Stromlieferung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.esi-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung
Lieferung elektrischer Energie
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für den Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi) • Lieferung von 3800 MWh/a zu div. Abnahmestellen ohne Leistungsmessung (50 Abnahmestellen im Kanalnetz) • Lieferung von 1.700 MWh/a zur KA Siegen • Lieferung von 1.000 MWh/a zur KA Weidenau • Lieferung von 740 MWh/a zu KA Büdenholz Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird der Gesamtaufschlag auf den Börsenpreis (Handelsmarge HM) herangezogen. Bei einem Angebot zur Belieferung mit Ökostrom wird bei der Wertung eine Gutschrift von 1,80 €/MWh abgezogen. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Berechnungsergebnis.
Da die Abnahmestellen in vier Titel unterteilt sind, ergibt sich der Wertungspreis (WP) aus der Summe der Produkte der angebotenen Handelsmargen HM pro Titel und Jahr und Referenzmengen pro Titel für die ersten beiden fest vereinbarten Lieferjahre.
In der Anlage LB 4 Leistungsverzeichnis sind somit die reinen Handelsmargen (HM) inklusive der Angabe zur Ökostrombelieferung einzutragen.
Führen mehrere Angebote zu demselben Wertungspreis, wird der Lieferant mit Ökostrom vorgezogen. Sind auch diese Kriterien gleich, so behält sich der ESi eine Losentscheidung vor.
Die genaue Berechnung des Wertungskriterium finden Sie in den Unterlagen -Leistungsbeschreibung Strom-.
siehe Formblatt optionale Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zugelassen! Angebotsabgabe elektronisch in Textform! Eine Papierabgabe ist nicht zulässig!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsverfahren muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.