Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für die Bewirtschaftung der Schulmensa/des Kiosks in 3 Schulen der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/025

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDDDB8H/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDDDB8H
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für die Bewirtschaftung der Schulmensa/des Kiosks in 3 Schulen der Stadt Hamm

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/025
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Konzession zur Bewirtschaftung der Schulmensa/ des Kiosks in 3 Schulen der Stadt Hamm europaweit aus.

Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

Das Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen unterliegt nicht unmittelbar den vergaberechtlichen Bestimmungen. Es soll jedoch ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Daher wird diese Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VgV wie eine Europaweite Ausschreibung gestaltet. Die Stadt Hamm bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften der VgV. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen unter Einhaltung der allgemeinen Vergabegrundsätze. Die Anforderungen an den bzw. die Konzessionsnehmer ergeben sich aus der nachfolgenden Leistungsbeschreibung bzw. den Besonderen Konzessionsbedingungen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

siehe Leistungsbeschreibung

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beisenkamp-Gymnasium

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
55520000 Verpflegungsdienste
55512000 Betrieb von Kantinen
55511000 Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Beisenkamp-Gymnasium Am Beisenkamp 1 59063 Hamm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die im Rahmen des Kioskbetriebs angebotene Zwischenverpflegung leistet bei optimaler Lebensmittelauswahl einen wichtigen Beitrag zur täglichen Nährstoffzufuhr.

Das spezifische Angebot soll an die Vorgaben zur Mittagsverpflegung angelehnt werden und hat in Absprache mit der Schule zu erfolgen. Schule und Schulträger sind berechtigt, die Abgabe- bzw. Größenmengen z. B. von Backwaren und Konfekt/ Süßigkeiten vorzugeben.

Im Rahmen der Bewirtschaftung des Kiosks soll ein preislich schülerorientiertes Angebot an Imbisskost angeboten werden. Hierzu zählen neben dem Angebot von Warm-/ Kaltgetränken (Kakao, Tee, marktübliche Erfrischungsgetränke außer Cola, Säfte) insbesondere auch kleinere Speisen (belegte Brötchen, Warmspeisen mit Variation für Vegetarierer, Joghurt mit Obst, Salat, u.ä.) und handelsübliche Süßspeisen (Schoko-/ Müsliriegel, etc.).

Auf Wunsch der Schulleitung sollen handelsübliche Süßwaren (Schokoriegel, etc.) nur in begrenztem Maße angeboten werden. Des Weiteren müssen sich im Angebotssortiment ausreichend Bio-Produkte befinden.

Trinkwasser ist immer kostenlos anzubieten. Trinkwasserspender (vom Schulträger gestellt) sind in den vorgeschriebenen Intervallen zu reinigen und auf Rechnung des Bewirtschafters mit Ersatzpatronen für die Kohlensäurezufuhr zu versorgen. Zur Müllvermeidung soll das Trinkwasser möglichst in Gläsern bereitgestellt werden, die vom Caterer zu stellen sind. Die Reinigung der Gläser ist durch eine sich vor Ort befindliche Spülmaschine gegeben und erfolgt durch das Personal des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kooperation und Qualität / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2022
Ende: 21/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 15.02. des Schuljahres gekündigt wird. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen zulässig und bedarf der Schriftform. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt insgesamt vier Schuljahre, so dass der Vertrag spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/26 endet. Der Vertrag endet dann automatisch. Einer besonderen Kündigung bedarf es hierzu nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.

Die Vertragslaufzeit beträgt ein Schuljahr. Der Vertrag beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung und endet, sofern der Vertrag bis zum 15.02.2023 gekündigt wurde, am letzten Schultag des Schuljahres 2022/2023, dem 21.06.2023.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Friedensschule

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
55520000 Verpflegungsdienste
55512000 Betrieb von Kantinen
55511000 Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Friedensschule Marker Allee 20 59063 Hamm Haupt- und Nebengebäude

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die im Rahmen des Kioskbetriebs angebotene Zwischenverpflegung leistet bei optimaler Lebensmittelauswahl einen wichtigen Beitrag zur täglichen Nährstoffzufuhr.

Das spezifische Angebot soll an die Vorgaben zur Mittagsverpflegung angelehnt werden und hat in Absprache mit der Schule zu erfolgen. Schule und Schulträger sind berechtigt, die Abgabe- bzw. Größenmengen z. B. von Backwaren und Konfekt/ Süßigkeiten vorzugeben.

Im Rahmen der Bewirtschaftung des Kiosks soll ein preislich schülerorientiertes Angebot an Imbisskost angeboten werden. Hierzu zählen neben dem Angebot von Warm-/ Kaltgetränken (Kakao, Tee, marktübliche Erfrischungsgetränke außer Cola, Säfte) insbesondere auch kleinere Speisen (belegte Brötchen, Warmspeisen mit Variation für Vegetarierer, Joghurt mit Obst, Salat, u.ä.) und handelsübliche Süßspeisen (Schoko-/ Müsliriegel, etc.).

Auf Wunsch der Schulleitung sollen handelsübliche Süßwaren (Schokoriegel, etc.) nur in begrenztem Maße angeboten werden. Des Weiteren müssen sich im Angebotssortiment ausreichend Bio-Produkte befinden.

