Lieferung von Notebooks und TFT-Monitoren für das Landratsamt Ortenaukreis Referenznummer der Bekanntmachung: 104-22-08-Ri
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenaukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Notebooks und TFT-Monitoren für das Landratsamt Ortenaukreis
Lieferung von Notebooks und TFT-Monitoren für das Landratsamt Ortenaukreis mit Außenstellen sowie kreiseigenen Schulen und Eigenbetrieben
Los 1: Notebooks mit Zubehör
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Notebooks mit Zubehör für das Landratsamt Ortenaukreis mit Außenstellen sowie kreiseigenen Schulen und Eigenbetrieben
12 Monate Laufzeit mit 3 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr
Los 2: TFT-Monitore
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von TFT-Monitoren für das Landratsamt Ortenaukreis mit Außenstellen sowie kreiseigenen Schulen und Eigenbetrieben
12 Monate Laufzeit mit 3 Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
„Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch über die „Vergabeplattform Ortenaukreis“ (https://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de) einzureichen. Anfragen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die „Vergabeplattform Ortenaukreis“ (https://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de) an die ausschreibende Stelle zu richten.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.