Stadt Fellbach - Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Fellbach Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1373
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fellbach.de/willkommen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Fellbach - Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Fellbach
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines
Feuerwehrhauses in Fellbach
Fellbach
Die Stadt Fellbach beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses. Dabei ist vorgesehen, dass die Projektrealisierung im Wege eines partnerschaftlichen Miteinanders vom ausgewählten Planungsbüro mit dem ausgewählten Bauunternehmen erfolgen wird.
Hierzu wird derzeit ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Im Anschluss hieran erfolgt der Eintritt in das Verhandlungsverfahren auf der Grundlage der VgV. Es ist ferner beabsichtigt, dass das beauftragte Planungsbüro zunächst bis zur Leistungsphase 2(+) HOAI Planungsleistungen erbringt. Diese stellen die Grundlage für die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) dar. Die Entwurfsplanung bildet mit der hierzu erarbeiteten FLB wiederum die Grundlage für die europaweite Ausschreibung zur Suche und Beauftragung eines Baupartners ("Planungs- und Bauvergabe" in Form eines Partnering-Modells). Der Baupartner wird im Folgenden gemeinsam mit dem Planungsbüro die Planungsphase ("Pre-Construction-Phase) fortführen. Nach deren erfolgreichem Abschluss erfolgt der Eintritt in die Construction-Phase, im Rahmen derer die bauliche Realisierung erfolgt. Die Stadt Fellbach benötigt hierzu eine Projektsteuerung, die durch dieses Vergabeverfahren ausgewählt wird.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird (3.) für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz der Mindestreferenzen für "Projektsteuerung" gemäß Ziffer III.1.3) a) und b) sowie Kriterium "Persönliche Eignung des Projektleiters" und "Vergleichbarkeit der persönlichen Referenz des Projektleiters" berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die vorstehenden Eignungsnachweise werden wie folgt im Rahmen der Bewerberauswahl berücksichtigt:
Referenzen insgesamt max. 17 Punkte
- Mindestreferenz (1) max. 3 Punkte
- Mindestreferenz (2) max. 4 Punkt
- Persönliche Eignung Projektleiter und Vergleichbarkeit der persönlichen Referenz des Projektleiters max. 7 Punkte
Hinsichtlich der Bepunktung der Mindestreferenzen ist folgendes zu beachten:
Je Bewerber werden lediglich die drei Mindestreferenzen im Bereich Projektsteuerung herangezogen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Die Mindestreferenz (1) wird wie folgt bewertet:
Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten"
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über EUR 35 Mio. brutto 3 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) bis EUR 35 Mio. brutto 2 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) bis EUR 25 Mio. brutto 1 Punkt
Die Mindestreferenz (2) wird wie folgt bewertet:
Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten"
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 17 Mio. brutto 2 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) 15 bis 17 EUR Mio. brutto 1 Punkt
Kriterium "GU-/GÜ/TU-Projekt"
Neubaurealisierung in Form eines GÜ/TU-Modells (Generalübernehmermodells/ Totalunternehmermodells) 2 Punkte
Neubaurealisierung in Form eines GU-Modells (Generalunternehmermodells) 1 Punkt
Die Angaben zu dem für die Leistungserbringung vorgesehenen Personal und zu den persönlichen Referenzen des Projektleiters werden wie folgt gewertet: Die Vorlage von mehr als drei Referenzen je Projektleiter ist nicht erwünscht.
Kriterium "Persönliche Eignung des Projektleiters"
Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 10 Jahre oder mehr 3 Punkte
Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 5 bis 10 Jahre 2 Punkte
Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 1 bis 5 Jahre 1 Punkt
Kriterium "Technisch-wirtschaftliche Projektleitung zur Steuerung von komplexen Vergabeverfahren der öffentlichen Hand"
Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters mehr als 10 Jahre 2 Punkte
Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters 0 bis einschließlich 9 Jahre 1 Punkt
Kriterium "Vergleichbarkeit der persönlichen Referenz des Projektleiters"
Vergleichbare persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters bei Projektsteuerung von Projekten der öffentlichen Hand/öffentlicher Auftraggeber 2 Punkte
Vergleichbare persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters bei Projektsteuerung von Projekten privater Auftraggeber 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
(2) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(3) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind. EUR 10 Mio. für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
(2) Nachweis über seitens des Unternehmens erbrachte vergleichbare Leistungen (Mindestreferenzen)
Die Referenzen (1) und (2) müssen unterschiedliche Referenzprojekte zum Gegenstand haben.
Die Erklärung über die unternehmensbezogenen Mindestreferenzen (Anlage C) muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Auftraggeber
- Gegenstand und Umfang der Leistungserbringung
- Zeitraum der Leistungserbringung, Datum der Inbetriebnahme / Datum der Abnahme
- Darstellung der Realisierungsform (GU/GÜ/TU-Projekt)
- Herstellkosten in EUR brutto in den Kostengruppen 200 bis 700, Angabe der Nutzfläche
- Erbrachte Projektstufen nach AHO/DVP
- Erbrachte Handlungsbereiche nach AHO/DVP
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
- sofern vorhanden: Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Projektsteuerungsleistungen, nachzuweisen durch ein formloses Schreiben des Auftraggebers oder Benennung eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers, der die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Projektsteuerungsleistungen kurzfristig bestätigen kann.
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
(3) Angabe des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Projektleiter und dessen Stellvertreter, einschließlich deren Qualifikation (insbesondere Berufserfahrung) und deren persönlicher Referenzen mit vergleichbaren Leistungen.
Im Rahmen der Bewerberauswahl (vgl. hierzu Seite 9, 4.2.3 des Bewerbermemorandums) wird der Auftraggeber insbesondere berücksichtigen, ob und in welcher Form der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter Erfahrung im Bereich der Projektsteuerung mit vergleichbaren Leistungen hat.
Es kann eine abweichende Referenz von den unternehmensbezogenen Referenzen (1) bis (2) vorgelegt werden, solange sie die Voraussetzung der Referenzen zu (1) oder (2) erfüllt.
Der Nachweis kann durch eine einzelne Referenz erbracht werden, wenn diese alle vorgenannten Leistungen umfasste, oder durch mehrere Referenzen, die die vorgenannten Leistungen umfassen.
Die Erklärung über die persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (Anlage D und E) muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Auftraggeber
- Gegenstand und Umfang der Leistungserbringung
- Darstellung der Realisierungsform (GU/GÜ/TU)
- Name und Position; Berufserfahrung im Bereich Projektsteuerung
- Zeitraum der Leistungserbringung, Datum der Inbetriebnahme /Datum der Abnahme
- Herstellkosten in EUR brutto in den Kostengruppen 200 bis 700, Angabe der Nutzfläche
- Erbrachte Projektstufen nach AHO/DVP
- Erbrachte Handlungsbereiche nach AHO/DVP
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
- sofern vorhanden: Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Projektsteuerungsleistungen, nachzuweisen durch ein formloses Schreiben des Auftraggebers oder Benennung eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers, der die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Projektsteuerungsleistungen kurzfristig bestätigen kann.
zu (2):
(1) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung zur Realisierung eines Hochbauprojekts der Honorarzone III oder höher mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 15 Mio. brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten rund sieben Jahren (frühestens 1. Januar 2015) erfolgt sein.
(2) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung in einem GU-/GÜ/TU-Projekt zur Realisierung eines Hochbauprojekts der Honorarzone III oder höher mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 15 Mio. brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstu-fen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten rund fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2017) erfolgt sein.
Die Referenzen (1) und (2) müssen unterschiedliche Referenzprojekte zum Gegenstand haben.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRWXD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de