Prinz-Ferdinand-Straße 155,47798 Krefeld, Umbau zur 3-zügigen Grundschule -Orientierungs- und Informationssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-30-ev-240
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prinz-Ferdinand-Straße 155,47798 Krefeld, Umbau zur 3-zügigen Grundschule -Orientierungs- und Informationssystem
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Leitsystem für den eingeschossigen Mensaneubau und das 3-geschossige Bestandsgebäude im Zuge einer Schulbaumaßnahme.
Grundschule Prinz-Ferdinand-Straße Prinz-Ferdinand-Str. 155 47798 Krefeld
Taktiles Leitsystem:
Leistreifen aus Edelstahl mit Kunststofffüllung - ca. 720 m
Noppenfelder, Einzelnoppen, Auffindbarkeitsstreifen
Taktil erfassbare Orientierungsstehle
Beschilderung:
Türschilder A5 Edelstahl/Kunststoff 112 Stück
Fluchtwegbeschilderung
Taktile Geländerbeschriftung
Folierarbeiten:
Raumnummern für auf Türblätter 92 ST
Durchlaufschutz Glastüren ca. 40m
Schriftzüge und Piktogramme in verschiedenen Größen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenfeld (Rheinland)
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40764
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D4FM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de