Outtasking HKP & Pflege Abrechnung für die AOK NordWest Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-08-NW-SPE
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Outtasking HKP & Pflege Abrechnung für die AOK NordWest
Die AOK NordWest beabsichtigt die Auslagerung (sog. Outtasking) ihrer in der Leistungsbeschreibung definierten Rechnungsbearbeitungsprozesse im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsbereiche nach dem SGB V) sowie der sozialen Pflegeversicherung (Leistungsbereiche nach dem SGB XI). Zur Rechnungsprüfung und Zahlungsvorbereitung soll der Auftragnehmer der Auftraggeberin auch eine störungsfreie Softwarelösung zur Verfügung stellen, die die Rechnungs-bearbeitung optimiert, (teil-)automatisiert und dabei eine hohe Prüftiefe sicherstellt.
Die AOK NordWest beabsichtigt die Auslagerung (sog. Outtasking) ihrer in der Leistungsbeschreibung definierten Rechnungsbearbeitungsprozesse im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.
Auftragsgegenständliche Leistungsbereiche nach dem SGB V sind HKP (§ 37 SGB V), stationäre Intensivpflege (§ 37 SGB V), ambulante Intensivpflege (§§ 37, 37 c SGB V), spezialisierte ambulante Palliativversorgung (§ 37b SGB V), Soziotherapie (§ 37 a SGB V), Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132 g SGB V), Kurzzeitpflege KV (§ 39 c SGB V), Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) und Hospizleistungen (§ 39 a SGB V).
Auftragsgegenständliche Leistungsbereiche nach dem SGB XI sind Beratungsbesuch (§ 37 Absatz 3 SGB XI), Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI), Kursgebühren (45 SGB XI), Familiale Pflege (§ 45 SGB XI), Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI), Niedrigschwellige Leistungen (§ 45a SGB XI), Sachleistung (§ 36 SGB XI), Teilstationäre Pflege (§ 41 SGB XI), Stundenweise Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), Stationäre Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), Tageweise Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI).
Zur Rechnungsprüfung und Zahlungsvorbereitung soll der Auftragnehmer der Auftraggeberin auch eine störungsfreie Softwarelösung zur Verfügung stellen, die die Rechnungs-bearbeitung optimiert, (teil-)automatisiert und dabei eine hohe Prüftiefe sicherstellt.
Der Auftrag beginnt mit dem Zuschlag. Das heißt, mit der Implementierungsphase ist unmittelbar nach der Zuschlagserteilung in Absprache mit der Auftraggeberin zu beginnen.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Vertrag kann optional zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerungsoptionen sind durch die Vertragsparteien spätestens bis drei Monate vor Ablauf der jeweils gültigen Vertragslaufzeit schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) zu vereinbaren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt gemäß Anlage 07.
(2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes NRW gemäß Anlage 08,
(3) Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen gemäß Anlage 09
Der Bieter erklärt:
1. Ich/Wir erklären(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft gemäß Anlage 12 einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die Anlage 07 "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Anlage 08 "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes NRW" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (ist spätestens vor Zuschlagserteilung nachzureichen).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist sind die Anlage 07 "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Anlage 08 "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes NRW" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage einer aktuellen und gültigen Bestätigung des Versicherers nachweist, dass er über eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Folgen von Datenschutzverstößen in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt.
zu (1) Hinweis Bietergemeinschaften:
Bei Bietergemeinschaften ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
s.o.
(1) Der Bieter hat durch Einreichung der Anlage 06 nachzuweisen, dass er innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten die nachfolgend benannten Mengen im Rahmen von Referenzaufträgen erbracht hat. Der Referenzzeitraum von 12 Monaten muss in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) gelegen haben.
1. Datenannahme, Datenaufbereitung und Rechnungsprüfung zu
Ambulante Pflege, Beratungseinsätze, Pflegekurse, familiale Pflege, Tages/Nachtpflege, Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen - nur Tagespflege
a) Outtasking mit DTA
erforderliche Referenzmenge: 210.281 Stück/Jahr
b) Outtasking ohne DTA:
erforderliche Referenzmenge: 420.793 Stück/Jahr
2. Datenannahme, Datenaufbereitung und Rechnungsprüfung zu
Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Soziotherapie, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase, ambulante und stationäre Intensiv-HKP, Hospizleistungen.
a) Outtasking mit DTA:
erforderliche Referenzmenge: 306.114 Stück/Jahr
b) Outtasking ohne DTA
erforderliche Referenzmenge: 23.822 Stück/Jahr
zu (1) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise gemeinsam erbracht werden. Dazu ist die Anlage 06 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen, jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
zu (1) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Referenzen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Die Anlage 06 ist vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
s.o.
(1) Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit dem Angebot, dass er den in dieser Bekanntmachung unter Ziffer III.1.2 genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.
zu (1) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
(2) Datenschutzbestimmungen:
Es finden die Datenschutzbestimmungen gemäß Anlage 01a sowie die zugehörigen Anhänge A bis F Anwendung.
(3) BVB Tariftreue und Vergabegesetzt Nordrhein-Westfalen:
Es finden die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) gemäß Anlage 01c Anwendung.
(4) Anlage 05 "Mindestbedingungen zum Auftrag"
Die Auftraggeberin definiert Mindestanforderungen in Bezug auf die Ausführung des Auftrags, deren Nichterfüllung zum Ausschluss führt. Angaben zu den Mindestanforderungen hat der Bieter mit dem Angebot durch Einreichung der Anlage 05 zu machen.
(5) Anlage 05b Erklärung zum Ansprechpartner
Ansprechpartner*in und Vertretung verfügen mindestens über Sprachkenntniss entsprechend Deutsch Niveaustufe C1 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRTS1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".