FE 02.0455/2022/IRB - Entwicklung eines Mess- und Beurteilungsverfahrens zur Bewertung der akustischen Wirksamkeit von Lärmschutzwandaufsätzen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 02.0455/2022/IRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 02.0455/2022/IRB - Entwicklung eines Mess- und Beurteilungsverfahrens zur Bewertung der akustischen Wirksamkeit von Lärmschutzwandaufsätzen
FE 02.0455/2022/IRB - "Entwicklung eines Mess- und Beurteilungsverfahrens zur Bewertung der akustischen Wirksamkeit von Lärmschutzwandaufsätzen"
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
In den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS) wird nur die Position der Oberkante einer Lärmschutzwand für dessen Abschirmwirkung des Verkehrslärms berücksichtigt. Es gibt jedoch Lärmschutzwandaufsätze, die durch Formgebung und Material eine darüber hinausgehende akustische Wirkung besitzen. Diese kann bisher aber bei der Planung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen nicht berücksichtigt werden.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, ein Mess- und Beurteilungsverfahren für eine standar-disierte und reproduzierbare Einordnung der akustischen Wirksamkeit von Lärmschutzwandaufsätzen zu entwickeln. Das Verfahren soll eine fundierte Vorgehensweise für die akustische Bewertung nicht klassifizierter Lärmschutzwandaufsätze bereitstellen. Zusätzlich sollen die Bedingungen für Standfestigkeit und Verkehrssicherheit von Lärmschutzwänden in Verbin-dung mit - auch nachträglich angebrachten - Aufsätzen erörtert werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1) Akustische Messung im Feld,
nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren.
2) Berechnung der Schallausbreitung (Analytisch oder durch Simulation),
nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren.
3) Wissenschaftliche und technische Fachkräfte,
Angabe der eingesetzten Mitarbeiter durch Angabe des Qualifikationsgrades (Eigenerklärung).
4) Technische Ausstattung,
nachzuweisen druch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der notwendigen Ausstattung sowie deren Beschreibung.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.