Trinkwasser ist immer kostenlos anzubieten. Trinkwasserspender (vom Schulträger gestellt) sind in den vorgeschriebenen Intervallen zu reinigen und auf Rechnung des Bewirtschafters mit Ersatzpatronen für die Kohlensäurezufuhr zu versorgen. Zur Müllvermeidung soll das Trinkwasser möglichst in Gläsern bereitgestellt werden, die vom Caterer zu stellen sind. Die Reinigung der Gläser ist durch eine sich vor Ort befindliche Spülmaschine gegeben und erfolgt durch das Personal des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kooperation und Qualität / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2022
Ende: 21/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 15.02. des Schuljahres gekündigt wird. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen zulässig und bedarf der Schriftform. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt insgesamt vier Schuljahre, so dass der Vertrag spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/26 endet. Der Vertrag endet dann automatisch. Einer besonderen Kündigung bedarf es hierzu nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.

Die Vertragslaufzeit beträgt ein Schuljahr. Der Vertrag beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung und endet, sofern der Vertrag bis zum 15.02.2023 gekündigt wurde, am letzten Schultag des Schuljahres 2022/2023, dem 21.06.2023.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sophie-Scholl-Gesamtschule

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
55520000 Verpflegungsdienste
55512000 Betrieb von Kantinen
55511000 Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
15000000 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Sophie-Scholl-Gesamtschule Stefanstraße 42 59075 Hamm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die im Rahmen des Kioskbetriebs angebotene Zwischenverpflegung leistet bei optimaler Lebensmittelauswahl einen wichtigen Beitrag zur täglichen Nährstoffzufuhr.

Das spezifische Angebot soll an die Vorgaben zur Mittagsverpflegung angelehnt werden und hat in Absprache mit der Schule zu erfolgen. Schule und Schulträger sind berechtigt, die Abgabe- bzw. Größenmengen z. B. von Backwaren und Konfekt/ Süßigkeiten vorzugeben.

Im Rahmen der Bewirtschaftung des Kiosks soll ein preislich schülerorientiertes Angebot an Imbisskost angeboten werden. Hierzu zählen neben dem Angebot von Warm-/ Kaltgetränken (Kakao, Tee, marktübliche Erfrischungsgetränke außer Cola, Säfte) insbesondere auch kleinere Speisen (belegte Brötchen, Warmspeisen mit Variation für Vegetarierer, Joghurt mit Obst, Salat, u.ä.) und handelsübliche Süßspeisen (Schoko-/ Müsliriegel, etc.).

Auf Wunsch der Schulleitung sollen handelsübliche Süßwaren (Schokoriegel, etc.) nur in begrenztem Maße angeboten werden. Des Weiteren müssen sich im Angebotssortiment ausreichend Bio-Produkte befinden.

Trinkwasser ist immer kostenlos anzubieten. Trinkwasserspender (vom Schulträger gestellt) sind in den vorgeschriebenen Intervallen zu reinigen und auf Rechnung des Bewirtschafters mit Ersatzpatronen für die Kohlensäurezufuhr zu versorgen. Zur Müllvermeidung soll das Trinkwasser möglichst in Gläsern bereitgestellt werden, die vom Caterer zu stellen sind. Die Reinigung der Gläser ist durch eine sich vor Ort befindliche Spülmaschine gegeben und erfolgt durch das Personal des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kooperation und Qualität / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2022
Ende: 21/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 15.02. des Schuljahres gekündigt wird. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen zulässig und bedarf der Schriftform. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt insgesamt vier Schuljahre, so dass der Vertrag spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/26 endet. Der Vertrag endet dann automatisch. Einer besonderen Kündigung bedarf es hierzu nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.

Die Vertragslaufzeit beträgt ein Schuljahr. Der Vertrag beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung und endet, sofern der Vertrag bis zum 15.02.2023 gekündigt wurde, am letzten Schultag des Schuljahres 2022/2023, dem 21.06.2023.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Auf besondere Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:

(1.1) Ausdruck aus dem Handelsregister bzw. Nachweis der Gewerbeanmeldung von der zuständigen Gewerbestelle

(2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:

(1.1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung im Leistungsverzeichnis (Vordruck)

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:

(2.1) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen.

(2.2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.

(4) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Geforderte Deckungssummen der Haftpflichtversicherung:

Personenschäden 1.500.000 EUR

Sachschäden: 1.500.000 EUR

Vermögensschäden: 250.000 EUR

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:

(1.1) Referenzliste (Vordruck) für qualitatitv und quantitativ vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr.

Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.

(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:

(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"

(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:

(2.1) Referenzschreiben der in der Referenzliste benannten Auftraggeber.

(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/09/2022
Ortszeit: 06:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/09/2022
Ortszeit: 06:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

1. Quartal 2026

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Mit dem Angebot einzureichen:

(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".

(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"

(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:

(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"

(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"

(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.

(1.4) Bei Eignungsleihe:

(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"

(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:

(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"

(1.6) Angebot (Vordruck)

(1.7) Leistungsverzeichnis (Vordruck)

(1.8) Liste mit geplanter Produktpalette (inklusive Preisangaben und gekennzeichneten Bio-Produkten)

(1.9) Erklärung zur Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems im Leistungsverzeichnis (Vordruck)

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:

(2.1) Nachweis der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems

(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:

(5.1) Leistungsbeschreibung

(5.2) Bewertungsmatrix

(5.3) Bewerbungsbedingungen

(5.4) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen

(5.5) Zusätzliche Vertragsbedingungen

(5.6) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe

(5.7) Informationsblatt DSGVO

(5.8) Besondere Konzessionsbedingungen

(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDB8H

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/08/2022

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Enger
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Ennigerloh
Ense
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Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
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Essen
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Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
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Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
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Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
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Lüdenscheid
Lüdinghausen
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Marsberg
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Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
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