BLB NRW / NL Dortmund / RUB WE2188 / Planung, Instandsetzung Trinkwasserverteilung 010-22-00618 Referenznummer der Bekanntmachung: 010-22-00618
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW / NL Dortmund / RUB WE2188 / Planung, Instandsetzung Trinkwasserverteilung 010-22-00618
Planung der Ertüchtigung der Trinkwasserverteilung innerhalb des Gebäudes ND.
Ruhr-Universität Bochum Universitätsstraße 150 44801 Bochum Gebäude ND
Planung der Ertüchtigung der Trinkwasserverteilung innerhalb des Gebäudes ND. Mit dem Ziel die Vorgaben der Trinkwasser Verordnung zu erfüllen. Umfang der Planung sind die Bestandsaufnahme, die Erfassung des aktuellen Bedarfes an Zapfstellen und Erstellung der Planung über die Leistungsphasen 1-8, inkl. Erarbeiten eines Raumbuches (als Referenz für zukünftige Trinkwasser Maßnahmen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieurin / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss - sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll - nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre- verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Erklärung über den spezifischen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen:
Mindestkriterium: Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich Planung Technische Ausrüstung mind. 300.000,00 EUR netto.
Angaben zur Leistungsfähigkeit
Beschäftigte der letzten 3 Jahre im jährlichen Mittel:
Mindestanforderungen des BLB NRW für die ausgeschriebene Leistung: 3 Ingenieure in der Planung der Technischen Ausrüstung
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Tag der Veröffentlichung erbracht wurden.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
- Drei Referenzen für Planung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser und Gasanlagen, davon jeweils
mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 300 über 200T EUR brutto und Baukosten KG 400 über 700T EUR.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieurin / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss - sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll - nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre- verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerischhaftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Vertrag hat der Auftragnehmer eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden 2.000.000,00 EUR und
b) für sonstige Schäden 2.000.000,00 EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ie geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz NRW zu übersenden. Der unterschriebene / elektronisch eingereichte Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert bei Bedarf fehlende oder nicht vollständige Erklärungen oder Nachweise innerhalb des Teilnahmewettbewerbes und der Angebotsphase nach. Diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYL6P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de