Rahmenvertrag zur Beschaffung von selbstständigen Leistungen bei der Kampagnenplanung und Realisierung von Marketing und Kommunikationsmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 1475-DE-Employer Branding
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Beschaffung von selbstständigen Leistungen bei der Kampagnenplanung und Realisierung von Marketing und Kommunikationsmaßnahmen
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen zur Beschaffung von selbstständigen Leistungen bei der Kampagnenplanung und Realisierung von Marketing und Kommunikationsmaßnahmen im Wege eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV mit einem geschätzten Auftragswert von insgesamt 9.500.000 Euro netto gerundet (Obergrenze: 14.200.000,00 Euro netto gerundet) zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren (2 Jahre Grundlaufzeit, mit 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr) abgeschlossen.
Zur Positionierung der BWI GmbH als attraktiver Arbeitgeber und zur Unterstützung bei der Gewinnung von IT-Fachkräften und -Experten benötigt die Abteilung CEO ComM K&K vorübergehend fachkundige, externe Expertise bzw. Ressourcen. Die BWI wächst. Hierfür benötigt das IT-Systemhaus sowohl geeignete IT-Nachwuchskräfte als auch IT-Professionals mit mehrjähriger IT-Expertise und Projekterfahrung. Um diesen Personalbedarf decken zu können, baut die BWI ihr Employer Branding und ihre Personalmarketingmaßnahmen aus.
Gesucht wird dazu eine etablierte Werbe-/Kommunikationsagentur, die selbständig arbeitend und mit eigenen Ressourcen die konzeptionellen, redaktionellen und grafisch-designerischen Vorgaben der BWI auftragsgemäß umsetzt und diese crossmedial realisieren bzw. produzieren kann. Zudem sind anlass-, zielgruppen- und themenspezifische Kommunikationskampagnen zur Positionierung der BWI als "attraktiver Arbeitgeber", zur "Steigerung der Awareness der BWI als Arbeitgeber" und zur zielgruppengerechten Ansprache mit dem Ziel der Bewerbung bei der BWI beispielsweise für hauseigene Recruitingveranstaltungen selbständig zu konzipieren und ganzheitlich durchzuführen. Die Leistungen beziehen sich auf Kommunikation über alle Kanäle, wie beispielsweise Social Media, Pressearbeit und Online-Kommunikation durch Branding, Anzeigenkampagnen usw. crossmediale Kampagnenarbeit.
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Für die unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 9.500.000,00 EUR netto innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils einem (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 14.200.000,00 EUR. Diese Obergrenze versteht sich einschließlich der Media-Fremdkosten.
Der Auftrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18191159f39-7618e19d90683ed8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18191159f39-7618e19d90683ed8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18191159f39-7618e19d90683ed8
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWBdurch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Wie VI.4.1)
Land: Deutschland