Grotenburg-Stadion, Violstraße 5, 47800 Krefeld -Ertüchtigung Drittligatauglichkeit - Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-603-SSc-24
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grotenburg-Stadion, Violstraße 5, 47800 Krefeld -Ertüchtigung Drittligatauglichkeit - Sanitär
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung der Sanitärtechnik im Objekt Grotenburgstadion.
Das Stadion soll die Tauglichkeit für die Dritte Bundesliga erlangen.
Hierzu müssen die sanitären Einrichtungen erweitert werden. Dazu werden neue WC-Kerne unterhalb der Nord- und der Südtribüne errichtet.
Gleichzeitig wird der Sanitärbereich im Bestand teilweise saniert und mit einem neuen Trinkwasser-Rohrnetz angeschlossen.
Durch die Erweiterungen steigt der Wasserbedarf und das öffentliche Versorgungs-unternehmen wird die Trinkwasserhausanschlußleitung bis zum Wasserzählerschacht erneuern.
Durch erdverlegte Leitungen (LV Tiefbau) werden die TW-Leitungen bis in die WC-Kerne verlegt.
Aufgrund der großen Leitungslängen und zur Verkleinerung der Leitungsdimensionen sind zwei Druckerhöhungsanlagen eingeplant.
Es ist nicht geplant, die alten TW-Leitungen großflächig zu demontieren. Nur an Stellen, an denen es zu einer Gewerkekollision kommt, werden die Rohrleitungen entfernt.
Das Rohrnetz wird mit Spüleinrichtungen ausgestattet, so dass auch in spielfreien Zeiten ein regelmäßiger Wasseraustausch gewährleistet werden kann.
In den bestehenden WC-Einheiten werden z.T. vorhandene Gegenstände weiter verwendet.
Im Bestandsbereich werden notwendige sanitäre Räume für die Schiedsrichter und für Dopingtest vorgesehen.
Grotenburgstadion Violstraße 5 47800 Krefeld
Demontage
Kupferrohr ca. 110 m
Kunststoffrohr ca. 40 m
KMF-haltige Dämmung incl. PVC-Ummamtelung ca. 130 m
Demontage und Sichern von TW-Filtern 9 Stk
Demontage und Begutachtung Sanitärporzellan ca. 70 Stk
Entsorgung Sanitärporzellan ca. 25 Stk
Einlagern Sanitärporzellan ca. 50 Stk
Demontage Armaturen ca. 50 Stk
Demontage Abwasserleitungen, HT ca. 25 m
Demontage zentrale Warmwasserbereitung 2 Stk
Ausbau Urinalspülköpfe ca. 200 Stk
Abwassersystem
Schallschutzrohrsystem ca. 300 m
Dachentlüftung 25 Stk
Kleinhebeanlage 2 Stk
Trinkwasserverrohrung
Edelstahlrohr ca. 1.400 m
Dynamischer Strömungsteiler 3 Stk
Druckerhöhungsanlage 2 Stk
Heizwasser-Pufferspeicher 4 Stk
Frischwassermodul 4 Stk
Spülstation 11 Stk
Montageelemente
Montageelement Wand-WC 135 Stk
Montageelement Wand-WC, barrierefrei 6 Stk
Montageelement WT 111 Stk
Montageelement WT, barrierefrei 6 Stk
Sanitäreinrichtung
Tiefspül-WC, wandhängend 150 Stk
Tiefspül-WC, bodenstehend 15 Stk
Tiefspül-WC, wandhängend, barrierefrei 6 Stk
Waschtisch 90 Stk
demontierte Waschtische montieren 25 Stk
Waschtisch, barrierefrei 6 Stk
Selbstschlussventil Waschtisch 110 Stk
Infrarot-Elektronikarmatur Waschtisch 6 Stk
Durchlauferhitzer 6 Stk
Urinal mit elektr. Aufputzarmatur 7 Stk
Reihenurinal 8 Stk
Duschpaneel 20 Stk
Duschwanne mit Duschabtrennung 2 Stk
WC-Bürste 170 Stk
Papierrollenspender 160 Stk
Seifenspender / Desinfektionsspender 120 Stk
Papierspender / Papierkorb 46 Stk
Hygienebeutelspender / Abfalleimer 110 Stk
Dämmung
Dämmung an Trinkwasserleitungen, Vorwandinstallation ca. 700 m
Kernbohrungen
Pilotbohrungen ca. 50 Stk
Kernbohrungen ca. 60 Stk
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (s. Ziffer 2.1 des Angebotes)
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist
Ab einem Auftragswert von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. (s. Ziffer 2.2 des Angebotes)
- dass die Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes eingehalten (s. Ziffer 2.3 des Angebotes)
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
Nachweise:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe EU (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/ vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
-Eigenerklärung Sanktionen EU (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/ vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Wenn das Unternehmen nicht präqualifiziert ist, ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) verwenden)
- dass eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in vorgegebener Höhe (Ziffer 11.3 der zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Stadt Krefeld) spätestens ab Zuschlagserteilung besteht und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Nach Zuschlagserteilung ist auf Verlangen zur Bestätigung der abgegebenen Erklärung eine Ko-pie der entsprechenden Versicherungspolice vorzulegen.
Eigenerklärungen:
-Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
-Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Vertragserfüllung in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme einschl. Nachträge
Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme einschl. Nachträge
Zahlungsbedingungen:
siehe:
- Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Die Komplexität der zu erwartenden Schlussrechnung und/oder nötigen fachkundigen Prüfung erfordert eine Verlängerung der Zahlungsfrist gemäß § 16 Abs.3 Nr. 1 Satz 2 VOB/B auf höchstens 60 Tage.
Sonstiges:
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichend Deutschkenntnisse.
Abschnitt IV: Verfahren
Mevissenstraße 65
47803 Krefeld
Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D4MY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de