Trägerschaft außerunterrichtlicher Betreuungsangebote (PÜM) in 21 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2022_00282_OV_40
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft außerunterrichtlicher Betreuungsangebote (PÜM) in 21 Losen
Vergabe der Trägerschaft außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an weiterführenden Bochumer Schulen der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2023/2024 (Pädagogische Übermittagsbetreuung und Ganztagsangebote im Rahmen der Landesoffensive "Geld oder Stelle" und erweiterte Ganztagsangebote an Halbtagsschulen im Rahmen des Bochumer Modells)
Mansfeld-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Werner von Siemens-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Liselotte-Rauner-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Hans-Böckler-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Pestalozzi-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Realschule Höntrop
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Gesamtschule Bochum-Mitte
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Goethe-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Hildegardis-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Heinrich-von-Kleist-Schule und Anne-Frank-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Lessing-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Graf-Engelbert-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Neues Gymnasium Bochum
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Schiller-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Theodor-Körner-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Hellweg-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Märkische Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Maria Sibylla Merian-Gesamtschule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Else-Hirsch-Schule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Cruismannschule
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum ist Trägerin von fünf Förderschulen mit Sekundarstufe I, zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, zwei Sekundarschulen, zehn Gymnasien, fünf Gesamtschulen. Die Pädagogische Übermittagsbetreuung sowie die erweiterten Ganztagsangebote werden an allen Schulen - außer an den beiden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, den beiden Sekundarschulen und an drei Gesamtschulen - von Betreuungs- und Maßnahmeträgern der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Im Rahmen eines offenen Verfahrens vergibt die Stadt Bochum die Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029.
01.08.2023 bis 31.07.2027 inklusive der Option einer zweimaligen Verlängerung für jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2028 bzw. 31.07.2029
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
gemäß Eigenerklärung
Abschluss der pädagogischen Fachkraft als Erzieher*in bzw. ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder ein vergleichbares Studium
Mindestens ein Referenzprojekt über mindestens zwei Jahre Erfahrungen im Bereich "Betreuung außerunterrichtlicher Angebote an Schulen" unter Nennung von Ansprechperson und Kontaktdaten
Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Celine Merkel unter Telefon 02[gelöscht] zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 30.08.2022 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
--
Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 Abs. 2 VgV werden vorbehalten.
--
Preisangaben werden nicht gefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYDMB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).