Sicherheitsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0598
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienst
Ordnungs- Sicherheits- und Pförtnerdienst für die Unterkünfte des Amtes für Migration und Integration in zwei Losen
Unterkünfte für obdachlose Personen
Unterkünfte der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ordnungs-, Sicherheits- und Pförtnerdienst in den Unterkünften für obdachlose Personen
Unterkünfte für obdachlose und geflüchtete Personen
Unterkünfte der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Ordnungs-, Sicherheits- und Pförtnerdienst in den Unterkünften für obdachlose und geflüchtete Personen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot beizufügen (fehlende und auf Anforderung nicht fristgemäß nachgereichte Unterlagen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren):
1.) Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
2.) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe:
- für Personenschäden 1.500.000 EUR und
- für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 1.000.000 EUR.
Zusätzlich zu den o.g. Personen- und Sachschäden muss die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung den Verlust von Schlüsseln, Vermögensschäden, Schäden nach dem Bundesdatenschutzgesetz und den Verlust bewachter Sachen i.H.v. jeweils min. 250.000 EUR abdecken.
Alternativ ist Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) mit einer Pauschalversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden i.H.v. min. 5.000.000 EUR zu erbringen.
3.) Vorlage einer Bonitätsbestätigung der Hausbank (nicht älter als 3 Monate).
4.) Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre.
5.) Nachweis von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
- Angabe des Auftragswerts;
- Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts/Dauer der Leistungserbringung;
- Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrages;
- Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Der Nachweis der Referenzen muss Angaben über die Größe der Unterkunft (Kapazität) sowie der Anzahl der dort untergebrachten Personen und Personenkreise beinhalten.
6.) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung
für die Inhaberin, den Inhaber und der Führungskräfte des Unternehmens, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
7.) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.
8.) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung durch den Bieter und alle dazu notwendigen Voraussetzungen und Maßnahmen (z.B. Mitarbeiterqualifikationen, Schulungen, Einsatzplanung, etc.) den Anforderungen der DIN 77200 Teil 1-3 genügt.
9.) Eigenerklärung, dass die eingesetzten Kräfte
• ein erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge vorzeigen werden; das erweiterte Polizeiliche Führungszeugnis darf bei Vorlage beim Auftraggeber nicht älter als ein Jahr sein,
• einen Nachweis über die abgelegte Prüfung nach § 34a Gewerbeordnung GewO, inkl. Meldung bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder Nachweis über die Unterrichtung nach § 34 a GewO erbringen können
• über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und in der Lage sind, sich in deutscher Sprache schriftlich und mündlich verständlich machen zu können. Diese liegen u. a. vor, wenn:
o ein Sprachzertifikat mit min. dem Niveau B2 bei einem nach dem Gemein-samen Europäischen Referenzrahmen des Europarats (GER) zertifizierten Sprachkursveranstalters oder des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD) erworben wurde,
o vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächst höhere Klasse) besucht wurde,
o ein Hauptschulabschluss oder wenigstens ein gleichwertiger deutscher Schulabschluss erworben wurde oder
o ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
• im Bewachungsregister eingetragen sind,
• nicht im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) oder Zwölftes Buch (SGB XII) stehen und
• bereits Schulungen in den Bereichen Brandschutz und Evakuierung abgelegt haben.
10.) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001
11.) Vorlage eines Schulungsplans der einzusetzenden Mitarbeiter über die Dauer des Auftragszeitraums in Bezug auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Themen
Antidiskriminierung (Schutz von Individuen vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität),
Traumatisierung (Erkennen und Umgang mit Menschen, die einem belastenden Ereignis oder einer belastenden Situation ausgesetzt sind oder waren),
Radikalisierung (Erkennen und Umgang mit Menschen, die radikale oder extreme politische, rassistische, soziale oder religiöse Einstellungen und Überzeugungen entwickeln oder übernehmen)
Umgang mit psychisch auffälligen Personen,
Deeskalation und
Brandschutz und Evakuierung (Ergreifung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz, Bedienung von Brandmeldeanlagen, Evakuierung von Gebäuden in Gefahrensituationen).
Das Schulungskonzept muss zudem folgende Inhalte beschreiben:
Thema, Inhalte, Dauer, Häufigkeit, Rhythmus der wiederkehrenden Schulungen.
Einzelheiten zu Schulungsmethodik, Schulungsort, Inhalt und praktischen Übungen, Kursdauer und Qualifikation der Schulungsleiter sind mitzuteilen.
Zusätzlich ist eine förmliche Verpflichtung beizulegen, die beinhaltet, dass die Schulungen für die Personen durchgeführt werden, die den Auftrag ausführen. Des Weiteren ist dem Angebot ein ausführlicher Terminplan dieser Schulungen beizulegen. Der Terminplan muss auch die Anzahl der Schulungsstunden und die Anzahl der Mitarbeiter enthalten, die am jeweiligen Datum teilnehmen.
12.) Vorlage aller zu einer Preisprüfung des Stundenverrechnungssatzes notwendigen Unterlagen in tabellarischer Form (Unterteilung in direkte Lohnkosten, lohnabhängige Kosten, Lohnzusatzkosten und sonstige Kosten).
Auf Grundlage der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV) sowie der Gewerbeordnung sind nach Vertragsabschluss für das eingesetzte Personal nach Vertragsabschluss folgende Nachweise vorzulegen:
erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge vorzeigen; das erweiterte Polizeiliche Führungszeugnis darf bei Vorlage beim Auftraggeber nicht älter als ein Jahr sein,
Nachweis über die abgelegte Prüfung nach § 34a Gewerbeordnung GewO, inkl. Mel-dung bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder Nachweis über die Unterrichtung nach § 34 a GewO erbringen,
Schulungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrgängen zur Brandver-hütung und Brandbekämpfung sowie zur Evakuierung von bewohnten Objekten,
über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,
Nachweis über die Eintragung im Bewachungsregister,
Nachweis über tarifvertragsgerechte Entlohnung.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen unter Nennung des Namens des Erklärenden (§ 126b BGB) vorzulegen und im Rahmen der Auftragsausführung einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.