Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei zehn Zweigniederlassungen (KI) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0129-000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei zehn Zweigniederlassungen (KI)
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei zehn Zweigniederlassungen (KI)
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei vier Zweigniederlassungen (KI)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße 24 - 28 60439 Frankfurt am Main
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei vier Zweigniederlassungen (KI)
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei drei Zweigniederlassungen (KI)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße 24 - 28 60439 Frankfurt am Main
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei drei Zweigniederlassungen (KI)
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei drei Zweigniederlassungen (KI)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße 24 - 28 60439 Frankfurt am Main
Sonderprüfungen nach §§ 53b i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei drei Zweigniederlassungen (KI)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um:
- eine/n ordentlich bestellte/n Wirtschaftsprüfer/-in oder
- eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
handeln, der/die in das Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingetragen ist. Sofern der/die Wirtschaftsprüfer/in oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er/sie niedergelassen ist (sofern einschlägig), eintragungspflichtig ist, ist auf gesonderte Anforderung der BaFin ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister des Heimatlandes vorzulegen (soweit zutreffend).
Dies ist durch eine Eigenerklärung gemäß Anlage 26.7. nachzuweisen.
Der Bieter/Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft bestätigt zudem in der Eigenerklärung gemäß Anlage 26.7., dass weder gegen ihn noch gegen ein Mitglied der Bietergemeinschaft noch gegen den/die jeweilige/n Prüfungsleiter/in (m/w/d) in den letzten fünf Jahren rechtskräftige berufsaufsichtliche Maßnahmen gemäß § 68 WPO verhängt wurden.
Sofern eine solche Erklärung nicht oder nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann, ist mittels einer selbst zu erstellenden Anlage zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme am Vergabeverfahren möglich sein soll. Es wird in einem solchen Falle im Einzelfall geprüft, ob ein Ausschluss vom Vergabeverfahren erfolgen wird.
Der Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Durchführung von mindestens einer Prüfung von Kreditinstituten im Zusammenhang mit der Einhaltung von Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung (wenigstens eine wesentliche Geldwäsche-Prüfung, z.B. Jahresabschlussprüfung und/oder Prüfung gemäß § 44 Abs. 1 KWG im Auftrag der BaFin) in den Jahren 2019 - 2022 nachzuweisen.
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
- Name des Kreditinstitutes
- Name des Auftraggebers (sofern vom Namen des Kreditinstitutes abweichend)
- Dauer und Zeitraum der Leistungserbringung
- das Volumen in Personentagen
- Kurzbeschreibung der Prüfungsinhalte und der Schwerpunkte der Prüfung
Für den Nachweis der Referenz hat der Bieter die Erklärung zu/r Referenz/en (Anlage 26.8.) zu verwenden.
- Alle für den Auftrag vorgesehenen Prüfer/innen (m/w/d) (inklusive des/der Prüfungsleiter/s (m/w/d) bzw. der Prüfungsleiterin/nen (m/w/d)) verfügen über Kenntnisse der rechtlichen und aufsichtlichen Grundlagen im Bereich der Prävention von Geldwäsche, oder des übrigen Bankenaufsichtsrechts (beispielsweise GwG, KWG, Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin).
- Der/die für den Auftrag vorgesehenen Prüfungsleiter/in (m/w/d) bzw. die Prüfungsleiter/innen (m/w/d) verfügt/verfügen über mindestens fünf Jahre Erfahrung bei der gesamten Planung und Durchführung von Prüfungen von Kreditinstituten im Zusammenhang mit der Einhaltung von Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung z.B. Jahresabschlussprüfungen und/oder Prüfungen gemäß § 44 Abs. 1 KWG im Auftrag der BaFin.
- Revisionsbeistellungen erfüllen die genannten Anforderungen an die im vorigen Absatz genannten Prüfungen grundsätzlich nicht, es sei denn, es wird im Einzelfall nachgewiesen, dass die Revisionsbeistellung dem Umfang einer wesentlichen Geldwäscheprüfung im Sinne des vorangehenden Satzes entspricht.
- Für drei als Prüfungsleiter/in (m/w/d) durchgeführte Prüfungen, von denen mindestens eine im Zeitraum 2017 - 2022 stattgefunden hat, sind der Namen des geprüften Kreditinstitutes, der Prüfungszeitraum und die Prüfungsdauer anzugeben und die als Prüfungsleiter/in (m/w/d) durchgeführten Tätigkeiten zu beschreiben.
- Die übrigen Prüfer/innen (m/w/d) verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und haben im Zeitraum 2017 - 2022 an mindestens an einer Prüfung von Kreditinstituten im Zusammenhang mit der Einhaltung von Pflichten nach dem KWG oder GwG teilgenommen.
Die Anforderungen an die Qualifikation und Erfahrung des Personals sind durch eine Eigenerklärung des Bieters unter Verwendung der Anlage 26.7. sowie Eigenerklärung/en des/der für den Auftrag vorgesehenen Prüfungsleiter/s (m/w/d) bzw. der Prüfungsleiterin/nen (m/w/d) unter Verwendung der Anlage 26.9. und Eigenerklärungen der Prüfer/innen (m/w/d) unter Verwendung der Anlage 26.10. zu belegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Anlage 26.1.) erklärt der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gem. § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt,
3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Erklärung zu § 19 MiLoG
Es ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG (Anlage 26.2.) abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind.
Erklärung zu § 21 AEntG
Es ist eine Erklärung zu § 21 AEntG (Anlage 26.3.) abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind.
Außerdem erklärt er, dass keine noch nicht geahndete schwerwiegende Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen wurde.
Erklärung zu § 21 SchwarzArbG
Es ist eine Erklärung zu § 21 SchwarzArbG (Anlage 26.4.) abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren nicht nach den in § 21 SchwarzArbG genannten Vorschriften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind. Des Weiteren ist zu erklären, dass die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, das angesichts der Beweislage keinen vernünftigen Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung seinerseits nach den in § 21 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften lässt, nicht zu erwarten ist.
Erklärung zu § 98c AufenthG
Es ist eine Erklärung zu § 98c AufenthG (Anlage 26.5.) abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten fünf Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig
Tagessätzen verurteilt wurde/n.
Erklärung wegen Artikel 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen
Es ist eine Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen (Anlage 26.15.) abzugeben, mit der der Bieter u.a. erklärt, dass er nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört.
Angaben zum Bieter
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Anlage 26.6.) zu machen, die dem Angebot beiliegen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebotes. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung und § 19 MiLoG und zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister genutzt.
Diese Anlage ist bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GRTF9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: [gelöscht]
oder per Fax: 0228/4108-63580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bafin.de