Neuvergabe der Gaskonzession für die Stadt Emmendingen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emmendingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.emmendingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuvergabe der Gaskonzession für die Stadt Emmendingen
Neuvergabe der Gaskonzession für das Gebiet der Stadt Emmendingen
Bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle sind nach Terminvereinbarung und Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung die Unterlagen nach § 46 Abs. 3 Satz 1, § 46a Energiewirtschaftsgesetz einzusehen. Interessenbekundungen sind einzureichen an die unter I.1) genannte Kontaktstelle.
Stadt Emmendingen
I. Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz. Der bestehende Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Emmendingen GmbH endet zum 30.09.2025.
II. Energieversorgungsunternehmen werden bei entsprechendem Interesse um Abgabe einer Interessensbekundung gegenüber der oben genannten Kontaktstelle in Textform gebeten.
III. An der SWE, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg unter HRB 261425, besteht eine Beteiligung der Stadt Emmendingen. Im Handelsregister (www.handelsregister.de) sind Gesellschafterliste und Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Emmendingen GmbH für jedermann frei zugänglich. Der Oberbürgermeister der Stadt Emmendingen hat zur personellen und organisatorischen Trennung für das Vergabeverfahren folgendes angeordnet:
"1. Herr Peter Dengler, bildet für die Dauer des Vergabeverfahrens für die Gaskonzession die Vergabestelle der Stadt Emmendingen („Vergabestelle Gaskonzession“). Er wird mit dieser Funktion auch in den Verfahrensbriefen etc. genannt und verantwortet die verfahrensleitenden Maßnahmen.
2. Die Krankheits- und Abwesenheitsvertretung übernimmt ab der 2. Abwesenheitswoche der Vertreter im Amt/die Vertreterin im Amt. Hierüber bin ich zu unterrichten. Für diese Vertretung gilt für die Dauer ihrer Vertretungstätigkeit diese Weisung entsprechend.
3. Herr Peter Dengler ist der stellvertretende Fachbereichsleiter Finanzen, Personal und Organisation, Abteilungsleiter Finanzen. Er ist (mit) zuständig für die Haushaltsplanung, Jahresabschluss/ Rechenschaftsbericht, Finanzcontrolling, Steuerangelegenheiten der Stadt Emmendingen als Steuerschuldner. Für die Dauer des Vergabeverfahrens für die Gaskonzession wird Herr Peter Dengler von allen Aufgaben freigestellt, die Stadtwerke Emmendingen GmbH oder die Beteiligung der Stadt Emmendingen an dieser betreffen können.
4. Für die Dauer des Vergabeverfahrens für die Gaskonzession ist Herr Peter Dengler zur Wahrung
seiner Unabhängigkeit von meiner Fachaufsicht oder der Fachaufsicht anderer Dienststellen, auf die ich die Fachaufsicht delegiert habe, freigestellt. Hiervon abweichende Weisungen sind unzulässig; hierüber ist mir sofort zu berichten. Meine Dienstaufsicht bleibt unberührt.
5. Vorlagen für den Gemeinderat oder seine Ausschüsse werden von der Vergabestelle erstellt und dem Gemeinderat bzw. den Ausschüssen nach dem auch sonst üblichen Verfahren zur Beratung vorgelegt.
Sollten daraufhin gefasste Beschlüsse nach meiner Beurteilung die Voraussetzung des § 43 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung erfüllen („Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Gemeinderats widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie gesetzwidrig sind; er kann widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass siefür die Gemeinde nachteilig sind.“), werde ich dem Gemeinderat bzw. dem beschließenden Ausschuss hierzu zusammen mit der Vorlage der Vergabestelle unterrichten.
6. Maßnahmen, Handlungen, Erklärungen durch die Stadtwerke Emmendingen GmbH in Bezug auf das Verfahren, die in Verfahrensbriefen nicht vorgesehen sind oder zu denen sie nicht von der Vergabestelle aufgefordert wurden, sind unzulässig und von der Vergabestelle zurückzuweisen. Entsprechendes gilt für Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Emmendingen GmbH, auch wenn es sich dabei um Mitglieder des Stadtrates handeln sollte.
7. Maßnahmen, die Nr. 4 (fachaufsichtliche Unabhängigkeit) widersprechen, sowie die in Nr. 6 genannten Maßnahmen (versuchte Einflussnahme) sowie die von der Vergabestelle jeweils zur Abhilfe ergriffenen Maßnahmen, sind in der Vergabeakte zu dokumentieren.
8. Herr Peter Dengler darf in Wahrnehmung seiner Aufgaben für die „Vergabestelle Gaskonzession“ darin nicht behindert und wegen seiner Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für die weitere berufliche Entwicklung (§ 6 Abs. 1 LPVG).
9. Diese Weisung werde ich geeigneter Weise Betroffenen bekannt geben. 10. Diese Weisung wird zu den Akten genommen.
Die unter VI.4.4 genannte Stelle (Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen) ist im Auftrag der Stadt Emmendingen, Vergabestelle, tätig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Nach dieser Veröffentlichung erfolgt auch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
2. Im bisherigen Konzessionsgebiet wohnen 28051 Einwohner
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6212920
Internet-Adresse: www.lg-mannheim.de
Weiter ist zu beachten, dass vor der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes grundsätzlich eine Rüge des Bewerbers/Bieters gegenüber der Stadt Emmendingen nach den Vorgaben des § 47 EnWG erforderlich ist. Diese Rügepflicht gilt auch für den Inhalt dieser Bekanntmachung. § 47 EnWG lautet wie folgt:
„§ 47 EnWG Rügeobliegenheit, Präklusion
(1) Jedes beteiligte Unternehmen kann eine Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Absatz 1 bis 4 nur geltend machen, soweit es diese nach Maßgabe von Absatz 2 gerügt hat. Die Rüge ist in Textform gegenüber der Gemeinde zu erklären und zu begründen.
(2) Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46 Absatz 3 erkennbar sind, sind innerhalb der Frist aus § 46 Absatz 4 Satz 4 zu rügen. Rechtsverletzungen, die aus der Mitteilung nach § 46 Absatz 4 Satz 4 erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen. Rechtsverletzungen im Rahmen der Auswahlentscheidung, die aus der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 erkennbar sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen. Erfolgt eine Akteneinsicht nach Absatz 3, beginnt die Frist nach Satz 3 für den Antragsteller erneut ab dem ersten Tag, an dem die Gemeinde die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat.
(3) Zur Vorbereitung einer Rüge nach Absatz 2 Satz 3 hat die Gemeinde jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb einer Woche ab Zugang der Information nach
§ 46 Absatz 5 Satz 1 zu stellen. Die Gemeinde hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist.
(4) Hilft die Gemeinde der Rüge nicht ab, so hat sie das rügende Unternehmen hierüber in Textform zu informieren und ihre Entscheidung zu begründen.
(5) Beteiligte Unternehmen können gerügte Rechtsverletzungen, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach Absatz 4 vor den ordentlichen Gerichten
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geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden.
(6) Ein Vertrag nach § 46 Absatz 2 darf erst nach Ablauf der Fristen aus Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 Satz 1 geschlossen werden.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70192
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.raepower.de