Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für die Bewirtschaftung der Schulmensa/des Kiosks in 3 Schulen der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für die Bewirtschaftung der Schulmensa/des Kiosks in 3 Schulen der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Konzession zur Bewirtschaftung der Schulmensa/ des Kiosks in 3 Schulen der Stadt Hamm europaweit aus.
Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.
Das Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen unterliegt nicht unmittelbar den vergaberechtlichen Bestimmungen. Es soll jedoch ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Daher wird diese Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VgV wie eine Europaweite Ausschreibung gestaltet. Die Stadt Hamm bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften der VgV. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen unter Einhaltung der allgemeinen Vergabegrundsätze. Die Anforderungen an den bzw. die Konzessionsnehmer ergeben sich aus der nachfolgenden Leistungsbeschreibung bzw. den Besonderen Konzessionsbedingungen.
siehe Leistungsbeschreibung
Beisenkamp-Gymnasium
Beisenkamp-Gymnasium Am Beisenkamp 1 59063 Hamm
Die im Rahmen des Kioskbetriebs angebotene Zwischenverpflegung leistet bei optimaler Lebensmittelauswahl einen wichtigen Beitrag zur täglichen Nährstoffzufuhr.
Das spezifische Angebot soll an die Vorgaben zur Mittagsverpflegung angelehnt werden und hat in Absprache mit der Schule zu erfolgen. Schule und Schulträger sind berechtigt, die Abgabe- bzw. Größenmengen z. B. von Backwaren und Konfekt/ Süßigkeiten vorzugeben.
Im Rahmen der Bewirtschaftung des Kiosks soll ein preislich schülerorientiertes Angebot an Imbisskost angeboten werden. Hierzu zählen neben dem Angebot von Warm-/ Kaltgetränken (Kakao, Tee, marktübliche Erfrischungsgetränke außer Cola, Säfte) insbesondere auch kleinere Speisen (belegte Brötchen, Warmspeisen mit Variation für Vegetarierer, Joghurt mit Obst, Salat, u.ä.) und handelsübliche Süßspeisen (Schoko-/ Müsliriegel, etc.).
Auf Wunsch der Schulleitung sollen handelsübliche Süßwaren (Schokoriegel, etc.) nur in begrenztem Maße angeboten werden. Des Weiteren müssen sich im Angebotssortiment ausreichend Bio-Produkte befinden.
Trinkwasser ist immer kostenlos anzubieten. Trinkwasserspender (vom Schulträger gestellt) sind in den vorgeschriebenen Intervallen zu reinigen und auf Rechnung des Bewirtschafters mit Ersatzpatronen für die Kohlensäurezufuhr zu versorgen. Zur Müllvermeidung soll das Trinkwasser möglichst in Gläsern bereitgestellt werden, die vom Caterer zu stellen sind. Die Reinigung der Gläser ist durch eine sich vor Ort befindliche Spülmaschine gegeben und erfolgt durch das Personal des Auftragnehmers.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 15.02. des Schuljahres gekündigt wird. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen zulässig und bedarf der Schriftform. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt insgesamt vier Schuljahre, so dass der Vertrag spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/26 endet. Der Vertrag endet dann automatisch. Einer besonderen Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Schuljahr. Der Vertrag beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung und endet, sofern der Vertrag bis zum 15.02.2023 gekündigt wurde, am letzten Schultag des Schuljahres 2022/2023, dem 21.06.2023.
Friedensschule
Friedensschule Marker Allee 20 59063 Hamm Haupt- und Nebengebäude
Die im Rahmen des Kioskbetriebs angebotene Zwischenverpflegung leistet bei optimaler Lebensmittelauswahl einen wichtigen Beitrag zur täglichen Nährstoffzufuhr.
Das spezifische Angebot soll an die Vorgaben zur Mittagsverpflegung angelehnt werden und hat in Absprache mit der Schule zu erfolgen. Schule und Schulträger sind berechtigt, die Abgabe- bzw. Größenmengen z. B. von Backwaren und Konfekt/ Süßigkeiten vorzugeben.
Im Rahmen der Bewirtschaftung des Kiosks soll ein preislich schülerorientiertes Angebot an Imbisskost angeboten werden. Hierzu zählen neben dem Angebot von Warm-/ Kaltgetränken (Kakao, Tee, marktübliche Erfrischungsgetränke außer Cola, Säfte) insbesondere auch kleinere Speisen (belegte Brötchen, Warmspeisen mit Variation für Vegetarierer, Joghurt mit Obst, Salat, u.ä.) und handelsübliche Süßspeisen (Schoko-/ Müsliriegel, etc.).
