Umsetzung Strukturplan Schulzentrum Aspe, Raumlufttechnische Anlagen Gesamtschule Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2020/17
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Strukturplan Schulzentrum Aspe, Raumlufttechnische Anlagen Gesamtschule
Das Schulzentrum im Stadtteil Aspe in Bad Salzuflen ist ein städtebauliches Ensemble, das sich mittlerweile aus zum Teil sehr unterschiedlichen Gebäuden zusammensetzt. Im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes ist es das Ziel, die Gebäudekomplexe der beiden Schulformen (Gesamtschule und Realschule) neu zu gliedern und ihnen ein klares Profil und eine eigenständige Adresse zu geben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die ausgeschriebene Maßnahme betrifft die Sanierung der Raumlufttechnischen Anlagen in der Gesamtschule im Schulzentrum Aspe.Folgende Bereiche sind ausgeschrieben: - RLT- Geräte im Innen- und Außenbereich- Luftverteilsysteme und Zubehör- Kanaleinbauteile- Brandschutzklappen- Demontagen- MSR-Technik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hüllhorst
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.