Lieferung und Vorinstallation von Technikgebäuden Referenznummer der Bekanntmachung: BBK-21-Material
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klettgau-Erzingen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79771
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klettgau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Vorinstallation von Technikgebäuden
Lieferung von Technikgebäuden (POP), Racks und Patchfelder sowie zugehörige Kleinteile einschl. Materialdisposition und -logistik.
Klettgau (Ortsteile Erzingen, Rechberg, Weisweil, Bühl, Grießen und Geißlingen)
Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Klettgau ein passives Glasfasernetz zu errichten und Verpächter des passiven Netzes werden.
Zur Schaffung eines flächendeckenden Next-Generation-Access-Netzes (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Klettgau sind vom Auftragnehmer (AN) folgende Leistungen zu erbringen:
Lieferung der für die Errichtung des fächendeckenden Next-Generation-Access-Netzes (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) der Gemeinde Klettgau erforderlichen
- Technikgebäude (POP)
- Racks und Patchfelder sowie
- zugehörige Kleinteile einschl. Materialdisposition und -logistik.
Die zu liefernden Materialien sind an die jeweiligen Baustellen oder deren Lagerplätze des / der Bauunternehmen im Vertragsgebiet (Gemeinde Klettgau) oder umliegenden Region/en zu liefern.
Die Leistungserbringung erfolgt nach Ausbaureihenfolge und -logik nach Maßgabe der Einzelabrufe.
Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMERT8A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx