2022-0327 Erneuerung der Schlammbehandlung auf der Kläranlage in Duisburg- Huckingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0327
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0327 Erneuerung der Schlammbehandlung auf der Kläranlage in Duisburg- Huckingen
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR betreiben in Duisburg Huckingen
eine Biofiltration zur Reinigung des anfallenden Abwassers. Sie ist eine drei-
stufige Anlage bestehend aus Nitrifikation mit vor- und nachgeschalteter De-
nitrifikation. Der Biofiltration sind Vorklärbecken in Form von Lamellenab-
scheidern vorgeschaltet.
Derzeit erfolgt die Inbetriebnahme einer vorgeschalten SBR-Pufferbiologie.
Sie dient zur Vorreinigung und zum Abpuffern von Frachtstößen. Der SBR-
Anlage ist ein neu errichtetes Vorklärbecken vorgeschaltet. Die Biofiltration
fungiert dann als nachgeschaltete Reinigungsstufe. Nach der Inbetrieb-
nahme kann der anfallende Primär- und Überschussschlamm getrennt von-
einander erfasst werden.
Es ist beabsichtigt, die Leistung der Kläranlage im Bereich der Schlammbe-
handlung den heutigen Erfordernissen anzupassen. Eine besondere Bedeu-
tung kommt hierbei der anfallenden Schlammmenge aus der SBR-
Pufferbiologie und der Festbett-Biofiltration und der spezifischen Eigenschaf-
ten der Schlämme zu.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstr. 190 47059 Duisburg Kläranlage in Duisburg- Huckingen
Kaiserswerther Str. 170
47249 Duisburg
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen - nachfol-
gend aufgeführten - Leistungsbilder.
Es werden Leistungen und Leistungs-
bilder nach der HOAI für folgende Planungsleistungen vergeben.
Leistungen Ingenieurbauwerke:
Es sind Leistungen gem. HOAI § 43 bzw. Anlage 12 für die Lph 1 - 9 (Grund-
leistungen) sowie besondere Leistungen (insb. Örtliche Bauüberwachung)
zu erbringen.
Leistungen Verkehrsanlagen:
Es sind Leistungen gem. HOAI § 47 bzw. Anlage 13 für die Lph 1 - 9 (Grund-
leistungen) sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Leistungen Tragwerksplanung:
Es sind Leistungen gem. HOAI § 51 bzw. Anlage 14 für die Lph 1 - 6 (Grund-
leistungen) sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Leistungen der Technischen Ausrüstung:
Es sind Leistungen gem. HOAI § 55 bzw. Anlage 15, Lph 1 - 9 für die Ma-
schinen- und Elektrotechnische Ausrüstung - Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 (nur
verfahrenstechnische Anlagen), 8 (Grundleistungen) sowie besondere Leis-
tungen zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der einzelnen
Leistungsphasen und Bauabschnitte vor. Der Auftraggeber hat somit jeder-
zeit die Möglichkeit das Verfahren zu beenden, ohne dass dadurch ein An-
spruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige ver-
tragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Maßgebende Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV sind:
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 15 Wertungspunkte)
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auf-trags)"
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 144 Wertungspunkte)
- Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen"
Insgesamt können max. 159 Wertungspunkte (= max. Gesamtwertungspunktzahl) erreicht.
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (max. 5 Wertungspunkte)
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 10,00 Mio. Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = 3,00 Mio. Euro (netto) = 1 Punkt
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt an Hand der Wertungspunkte, die sich durch die Multiplikation der Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 1,0) ergeben.
- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)" (max. 10 Wertungspunkte)
Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
(1) Objektplanung Ingenieurbauwerke - Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 1,00 Mio. Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = 250.000,00 Euro (netto) = 1 Punkt
(2) Tragwerksplanung - Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 450.000,00 Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = 150.000,00 Euro (netto) = 1 Punkt
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen"
Das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" wird anhand weiterer Unterkriterien bewertet.
Die Anzahl der Referenzen, welche die Bieterin/Bietergemeinschaft vorlegen kann, ist nicht begrenzt, jedoch werden je Planungsbereich lediglich die zwei besten Referenzen, d. h. die Referenzen, die die höchste Punktzahl erhalten, berücksichtigt und anhand der Unterkriterien bewertet.
Die maximale Punktzahl für das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" beträgt in Summe 72 Punkte und ergibt sich aus der Addition der Punkte der einzelnen Planungsbereiche. Da dieses Kriterium mit dem für alle Planungsbereiche einheitlichen Wichtungsfaktor von 2,0 in die Wertung eingeht, können maximal 144 Wertungspunkte (in Summe für zwei Referenzen) erreicht werden.
(1) Planungsbereich Objektplanung
Bewertet werden die beiden besten Referenzen; d. h., die zwei Referenzen, die in der Summe der nachfolgenden Unterkriterien/Aspekte die maximale Punktzahl erreichen.
Für jede Referenz zur Objektplanung werden folgende Aspekte bewertet
:
- Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen,
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen,
- Vergleichbarkeit der Baukosten.
Die Punkteverteilung für die nachfolgenden Aspekte der Referenzprojekte erfolgt wie folgt:
Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen
Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen:
Referenz 1
Spundwandhöhe (max. Wandhöhe vom Fuß aus gemessen) <= 10,00 m -> 1 Punkt
Spundwandhöhe (max. Wandhöhe vom Fuß aus gemessen) > 10,00 m - < 15,00 m -> Lineare Interpolation
Spundwandhöhe (max. Wandhöhe vom Fuß aus gemessen) >= 15,00 m -> 6 Punkte
Referenz 2
DN Kanal (Nennweite) <= DN1000 -> 1 Punkt
DN Kanal (Nennweite) > DN1000 - < DN4000 -> Lineare Interpolation
DN Kanal (Nennweite) >= DN4000 -> 6 Punkte
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen:
Ebrachte Leistungensphasen / Punkte
1 / 3 Punkte
2 / 4 Punkte
3 / 5 Punkte
4 / 6 Punkte
5 / 7 Punkte
6 / 8 Punkte
Vergleichbarkeit der Baukosten (1 bis 6 Punkte je Referenz):
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) = 1,50 Mio. Euro -> 1 Punkt
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) > 1,50 Mio. Euro - < 5,00 Mio. Euro -> Lineare Interpolation
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) >= 5,00 Mio. Euro -> 6 Punkt
(2) Planungsbereich Tragwerksplanung
Bewertet werden die beiden besten Referenzen; d. h., die zwei Referenzen, die in der Summe der nachfolgenden Unterkriterien/Aspekte die maximale Punktzahl erreichen.
Für jede Referenz zur Objektplanung werden folgende Aspekte bewertet
:
- Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen,
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen,
- Vergleichbarkeit der Baukosten.
Die Punkteverteilung für die nachfolgenden Aspekte der Referenzprojekte erfolgt wie folgt:
Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen
Vergleichbarkeit der Planungs- und Beratungsleistungen:
Referenz 1
Spundwandhöhe (max. Wandhöhe vom Fuß aus gemessen) <= 10,00 m -> 1 Punkt
Spundwandhöhe (max. Wandhöhe vom Fuß aus gemessen) > 10,00 m - < 15,00 m -> Lineare Interpolation
Spundwandhöhe (max. Wandhöhe vom Fuß aus gemessen) >= 15,00 m -> 6 Punkte
Referenz 2
DN Kanal (Nennweite) <= DN1000 -> 1 Punkt
DN Kanal (Nennweite) > DN1000 - < DN4000 -> Lineare Interpolation
DN Kanal (Nennweite) >= DN4000 -> 6 Punkte
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen:
Ebrachte Leistungensphasen / Punkte
1 / 3 Punkte
2 / 4 Punkte
3 / 5 Punkte
4 / 6 Punkte
5 / 7 Punkte
6 / 8 Punkte
Vergleichbarkeit der Baukosten (1 bis 6 Punkte je Referenz):
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) = 1,50 Mio. Euro -> 1 Punkt
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) > 1,50 Mio. Euro - < 5,00 Mio. Euro -> Lineare Interpolation
Baukosten (brutto, KG 200 - 600, DIN 276) >= 5,00 Mio. Euro -> 6 Punkt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem Sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufs-ausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz):
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 3.000.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorla-ge entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe".
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2
Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindest-jahresumsätze (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
(1) Objektplanung Ingenieurbauwerke: 250.000,00 Euro (netto)
(2) Tragwerksplanung: 150.000,00 Euro (netto)
? Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3.1
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung:
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 3,00 Mio Euro (brutto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio Euro (brutto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine sol-che abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4.1). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte:
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers ersichtlich ist.
Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen:
Der Bewerber hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben.
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Be-rufsausübung für die Führungskräfte:
Der Bewerber hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bewerbers vorzulegen.
Referenzen von vergleichbaren Leistungen:
Der Bewerber hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung und sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen.
Geeignete Referenzen sind vorzulegen für die folgenden vier Planungsbereiche:
a. Objektplanung
b. Tragwerksplanung
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Aus-führung des Auftrags verfügt:
Der Bewerber hat darzulegen über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeingemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität :
Der Bewerber hat darzulegen, dass in seinem Unternehmen Maßnahmen zur Qualitässicherung ergriffen werden.
Angabe von Nachunternehmerleistungen:
Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte:
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten drei Jahre durchschnittlich mindestens 15 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von 15 Beschäftigten in jedem der letzten drei Jahre erreicht sein muss.
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen:
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber mindestens 5 technische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. benennt und erklärt, dass die namentlich aufgeführten Personen für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen und eingesetzt werden sollen.
