Gasausschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: 89-18 WF
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gasausschreibung
Gasausschreibung
Lörrach
Vollieferung Gas an die Abnahmestellen der Städte Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden, Schopfheim, dem Landkreis Lörrach, dem Abwasserverband Mittleres Wiesental sowie dem Abwasserzweckverband Rheinfelden Schwörstadt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gasausschreibung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lörrach
Die Leistung umfasst eine Vollgaslieferung für eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren vom 01.01.2019 6.00 bis 01.01.2021 6.00, mit der Option für die Auftraggeber, den Vertrag zweimal um ein weiteres Lieferjahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption muss für das Lieferjahr 2021 spätestens zum 31.12.2019 und für das Lieferjahr 2022 spätestens zum 31.12.2020 ausgesprochen werden.
Der Gesamtbedarf beträgt:
- im Lieferjahr 2019 ca. 48,0 GWh/a an 212 Abnahmestellen
- im Lieferjahr 2020 ca. 46,5 GWh/a an 210 Abnahmestellen
- im Lieferjahr 2021 ca. 46,5 GWh/a an 208 Abnahmestellen
- im Lieferjahr 2022 ca. 47,5 GWh/a an 208 Abnahmestellen.
10 Abnahmestellen mit ca. 23,6 GWh/a werden als leistungsgemessene Abahmestellen abgerechnet. Für die 59 Abnahmestellen der Stadt Lörrach werden 5%, für je eine Abnahmestelle der Stadt Schopfheim und der Stadt Weil am Rhein werden 10% Biogas mit ca. 0,5 GWh/a je Lieferjahr nachgefragt.
Alle Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der bnNetze GmbH.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Gasausschreibung des Jahres 2018 erfolgte für die Lieferjahre 2019, 2020 und die optionalen Lieferjahre 2021 und 2022.
Vor dem aktuellen Hintergrund der aktuellen geopolitischen Situation und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Gasmarkt in Bezug auf Verfügbarkeit und Preisentwicklung wird der bestehenden Liefervertrag im beiderseitigen Einvernehmen der Auftraggeber und des Auftragnehmers um 1 weiteres Jahr verlängert.
Für die Beschaffung der im Lieferjahr 2023 benötigten Erdgasmengen vereinbaren die Parteien in Ergänzung und Abänderung der bisherigen Regelungen:
- Das vereinbarte Strukturierungs- und Dienstleistungsentgelt wird den krisen- und kriegsbedingten Entwicklungen entsprechend so angepasst, dass das Strukturierungs- und Spotmarktrisiko aufgrund der aktuellen Situation abgesichert wird. Dazu vereinbaren die Parteien die Anpassung der Arbeitsgrundpreise für das Lieferjahr 2023.
- Um die täglichen Schwankungen der Gaspreise aufgrund insbesondere der kriegsbedingten Einflüsse mit dramatischen Preisanstiegen und erheblichen Preisschwankungen an der Börse absichernd auszugleichen, wird die Beschaffung des Erdgasbedarfes des Jahres 2023 in kleinere Tranchen aufgeteilt sowie Preise über Trailing-Stop abgesichert.
Die Einkaufsgemeinschaft Lörrach ist der Ansicht, dass es im Hinblick auf die kriegsbedingte Gasversorgungskrise mit drohendem Gaslieferembargo, Gashandels- und Gasliefereinschränkungen sowie dramatischen Preissteigerungen, deren Ende nicht absehbar sind, wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage einer Vertragsanpassung für die Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr 2023 bedarf, so dass schon keine wesentliche Vertragsänderung vorliegt (§ 132 Abs. 1 GWB i.V.m. den Rundschreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 25.3.22). Jedenfalls war die Änderung wegen unvorhergesehener Umstände (Ukraine-Krieg) erforderlich (§ 132 Abs. 2 S.1 Nr. 3 GWB). Die Grenze des § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist eingehalten (s.u. VII. 2.3).