Rahmenkontrakt Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-027-EU-Bekanntmachung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.netz-duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenkontrakt Postdienstleistungen
Rahmenvertrag über Postdienstleistungen:
Abholung, Frankierung und Verteilung/Versand von Briefsendungen
für die Netzgesellschaft Düsseldorf mbH und deren verbundene
Konzernunternehmen (maßgeblich Stadtwerke Düsseldorf AG)
Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Höherweg 200 40233 Düsseldorf
Leistungsumfang:
Gegenstand der Leistung / Kriterien
Der Gegenstand der Leistung ist zusammengefasst als "Briefdienst" und besteht im Besonderen aus:
- Bereitstellung von Behältern in ausreichender Menge für die Dauer des Vertrages zur Aufnahme der Briefe beim AG
- Anlieferung der Eingangspost 6:00 Uhr sowie 8:30 Uhr beim AG
- Abholung der verschlossenen Briefe beim AG, täglich von montags bis donnerstags zwischen 13:30 Uhr und 14:00 Uhr und freitags zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr
- Frankieren der Briefe, einschließlich Werbestempel (Die Klischees werden vom AG zur Verfügung gestellt)
- Verteilung der Briefe spätestens E+2: 2 Werktage (Werktag = Montag bis Samstag) nach der Übergabe.
- Nicht zustellbare Briefe z.B. wegen "Unbekannt verzogen", "Annahme verweigert", "Verstorben", keinen Briefkasten im Haus, falsch zugeteilte Briefe u. ä. müssen am darauf folgenden Werktag wieder beim AG sein.
Nicht Gegenstand der Leistung sind:
- Abholung/Frankierung und Verteilung von Nachnahmen und Expressbriefe.
Definition Leistungsumfang
Die Anfrage umfasst folgende Leistungspositionen:
intern./ nat. Verteilung von Briefsendungen
- Briefdienst für Briefe bis zu DIN C 6 lang (etwa Post Standard oder Kompakt)
- Briefdienst für Briefe bis zu DIN C4 (etwa Post Maxi)
- Briefdienst für Einschreiben jeglicher Art
- Briefdienst für Postkarten
- Internationale Briefsendungen
ca. Mengen/Jahr unverbindlich in 2023:
C4+Maxi: 26000 Sück
C6: 2,2 Mio Stück
Einschreiben: 1.100 Stück
International: 4.900 Stück
Postkarten: 1.800 Stück
ca. Mengen/Jahr unverbindlich in 2024:
C4+Maxi: 26000 Stück
C6: 215.000 Stück
Einschreiben: 1.400 Stück
International: 5.200 Stück
Postkarten: 1.600 Stück
ca. Mengen/Jahr unverbindlich in 2025 (Optionsjahr):
C4+Maxi: 26000 Stück
C6: 215.000 Stück
Einschreiben: 1.400 Stück
International: 5.200 Stück
Postkarten: 1.600 Stück
Der AG behält sich das Recht vor den Vertrag um weitere 24 Monate zu verlängern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Auflistung der Diensleistungspalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Leistungen abgedeckt werden können
4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
10) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
13) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
14) Nachweis der Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen
15)Referenzliste über vergleichbaren Leistungsumfang und über ähnliche Volumina wie der in dieser Bekanntmachung genannte Umfang in den letzten bis zu 3 Jahren.
16)Bestätigung durch Eigenerklärung, dass das Gutschriftverfahren zur Abrechnung verwendet werden kann gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
17) Nachweis über ein leistungsfähiges Qualitätsmanagementsystem gem. ISO 9001
18) Nachweis über ein leistungsfähiges Umweltmanagementsystem gem. ISO 14001
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen
Der Bewerber muss im Besitz einer Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen sein
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten oder auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattform bereits gleiche oder ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZRTSX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt."