B33n Behelfsbrücke BW 25 b Allensbach 8220 A04 Referenznummer der Bekanntmachung: B0033_N05_311
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 083731
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]00
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-freiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
B33n Behelfsbrücke BW 25 b Allensbach 8220 A04
B33n Behelfsbrücke BW 25 b Allensbach 8220 A04
78476 Allensbach
Behelfsbrücke:
- Elementlänge Feld 1 = 21 m
- Elementlänge Feld 2 = 27 m
- Fahrbahnbreite 10 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Regierungspräsidium Freiburg Neubauleitung Singen Freiheitstraße 8 78224 Singen Deutschland
Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]00
Fax: [gelöscht]99