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Be-rufsausübung für die Führungskräfte:
Mindestanforderung ist hierbei, dass der Bewerber durch Vorlage von Bescheinigungen nachweist, dass folgende Führungskräfte berechtigt sind, die Berufsbezeichung Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. zu führen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV):
- Projektleiter
- Objektplaner Ingenieurbauwerke
- Fachplaner Tragwerksplanung
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7
Referenzen von vergleichbaren Leistungen:
Mindestanforderung ist hierbei, dass für die unter a. bis b. genannten Planungsbereiche jeweils mindestens 2 Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art - je eine Referenz für Spundwand- und eine Referenz für Kanalbau - und Umfang/ Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Die Leistungen bzw. Aufträge sind jedenfalls vergleichbar, wenn es sich:
(1) um Planungs- oder Beratungsleistungen für den Neubau/ Erweiterung/ Umbau/ Sanierung einer Spundwand als Uferspundwand und des Kanalbaus sowie Einstu-fung in Honorarzone II oder höher handelt und
(2) bei Referenzen zu a. Objektplanung um Planungs- oder Beratungsleistungen aus den Leistungsphasen 1 - 8 der Objektplanung für Bauvorhaben mit Baukosten (KG 200 - 600, DIN 276) von mindestens 3,00 Mio. EUR
(Brutto) - hinsichtlich des Spundwand- und Kanalbaus (Auslaufbauwerk) an Gewässern 1. Ordnung - han-delt, von denen innerhalb der letzten fünf Jahre pro Referenz mindestens drei Leistungsphasen erbracht wurden und
(3) bei Referenzen zu b. Tragwerksplanung um Planungs- oder Beratungsleistungen aus den Leistungsphasen 1 - 6 der Fachplanung für Bauvorhaben mit Baukosten (KG 200 - 600, DIN 276) von mindestens 3,00 Mio. EUR (Brutto) - hinsichtlich des Spundwand- und Kanalbaus (Auslaufbauwerk) an Gewässern 1. Ordnung - han-delt, von denen innerhalb der letzten fünf Jahre pro Referenz mindestens drei Leistungsphasen erbracht wurden und
beinhalten, die in den letzten fünf Jahren erbracht wurden.
Hinweise:
- Eine Referenz kann auch die Anforderungen mehrerer Planungsbereiche erfüllen und entsprechend angegeben/verwendet werden. Nur die mehrfache Verwen-dung der gleichen Referenz innerhalb eines Planungsbereiches ist nicht zulässig.
- Im Rahmen der Referenz zu a) Objektplanung werden auch solche Referenzprojek-te berücksichtigt, die zwar insgesamt noch nicht abgeschlossen sind, bei denen aber einzelne Leistungsphasen vollständig abgeschlossen sind.
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8.1 und Formblatt 3002a, "Eigenerklärung zur Eignung/Zusatz Referenzen"
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt:
Der Bewerber hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt:
Übliche zur Leistungserbringung erforderliche Ausstattung und Geräte sowie Hard- und Software nach Stand der Technik zur Projektkommunikation, Planung, Datenverarbeitung und Darstellung sowie zum digitalen Datenaustausch. Hierzu gehören mindestens Telefon, Fax, E-Mail-Account, PC oder Laptop, Server mit Datensicherung, Netzwerk- und Onlinezugang (ggf. mobil), Zugriff auf die für die Leistungserbringung maßgeblichen Regelwerke, Nachweisdokumente, Kopierer/Scanner, Plotter/Drucker bis A0.
Die verwendete Software muss geeignet sein, um neben der eigentlichen digitalen EDV- gestützten Projektbearbeitung (z. B. Textverarbeitung, Darstellung/CAD, Berechnung, AVA) einen daten- und formatverlustfreien Austausch mit dem Auftraggeber zu ermöglichen und dem Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen digital (auf USB-Stick oder DVD-/CD-ROM) zumindest in folgenden Datei-Formaten zur Verfügung zu stellen:
- in der Version 2016: xls, doc, ppt, mpp, pmf, shp, prj,
- in der Version 2016 pdf, dxf, dwg, rcp, dwf,
- sonstige: gaeb 90/gaeb XML3.0, LandXML, jpg, bmp, txt
- geotechnische Berechungen: Geometrie- und Netzdaten als ASCII-Datei (boe, fen)
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9
Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeingemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität:
Der Bewerber hat darzulegen, dass in seinem Unternehmen mindestens folgende Maßnahmen zur Qualitässicherung ergriffen werden:
- Der Bewerber muss in Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen mindestens ein eigenes und/oder zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem besitzen.
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 10
Angabe von Nachunternehmerleistungen:
Der Bewerber hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmer"
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB:
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerberge-meinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV).
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11, 12
Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist:
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin zu ersetzen.
? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDK4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.