Auf Wunsch der Schulleitung sollen handelsübliche Süßwaren (Schokoriegel, etc.) nur in begrenztem Maße angeboten werden. Des Weiteren müssen sich im Angebotssortiment ausreichend Bio-Produkte befinden.
Trinkwasser ist immer kostenlos anzubieten. Trinkwasserspender (vom Schulträger gestellt) sind in den vorgeschriebenen Intervallen zu reinigen und auf Rechnung des Bewirtschafters mit Ersatzpatronen für die Kohlensäurezufuhr zu versorgen. Zur Müllvermeidung soll das Trinkwasser möglichst in Gläsern bereitgestellt werden, die vom Caterer zu stellen sind. Die Reinigung der Gläser ist durch eine sich vor Ort befindliche Spülmaschine gegeben und erfolgt durch das Personal des Auftragnehmers.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 15.02. des Schuljahres gekündigt wird. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen zulässig und bedarf der Schriftform. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt insgesamt vier Schuljahre, so dass der Vertrag spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/26 endet. Der Vertrag endet dann automatisch. Einer besonderen Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Schuljahr. Der Vertrag beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung und endet, sofern der Vertrag bis zum 15.02.2023 gekündigt wurde, am letzten Schultag des Schuljahres 2022/2023, dem 21.06.2023.
Sophie-Scholl-Gesamtschule
Sophie-Scholl-Gesamtschule Stefanstraße 42 59075 Hamm
Die im Rahmen des Kioskbetriebs angebotene Zwischenverpflegung leistet bei optimaler Lebensmittelauswahl einen wichtigen Beitrag zur täglichen Nährstoffzufuhr.
Das spezifische Angebot soll an die Vorgaben zur Mittagsverpflegung angelehnt werden und hat in Absprache mit der Schule zu erfolgen. Schule und Schulträger sind berechtigt, die Abgabe- bzw. Größenmengen z. B. von Backwaren und Konfekt/ Süßigkeiten vorzugeben.
Im Rahmen der Bewirtschaftung des Kiosks soll ein preislich schülerorientiertes Angebot an Imbisskost angeboten werden. Hierzu zählen neben dem Angebot von Warm-/ Kaltgetränken (Kakao, Tee, marktübliche Erfrischungsgetränke außer Cola, Säfte) insbesondere auch kleinere Speisen (belegte Brötchen, Warmspeisen mit Variation für Vegetarierer, Joghurt mit Obst, Salat, u.ä.) und handelsübliche Süßspeisen (Schoko-/ Müsliriegel, etc.).
Auf Wunsch der Schulleitung sollen handelsübliche Süßwaren (Schokoriegel, etc.) nur in begrenztem Maße angeboten werden. Des Weiteren müssen sich im Angebotssortiment ausreichend Bio-Produkte befinden.
Trinkwasser ist immer kostenlos anzubieten. Trinkwasserspender (vom Schulträger gestellt) sind in den vorgeschriebenen Intervallen zu reinigen und auf Rechnung des Bewirtschafters mit Ersatzpatronen für die Kohlensäurezufuhr zu versorgen. Zur Müllvermeidung soll das Trinkwasser möglichst in Gläsern bereitgestellt werden, die vom Caterer zu stellen sind. Die Reinigung der Gläser ist durch eine sich vor Ort befindliche Spülmaschine gegeben und erfolgt durch das Personal des Auftragnehmers.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 15.02. des Schuljahres gekündigt wird. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen zulässig und bedarf der Schriftform. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt insgesamt vier Schuljahre, so dass der Vertrag spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/26 endet. Der Vertrag endet dann automatisch. Einer besonderen Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Schuljahr. Der Vertrag beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung und endet, sofern der Vertrag bis zum 15.02.2023 gekündigt wurde, am letzten Schultag des Schuljahres 2022/2023, dem 21.06.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Auf besondere Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Ausdruck aus dem Handelsregister bzw. Nachweis der Gewerbeanmeldung von der zuständigen Gewerbestelle
(2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung im Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen.
(2.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(4) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Geforderte Deckungssummen der Haftpflichtversicherung:
Personenschäden 1.500.000 EUR
Sachschäden: 1.500.000 EUR
Vermögensschäden: 250.000 EUR
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) für qualitatitv und quantitativ vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Referenzschreiben der in der Referenzliste benannten Auftraggeber.
(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Quartal 2026
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:
(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.6) Angebot (Vordruck)
(1.7) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.8) Liste mit geplanter Produktpalette (inklusive Preisangaben und gekennzeichneten Bio-Produkten)
(1.9) Erklärung zur Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems im Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Bewertungsmatrix
(5.3) Bewerbungsbedingungen
(5.4) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
(5.5) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.6) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.7) Informationsblatt DSGVO
(5.8) Besondere Konzessionsbedingungen
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDB8H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html