu benennen und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) auszufüllen und zu unterschreiben und mit dem Angebot vorzulegen.
Selbiges gilt, wenn Bieter beabsichtigen zum Nachweis Ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Nachunternehmern/Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen.
Nicht im Angebot in dieser Weise benannten Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmer dürfen im Rahmen dieses Auftrages erst eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dem schriftlich zugestimmt hat.
Sofern Unterauftragnehmer Daten verarbeiten, sind die geforderten Datenschutzanforderungen zu erfüllen. Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern/ Unterauftragnehmern eingehalten werden.
Im Übrigen sind die Hinweise in dem Formular 511 EU zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6CDA64
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
I. Die Vergabestelle weist vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Bewerber und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB hin.
Nach § 160 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
II. Zudem informiert die Vergabestelle über die Regelung nach § 134 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei Übertragung auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html