Endpoint Protection für das Ortenau Klinikum Referenznummer der Bekanntmachung: Frau Huber
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Endpoint Protection für das Ortenau Klinikum
Endpoint Protection für das Ortenau Klinikum
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Endpoint Protection für das Ortenau Klinikum
siehe Kriterienkatalog
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
Umsatz im Bereich Endpoint Security in den Jahren 2019 bis 2021;
Aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder gleichwertige Sicherheit i. H. v. mindestens 1 Million Euro
Anzahl Mitarbeiter im Bereich Endpoint Security;
Anzahl Mitarbeiter im technischen Support im Bereich Endpoint Security;
Anzahl der Endpoints in der angebotenen Lösung weltweit;
Anzahl der Endpoints in der angebotenen Lösung in Krankenhäusern;
Anzahl der Kunden in EU (DSGVO);
Anzahl der Kunden in EU (DSGVO) in Krankenhäusern;
Projekte in der Branche (Krankenhäuser) realisiert in den letzten 2 Jahren;
Projekte in der Branche (Krankenhäuser) in Umsetzung befindliche ;
Projekte entsprechender Größe (mindestens 4000 Endpunkte) realisiert in den letzten 2 Jahren ;
Projekte entsprechender Größe (mindestens 4000 Endpunkte) in Umsetzung befindliche;
Mindestens 3 realisierte oder in bestätigter Umsetzung befindliche Referenzkrankenhäuser/Krankenhausverbünde in den Jahren 2017-2021 mit der Software/Dienstleistung im Produktivbetrieb, die der Bewerber anbieten will: Benennen der Referenz mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer;
Eigenerklärungen zu §§ 123, 124, 125 und 128 GWB und Antikorruptionserklärung ;
Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate);
Aktueller Nachweis oder Eigenerklärung, dass kein Strafverfahren eröffnet ist (nicht älter als 6 Monate);
Aktueller Nachweis oder Eigenerklärung, dass kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eröffnet ist bzw. eröffnet werden soll (nicht älter als 6 Monate);
Aktueller Nachweis oder Eigenerklärung der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (nicht älter als 6 Monate);
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.