Toilettenreinigung - ZOOM Erlebniswelt Referenznummer der Bekanntmachung: LS22060701SG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125019734
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Toilettenreinigung - ZOOM Erlebniswelt
Durchführung der mehrmals täglichen Toilettenreinigung in der ZOOM Erlebniswelt.
ZOOM Erlebniswelt Bleckstraße 64 45889 Gelsenkirchen
Die Tätigkeiten der Toilettenreinigung umfasst die Reinigung aller Anlagen (Besucher WC´s) der ZOOM Erlebniswelt. Hierzu gehören u.a. die geschlechterspezifischen Anlagen Damen- und Herren WC´s und Waschräume, sowie die WC´s für schwerbehinderte Menschen und die Wickelräume.
Aufgaben, die der Toilettenreinigung übertragen werden sind an sieben Tagen der Woche unter der Berücksichtigung von nicht planbaren äußeren Einflüssen auszuführen. Hierzu zählen u.a. Wetterverhältnisse oder tagesaktuelle hohe Besucheraufkommen, etc.
Dieser Auftrag kann durch den Auftraggeber 3 Monate vor Ende der Laufzeit um weitere 12 Monate verlängert werden.
Laufzeit: 12 Monate + 3 Mal optional je 12 weitere Monate.
Ohne Verlängerung endet der Auftrag automatisch zum Vertragsende.
Die Option zur Vertragsverlängerung beinhaltet eine durch den Auftraggeber einseitige Information an den Auftragnehmer über die Anzahl der Monate.
Die Verlängerung erfolgt unter den zu dieser Ausschreibung festgelegten Bedingungen und Konditionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist.
Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben.
- Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Zusätzlich ist auf Verlangen eine Kopie der Versicherungspolice bzw. eine Bestätigung der Versicherung über eine für die gesamte Vertragslaufzeit bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden mindest Deckungssummen:
- Personenschäden: 5.000.000,- EUR
- Sachschäden: 5.000.000,- EUR
- Vermögensschäden: 1.000.000,- EUR
- Umweltschäden: 250.000,- EUR
- Schlüsselschäden: 25.000,- EUR
- Obhuts- & Bearbeitungsschäden: 25.000,- EUR, vorzulegen.
Des Weiteren sind folgende Unterlagen auf Verlangen einzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Grundsätzlich sind Nachweise zur Eigenerklärung zur Eignung nach Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen.
a) Referenzliste über die Ausführung der Leistung: Toilettenreinigung
innerhalb der letzten 3 Jahre;
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Es ist jeweils mindestens eine Referenz anzugeben.
Dabei sind nur Referenzen anzugeben, bei denen der Bieter die angebotene Dienstleistung in Ihrer vergleichbaren Art und im vergleichbaren Volumen (min. 80 % der ausgeschriebenen Leistung) bereits ausführt oder innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt hat.
Die genannten Referenzen müssen mindestens 80 % des jeweils angebotenen Wertes (in Euro) sowie Anzahl der Toilettenanlagen in auf einem entsprechend großen Gelände entsprechen. Zusätzlich sind die Referenzen in ihrer Art u.a. Reinigung insbesondere und ausschließlich während der Besuchszeiten in Freizeiteinrichtungen, Parks, etc. vergleichbar.
Zur Nachweisführung genügt der ausgefüllte Vordruck: "Referenzen" oder eine entsprechende Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme; Flächengröße; Anzahl und zum Ausführungszeitraum. Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen.
b) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Leistungen der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu a) der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen. Der Bieter kann sich zu a) im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung der Leistung auf Referenzen anderer Unternehmen nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
c) Vorlage der DIN ISO-Zertifizierung 9001 oder gleichwertig in der EU anerkannte Zertifizierung
d) Es sind Angaben zum vorhandenen Sprachniveau (min. C1) und der jeweiligen Ausbildung / Weiterbildung im direkten Zusammenhang mit der auszuführenden Leistung (z.B. Gebäudereiniger, hauswirtschaftliche Fachkraft, oder Gleichwertig) über die einzusetzenden technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen zu machen die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
e) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
f) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
g) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
h) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Das einzusetzenden Personal / die Reinigungskräfte müssen mindestens das Sprachniveau C1 beherrschen.
Besondere Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2023; bzw. sollten die Optionen zur Vertragsverlängerung gezogen werden, erfolgt eine Wiederkehr im Jahr 2024, 2025 oder 2026
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DM02
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html