Osttangente Ahlen 1. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0160
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Osttangente Ahlen 1. Bauabschnitt
Die Stadt Ahlen ist von der Umstrukturierung des Bergbaus in besonderem Maße betroffen. Der mit der Schließung des Zechenstandortes " Bergwerk Westfalen Schacht 1/2 " verbundene Strukturwandel des Gebietes sowie die städtebauliche Neuordnung des Raumes im Südosten von Ahlen mit der Umwandlung des alten Zechengeländes in einen Landschafts- und Gewerbepark und die Erweiterung von bestehenden Gewerbegebieten erfordern u. a. auch eine verbesserte und hieran angepasste Verkehrsinfrastruktur. Hierzu ist u. a. der Neubau der Osttangente geplant, der sich in mehrere Bauabschnitte unterteilt.
Im Zuge der städtebaulichen Planung der Stadt Ahlen ist der Bau einer Umgehungsstraße geplant. Die sogenannte Osttangente ist in insgesamt drei Bauabschnitte unterteilt. Die Trasse erstreckt sich von der, an der südlichen Stadtgrenze gelegenen, K 27 "Guissener Straße" mit der B 58 "Beckumer Straße" im Osten.
Die geplante Umgehungsstraße kreuzt im südlichen Teil der Maßnahme die Werse.
Zur Ausschreibung kommt jetzt der 1. Bauabschnitt, der die Erstellung des Straßenkörpers sowie des Lärmschutzwalles beinhaltet. Die notwendigen Bodenmassen hierfür zu großen Teilen lagern auf dem ehemaligen Zechengelände sowie auf Flächen im Gewerbegebiet Olfetal in Ahlen.
59229 Ahlen
Neubau des 1. Bauabschnittes der "Osttangente Ahlen" zwischen der K 27 und der B 58
Die vorliegende Bau- und Leistungsbeschreibung des 1. Bauabschnitts umfasst sämtliche Erd-, Tief- und Landschaftsbauarbeiten für die Herstellung der südlichen, ca. 1,4 km langen, Teilstrecke zwischen der K 27 und der Anbindung an das Gewerbegebiet "Zeche Westfalen".
Umfang der Leistung:
ca. 4.800 m2 vorhandene Fahrbahnbefestigung einschl. Unterbau aufnehmen,
ca. 6.000 m3 Z0-Boden aus Mieten des AG lade, transp. und lagenweise im Straßendamm einbauen,
ca. 7.000 m3 Boden (SE/SW) zuliefern und lagenweise als Straßendamm einbauen,
ca. 21.500 m2 Boden des Untergrundes aufbereiten und verdichten,
ca. 13.500 m3 Boden des Dammkörpers lagenw. Aufbereiten und verdichten,
ca. 7.200 m3 Z2-Boden als innerer Kern des Lärmschutzwalls aufschütten und profilieren,
ca. 9.000 m2 obere Abdichtung aus dreilagigem Aufbau aus Geokunststoffen herstellen,
ca. 6.500 m3 Z0-Boden als obere Abdeckung (D= 70 cm) des Lärmschutzwalls liefern und einbauen,
ca. 13.000 m3 Frostschutzschicht aus güteüberw. Baustoffgemisch 0/45 (FSS) herstellen,
ca. 12.500 m2 Asphaltfahrbahn der Belastungsklasse 3,2 herstellen (Umgehungsstraße),
ca. 2.900 m2 Asphaltfahrbahn der Belastungsklasse 10 herstellen (zwei Kreisverkehre),
ca. 4.750 m2 Asphaltfahrbahn der Belastungsklasse 0,3 herstellen (Anlieger- und Erschließungsstraße),
ca. 5.500 m2 bituminösen Geh- und Radweg herstellen,
ca. 410 m2 Pflasterflächen aus Rechteckpfl. 20/10 in insgesamt 7 Querungshilfen herstellen,
7 Stk. Querungshilfen in Pflasterbauweise herstellen,
ca. 2.400 m Planumsdrainageleitung verlegen,
ca. 260 m Entwässerungsleitung DN 150-200 einschl. Straßenabläufen herstellen (ca. 20 Haltungen),
ca. 310 m Durchlässe DN 400 bis 500 aus Stahlbeton herst., ca. 13 Stk.,
ca. 130 m vorh. Kanalleitungen DN 300 aus Beton erneuern,
ca. 720 m Schutzplanken liefern und einbauen,
ca. 300 m Zweiholm Stahl-/Holzgeländer h= 1,20 m herstellen,
ca. 740 m Amphibienleiteinrichtung aus Stahl herstellen und an 7 vorh. Durchlässe anschließen,
ca. 30 m Lärmschutzwand, h= ca. 1,00 m ü. OK Erdwall aus Stahlbeton-Fertigteilen herstellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung
- im Handelsregister
- für die auszuführenden Leistungen in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
- oder einer anderen Stelle, bei der Eintragungspflicht besteht
- alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht
b) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - VVB 124" oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Handelsregisterauszug
- Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeanmeldung
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
b) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
c) Eigenerklärung zur Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
d) Angabe über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.
e) Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden. Es ist eine Deckungssumme i. H. von mindestens 5.000.000 EUR nachzuweisen.
Sollte bisher kein Versicherungsschutz bestehen oder im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird.
Präqualifizierte Unternehmen führen die Nachweise der Eignung zu durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - VVB 124" oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern der Betrieb beitragspflichtig ist, ansonsten entsprechender Hinweis)
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
a) Angabe über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.
b) Erklärungen,
- dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen durch den Bieter ausgeführt wurden
- dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
c) Nachweis Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 AK 2
d) Nachweis der Fachkenntnis nach dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)
Präqualifizierte Unternehmen führen die Nachweise der Eignung zu b) durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung zu b) mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - VVB 124" oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- 3 Referenznachweise vergleichbarer Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit den Angaben gem. Eigenerklärung zur Eignung
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungsperson
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
- 212 Teilnahmebedingungen
- 214 Besondere Vertragsbedingungen
- Besondere Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW (513)
- Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
- 215 2017 Zusätzliche Vertragsbedingungen
- 225 Stoffpreisgleitklausel
- 241 - Abfall 12-2017
- 244 - Datenverarbeitung 12-2017
Abschnitt IV: Verfahren
Ahlen
Bieter bzw. Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen: 08.09.2022
Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten automatisch und unaufgefordert eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Hilfestellungen können Sie erhalten auf der Support-Seite der COSINEX GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Mit dem Angebot ausgefüllt einzureichende Unterlagen / Angaben:
- 213 - Angebotsschreiben
- 225_-_Stoffpreisgleitklausel_Osttangente 1. BA
- 523 - Erklärung Sanktionspaket 5 EU
- 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017
- 124 - Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen 07-2019 (Nicht erforderlich, bei präqualifizierte Unternehmen, die Ihre PQ-Nummer im Formblatt 213 angegeben haben.)
- 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitäten anderer Unternehmen 12-2017 (Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.)
- inhaltliches Angebot (LV mit Angebotspreisen)
- Angebots-GAEB-Datei (sofern vorhanden)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden. Es ist eine Deckungssumme i. H. von mindestens 5.000.000 EUR nachzuweisen.
- Nachweis Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 AK 2
- Nachweis der Fachkenntnis nach dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YYNN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.