Generalsanierung Bürgerzentrum Quäker Nachbarschaftsheim, Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-5005-260-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Bürgerzentrum Quäker Nachbarschaftsheim, Objektplanung
Leistungen der Objektplanung - Energetische Dach- und Fassadensanierung einschließlich dem Austausch der Fenster und Türen wie auch dem Einbau von Rolläden / außenliegendem Sonnenschutz, die Sanierung der Feuchtigkeitsschäden einschließlich Außenabdichtung im Kellerbereich, Erneuerung der Innentüren und der Sanitärräume.
50672 Köln Nordrhein-Westfalen
Das Quäker Nachbarschaftsheim, Kreutzerstr. 5-9, 50672 Köln ist unter den Kölner Bürgerhäusern/Bürgerzentren in städtischer und freier Trägerschaft die älteste Einrichtung. Die sozialkulturelle Einrichtung liegt im Inneren Grüngürtel zwischen Köln-Ehrenfeld und der Kölner Innenstadt.
Das Gebäude wurde in zweigeschossiger, offener Flachdachbauweise 1974 fertig gestellt und ist Teil des städtischen Grundvermögens. Genutzt wird das Gebäude zu 2/3 als Bürgerzentrum und zu 1/3 als Kindertagesstätte. Die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte sind vom Amt für Kinder, Jugend und Familie vermietet an den freien Träger der Jugendhilfe Quäker Nachbarschaftsheim e.V., der diese Kindertagesstätte auch betreibt.
Das Haus verfügt über ein Untergeschoss, das teilweise über ebenerdige Zugänge und Zufahren verfügt, über ein gleich großes Erdgeschoss mit einem Atrium und über ein deutlich kleineres Obergeschoss. Die Außenwände sind aus einschaligem Sichtbeton. Die Dächer sind flach.
Zu den wesenlichen Baumassnahmen der letzten Jahre gehören:
• Fenstererneuerung in Teilbereichen
• Dachsanierungen in Teilbereichen
• Verbesserungsmaßnahmen für Behinderten Personen (Konjukturpaket II)
• Brandschutzsanierung (Umsetzung des Brandschutzkonzept von Büro Zahn vom 06.10.2014 und Fortschreibung vom 26.06.2019)
o Fluchttreppe aus dem 1.OG, Fluchttreppe aus dem EG vor der Kita.
o Austausch der Brandschutztüren in Teilbereichen
o Einbau von F30 Decken und 2 Rettungsweg aus dem Discoraum.
• Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung und Ertüchtigung der Unterverteilung gemäß Brandschutzkonzept
Nutzungsbereiche:
• Arbeitsbereiche Bürgerzentrum:
o Offene Tür für Kinder und Jugendliche
o Treff für Menschen ab 50
o Vermietung an Gruppen und für Feste und Feiern
o Jugendtreff
o Disko
• Weitere Bereiche:
o Kindertagstätte mit Drei Gruppen für 60 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahre, inklusive Einrichtung
o Ambulante Erziehungshilfe
o Verpflegung der Kinder in der Kindergartenstätte und der Übermittagsbetreuung.
5 Gruppen Übermittagsbetreuung für 110 Schulkinder
im Alter von 10-14 Jahren
Leistungen der Objektplanung -
Energetische Dach- und Fassadensanierung einschließlich dem Austausch der Fenster und Türen wie auch dem Einbau von Rolläden / außenliegendem Sonnenschutz, die Sanierung der Feuchtigkeitsschäden einschließlich Außenabdichtung im Kellerbereich, Erneuerung der Innentüren und der Sanitärräume.
Dachsanierung:
Die Dachkonstruktion des Haupthauses ist bereits so durchfeuchtet, dass eine komplette Dachsanierung unumgänglich ist. Der gesamte Dachaufbau muss ab Rohbetondecke erneuert werden. Weitere Schwachstellen sind die vorhandenen Lichtkuppeln. Auch die angrenzenden Dachflächen der Kindertagesstätte zeigen bereits Ermüdungserscheinungen.
