Backup Dedupliziersysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0230/853
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Backup Dedupliziersysteme
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Backup Dedupliziersystemen, Erweiterungen, sowie der Einbau und die Inbetriebnahme der Geräte bei der Auftraggeberin an verschiedenen RZ-Standorten innerhalb Baden-Württembergs. Zusätzlich können über die gesamte Laufzeit optional Dienstleistungen bezogen werden.
Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Dienstleistung besteht nicht.
Die Einzelheiten zu den gewünschten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung).
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart Die Leistungen sind in der Regel an den Standorten der BITBW in Stuttgart zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den Auftragnehmer auch an anderen Standorten oder Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden.
Die Auftraggeberin setzt zur Datensicherung der virtuellen Serverinfrastruktur und zur Sicherung von NAS-Filern die Softwareprodukte des Herstellers Veeam ein. Zur Speicherung der dabei anfallenden Backupdaten (an mehreren Standorten und physikalisch voneinander getrennten Umgebungen) wird eine Rahmenvereinbarung für Deduplizier-Appliances benötigt, die jederzeit erweiterbar sein müssen (Scale-Out-System) um dem zu erwartenden Datenwachstum und auch der notwendigen Restore-Performance gerecht zu werden.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.
Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von [Betrag gelöscht] EUR netto; [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung können optional Dienstleistungen bezogen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe H&G Hansen & Gieraths IT Solutions GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hug.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYY0A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.