Rahmenvereinbarung über Magazintaschen für P 30 der Bundespolizei Referenznummer der Bekanntmachung: B 16.32 - 0379/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]620
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Magazintaschen für P 30 der Bundespolizei
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Magazintaschen für Magazin der P30 der Bundespolizei
Grävenwiesbach
Rahmenvereiinbarung über 48 Monate
Mindestabnahmemenge: 5000 Stück
Höchstabnahmemenge über die gesamte Laufzeit : 35000 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und der Erlaubnis zur Berufsausübung reichen Sie bitte Nachweise über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister mittels einer Kopie des Gewerbescheins bzw. Handelsregisterauszugs oder eines vergleichbaren Nachweises entsprechend den Rechtsvorschriften des Staates, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist, ein. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein.
A - Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die Referenzen müssen die folgenden Merkmale aufweisen:
1. Ausgeführt als geschlossene Magazintasche und für die Aufnahme von doppelreihigen Magazinens ausgelegt und geeignet.
2. Die Magazintasche bestand aus einem strapazierfähigem, stark abrieb-, reiß- und abnutzungsfestem Gewebematerial Polyamid 6.6, oder vergleichbar.
3. Die Magazintaschen waren mit einem Verschluss versehen.
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
- Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Weitere Eignungskriterien in Abschnitt VI.3).
Bitte legen Sie zum Nachweis der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsdaten aussagekräftige technische Beschreibungen, Materialdatenblätter und Bildmaterial vor. Orientieren Sie sich an den entsprechen Hinweisen der Leistungsbeschreibung. Bitte nutzen Sie die Anlage Leistung (Excel) für die Beschreibung des von Ihnen angebotenen Produkts bzw. etwaige Verweise auf Anlagen und Nachweise.
Bitte beachten Sie, dass für alle in der Leistungsbeschreibung genannten nationalen oder EU-Normen bezüglich der Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen wird. Die Gleichwertigkeit muss der Bieter durch geeignete Mittel (z. B. technische Beschreibung des Herstellers oder Prüfbericht einer anerkannten Stelle) mit seinem Angebot nachweisen.
Muster
Nach gesonderter Aufforderung ist zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung ein Angebotsmuster einzureichen.
Folgende Anforderungen müssen an dem Angebotsmuster noch nicht realisiert sein:
Für das Angebotsmuster ist die geforderte Eigentumskennzeichnung "BUND" nicht erforderlich. Diese Anforderung muss aber spätestens bei der Serienfreigabe und bei Lieferung erfüllt sein. Wenn es zwischen der angebotenen Leistung und dem Ergebnis der Prüfung des Angebotsmusters negative Abweichung/ -en gibt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Das Angebotsmuster ist vom Bieter auf eigene Kosten innerhalb der in der gesonderten Aufforderung genannten Frist an das Beschaffungsamt des BMI, Angebotssammelstelle, Brühler Str. 3, 53119 Bonn, zu senden.
Abschnitt IV: Verfahren
wird nicht überschritten
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weiterführug III.1.3) Eignungskriterien
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
B - Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Die Auftragnehmerin mindestens aber die Herstellerin muss ein produktbezogenes Qualitätssicherungs-System gem. EN ISO 9001 oder vergleichbar unterhalten. Dieses System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Material sowie für alle Phasen der Herstellung festgelegt sind und während all dieser Phasen eingehalten werden. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten.
Reichen Sie den /die entsprechende/n gültige/n Nachweis/e über die Durchführung dieser Maßnahmen - ggf. auch des Herstellers - mit Ihrem Angebot ein.
Es sind weiterhin folgende sonstige Erklärungen auszufüllen und mit dem Angebot zu bestätigen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
- Anlage Unternehmensdaten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.