Erneuerung der Fensteranlage:
In die Fassade sind großflächige Wende- und Vertikalschiebefenster eingebaut. Nach nunmehr 46 Jahren sind die Holzrahmen derart stark verwittert, teilweise bereits morsch, dass aus Sicherheitsgründen die Fenster nicht mehr geöffnet werden, um einem Herausfallen der Fensterglasscheiben vorzubeugen. Zum Teil dienen diese Fenster als zweiter Rettungsweg. Hinzu kommt, dass die Fensteranlage aus einer Holzkonstruktion ohne thermische Trennung mit Einfachverglasung besteht und folglich nicht dem Stand der Technik entspricht. Die Erneuerung der Fensteranlage ist auch aus energetischen Gründen und mit Blick auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) zur Reduzierung des Energieverbrauchs dringend erforderlich. Entsprechend sollen Fenster mit Mehrfachverglasung inklusive außenliegendem Sonnenschutz installiert werden.
Energetische Ertüchtigung der Fassade:
Vorgesehen ist, ein Wärmedämmverbundsystem aus Mineralwolle nach den Vorgaben der EnEV 2016 auf alle Fassadenbereiche aufzubringen.
Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden:
Die Ursache von Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss konnte bisher noch nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Hierzu bedarf es einer spezialisierten gutachterlichen Prüfung. Vermutlich sind nachträgliche Abdichtungen des Erdgeschosses im Bereich der erdüberschütteten Kellerdecke sowie der erdberührten Kelleraußenwand erforderlich.
Erneuerung der Sanitäranlagen:
Ständig auftretende Rohrbrüche sind auf korrodierende Rohrleitungen zurückzuführen. Zu erneuern sind die Frischwasserleitungen für Kalt- und Warmwasser, der vorhandene Gasanschluss sowie die Sanitärzellen und sämtliche Installationsblöcke für Waschtische, WC-Anlagen, Urinale sowie Ausgussbecken.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3.
Der Beginn der Projektbearbeitung ist vorgesehen unmittelbar nach Vertragsabschluss.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf der folgenden Leistungsphasen.
Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Bei unvorherbaren Verzögerungen
Die nachfolgenden objektiven Auswahlkriterien kommen erst in dem Fall zur Anwendung, dass mehr geeignete Bewerber die Teilnahme beantragen als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In diesem Fall wird die Rangfolge der Bewerber mittels der Auswahlkriterien gemäß der in der Bekanntmachung dargestellten Bewertungskriterien festgelegt. Die mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Folgende Kriterien sind für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern ausschlaggebend:
Wertungskriterien für die Objektplanung der drei Referenzprojekte:
• Referenzprojekte in einer Größenordnung größer/gleich 2 Millionen Euro (netto) für die anrechenbaren Kosten für die Summe der 300/400 Kosten nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt, insgesamt maximal 30 Punkte). Bei Projekten die kleiner sind als 2 Millionen Euro (netto) für die vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl entsprechend linear bis zur Mindestanforderung von 1 Million Euro (netto),(gemäß der Forderung unter III.1.3) Technische Leistungsfähigkeit).
• Referenzprojekte, bei denen ein Anteil über 300.000,- € netto für die 300er Kosten auf Fassaden- oder Dachsanierung lag (10 Punkte für ein Projekt, 15 Punkte für zwei Projekte, 20 Punkte für drei Projekte).
• Referenzprojekte, bei denen eine Sanierung über 1 Millionen € in der Summe der 300er und 400er Kosten (netto) durchgeführt wurde (0 Punkte für zwei Projekte, da Mindestanforderung, 10 Punkte für das dritte Sanierungsprojekt).
• Referenzprojekte, die als Bestandssanierung bei laufendem Betrieb durchgeführt wurden (ein Projekt: 0 Punkte, da Mindestanforderung, 10 Punkte für zwei Projekte, 20 Punkte für drei Projekte).
• Referenzprojekte, die für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurden (ein Projekt: 0 Punkte, da Mindestanforderung, 5 Punkte für zwei Projekte, 10 Punkte für drei Projekte).
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Maximal sind 90 Punkte erreichbar für die Wertungskriterien.
Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu verwenden, das bei der unter I.3) Kommunikation genannten Kontaktstelle heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt in digitaler Form über das Bietertool bis zum Submissionstermin elektronisch unter https://vergabeplattform.stadt-koeln.de/NetServer/ParticipationControllerServlet
einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied ein eigener Bewerbungsbogen einzureichen.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen - bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend:
a.) Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen. Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister, der den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt, oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (gegebenenfalls in Kopie).
b.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen; im Zusammenhang mit
• einer strafrechtlichen Verurteilung (Beteiligung an eine kriminellen Vereinigung, Bestechung, Betrug, terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels),
• der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
• Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten.
c.) Eigenerklärung des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit);
d.) Nachweis zur Beruflichen Befähigung gemäß III.2.1.;
e.) Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer nach § 47(1) VgV zu nennen, die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB für die betreffenden Nachunternehmer, sowie die Verpflichtungserklärung, vorzulegen.
Erklärung des Bewerbers / Bieters zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen in auf den Auftrag bezogener relevanter Weise und zur Inanspruchnahme derer Kapazitäten im Sinne der Eignungsleihe (§ 47 VgV), mit Angabe der jeweiligen Leistungsanteile. Mit Vorlage der Bewerbung muss der Unterbeauftragte (unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und dem anderen Unternehmen bestehenden Verbindung) rechtsverbindlich erklären, dass er zur Auftragsausführung zur Verfügung steht. Sollte er nicht mehr zur Verfügung stehen, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers. Spätere Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
(2) Rechtsform der Bewerbergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall geklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Die Abgabe sämtlicher Nachweise - in deutscher Sprache - erfolgt mit dem Teilnahmeantrag.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: )
1. Eigenerklärung zum Gesamt-Netto-Jahresumsatz des Bewerbers bezogen auf die letzten drei Jahre 2019, 2020 und 2021 gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Liegt der Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vor, so reicht eine Prognose.
2. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall.
Hinweis: Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers bzw. Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Abs. 3 VgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1.: Vorlage einer Bankerklärung bezogen auf den hier zu erteilenden Auftrag.
Zu 2.: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall in Höhe von 1,5 Millionen Euro für Personen- und in Höhe von 1 Million Euro für Sach- und sonstige Schäden, zur Verfügung 2-fach in jedem Versicherungsjahr.
Gefordert ist der Nachweis von mindestens drei vergleichbaren Referenzobjekten hinsichtlich Schwie-rigkeit und Leistungsumfang in vergleichbarer Aufgabenstellung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV des Bewerbers bzw. der Bietergemeinschaft, Nachunternehmer oder Eignungsleihe. Das jeweilige Mitglied ist den vorgelegten Leistungen eindeutig zuzuordnen.
Folgende Anforderungen müssen die drei Referenzobjekte mindestens erfüllen, damit die Eignung für die anstehende Aufgabe nachgewiesen ist:
Als vergleichbare Projekte anerkannt werden Hochbauprojekte, deren Komplexität mindestens:
- Objektplanung Honorarzone III nach HOAI 2013 oder vergleichbar umfasst, für die der Bewerber min-destens die Grundleistungen der Objektplanung in den Leistungsphasen 2 bis 8 durchgehend erbracht hat.
- Referenzprojekte ab der Größenordnung von mindestens 1 Million Euro (netto) in der Summe für die Kostengruppen 300/400 nach DIN 276-1 (oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) werden zugelassen.
- Die Fertigstellung der Projekte darf nicht vor dem Jahr 2014 (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) erfolgt sein. Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2014 bis einschließlich Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, siehe IV.2.2.
Zudem müssen folgende Kriterien im Rahmen der vorgenannten Referenzprojekte ebenfalls erfüllt sein:
- Mindestens zwei der drei Projekte müssen Sanierungsprojekte sein
- Mindestens ein Referenzprojekt muss als Sanierung bei laufendem Betrieb durchgeführt worden sein
- Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
- Mindestens ein Sanierungsprojekt muss einen Dach- oder Fassadensanierungsanteil in einer Größenordnung von mindestens 100.000,- € netto für die 300/400er Kosten haben, bei einer Gesamtgrößenordnung von mindestens 1 Millionen Euro (netto) in der Summe der Kostengruppen 300/400.
Referenzprojekte, die vom vorgesehenen Teammitglied für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Alle Referenzprojekte müssen eigenverantwortlich erbracht und unter eigenem Namen realisiert worden sein.
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html