EU-weite Ausschreibung über die Lieferung und den Einbau eines Identsystems für die HEB GmbH
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heb-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung über die Lieferung und den Einbau eines Identsystems für die HEB GmbH
Gegenstand der Ausschreibung ist die Einrichtung eines Identifikationssystems (kurz Identsystem) für die HEB GmbH (Hagener Entsorgungsbetrieb). Hierzu gehört insbesondere die nachträgliche Ausstattung von Behältern (der Abfallfraktionen RM und PPK) mit einem elektronischen Identifikationssystem, die technische Ausstattung der Abfallsammelfahrzeuge, die Durchführung von Schulungsmaßnahmen für das betreffende Personal sowie die Bereitstellung einer Servicehotline für Fahrzeugtechnik und Software (inkl. Beratung bei der Öffentlichkeitsarbeit).
Die Gesamtleistung umfasst insbesondere:
• Lieferung eines Identsystems (Hardware und Software) für Sammelfahrzeuge (inkl. Einbau/Montage);
• Lieferung der erforderlichen Software zur Verarbeitung der Leerungsdaten (inkl. Updates für fünf Jahre);
• Verknüpfung der Identsoftware mit dem Behälterverwaltungsprogramm des Auftraggebers und Sicherstellung des Datentransfers über einen Server;
• Ausstattung (Lieferung und Einbau) von vorhandenen Restmüll- und Altpapierbehältern mit Transpondern. Behälter ohne Chipnester sind mit einem Stiftsockeltransponder auszustatten; ggf. Nachlieferung von Transpondern;
• Aufnahme der Behälter- und Transponderdaten im Rahmen der Behälternachrüstung in das Identsystem und Zuordnung zu den jeweiligen Objektdaten/Nutzerdaten;
• Lieferung von Demontagewerkzeug für Transponder, Handlesegeräten, Etikettendruckern und Etiketten;
• Unterstützung des Auftraggebers bei der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Vorbereitung von Anschreiben an die Haushalte nach Stundenaufwand);
• Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers.
- Erstellung und Versand von Informationsschreiben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Versand der Sesam Etiketten).
Zu Ziff. II.2.7) "Laufzeit des Vertrags":
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet für die Leistungen der Nachrüstung der Behälter und der Fahrzeugausrüstung mit Abnahme des Gesamtsystems. Abweichend davon sind die Leistungen zu Bereitstellung und Pflege der Software bis zum 31.12.2027 zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz;
• (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
• (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung und die Ausstattung von Abfallsammelfahrzeugen mit einem kompletten Behälteridentifikationssystem;
• Referenz (als Eigenerklärung) über die Verteilung und/oder Nachrüstung von Abfallbehältern mit elektronischen Chips/Transpondern inkl. Aufnahme der Daten in ein elektronisches Datenprogramm zur Behälteridentifikation.
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung und die Ausstattung von insgesamt mindestens 20 Abfallsammelfahrzeugen mit einem kompletten Behälteridentifikationssystem in den Kalenderjahren 2019 bis 2021. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Fahrzeuganzahl und des Beauftragungszeitraums vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen);
• Referenz (als Eigenerklärung) über die Verteilung und/oder Nachrüstung von mindestens 50.000 Abfallbehältern mit elektronischen Chips/Transpondern in einem Abfuhrgebiet (Stadt, Gemeinde, Landkreis) inkl. Aufnahme der Daten in ein elektronisches Datenprogramm zur Behälteridentifikation in den Kalenderjahren 2019 bis 2021. Die Referenz ist durch eine Auflistung des Auftraggebers mit Angabe der Behälteranzahl und des Beauftragungszeitraums vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände;
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ von der Vergabestelle erteilt. Auskünfte per Telefon, Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter in elektronischer Form einzureichen (als PDF-Dokumente). Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.