2222/WS21 Durchführung von Beratungsleistungen im Bereich Schifffahrt 2023-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 2222/WS21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=472800
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=472800
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Digitales und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2222/WS21 Durchführung von Beratungsleistungen im Bereich Schifffahrt 2023-2026

Referenznummer der Bekanntmachung: 2222/WS21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist zuständig für die Schifffahrtspolitik. Das BMDV strebt mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen eine effiziente sowie zeitnahe Ausrichtung der Seeschifffahrtspolitik an und verfolgt dabei den zielgerichteten Einsatz der schifffahrtspolitischen Instrumente. Auf dem Gebiet der Seeschifffahrtsförderung ist die Nachhaltigkeit der Förderinstrumente von ausschlaggebender Bedeutung. Zu diesem Zweck sind durch das Referat WS 21 (Politische Strategien, Konzepte und Förderprogramme für die Wettbewerbsfähigkeit der Schifffahrt und Häfen)

- Wirtschafts- und Finanzfragen der Seeschifffahrt zu beantworten,

- Konzepte und Maßnahmen (Gesamtpaket zur Entlastung der deutschen Flagge, Förderprogramme und -maßnahmen, Strukturbereinigung, Standortsicherung) zu bewerten, zu evaluieren bzw. zu entwickeln,

- EU-Beihilferegelungen/-fragen zu beachten,

- steuerrechtliche Rahmenbedingungen und Regelungen zu hinterfragen und

- Forschungsprojekte zur Seeschifffahrtspolitik zu initiieren.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bonn bzw. Sitz des AN; Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber (teilweise ad hoc) Beratungs- und Untersuchungsleistungen. Die Leistungen werden von dem AG jeweils entsprechend der in § 7 des Vertrags beschriebenen Vorgehensweise einzeln beauftragt.

Der Umfang der Beratungs- und Untersuchungsleistungen erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:

- Wirtschafts- und Finanzfragen der Schifffahrt (internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Handelsflotte),

- Konzepte und Maßnahmen (Förderprogramme, Strukturbereinigung, Standortsicherung) für die Schifffahrt entwickeln sowie deren Beurteilung im internationalen Vergleich,

- Bewertung (Evaluierung) der Förderprogramme/-instrumente (einschließlich Steuern) für die See- und Küstenschifffahrt, im Zuständigkeitsbereich des Referates WS 21 sowie des „Gesamtpaketes zur Entlastung der deutschen Flagge“ einschließlich Erfolgskontrolle, Nachhaltigkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

- Förderfragen betreffend einzelner Schifffahrtsunternehmen,

- Darstellung der betriebs- und volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Schifffahrtspolitik (zum Beispiel Lohnsteuereinbehalt, Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten, Tonnagebesteuerung, Ausbildungsplatzförderung),

- Grundsatzfragen des Beihilferechtes (EU)

- nationale/internationale wirtschafts- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen und Regelungen für die Schifffahrt mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Schifffahrtsstandortes.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/ Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze:

Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.

Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs.4 dieses Vertrages.

Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.

Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.

Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 18 Abs. (4) dieses Vertrages.

Ein Rechtsanspruch auf Anpassung der Vergütungsobergrenze besteht nicht.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.

b) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes (Formblatt F Sanktion VO 2022/576 eine entsprechende Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 abzugeben.

(Formblatt F-BSB2 Sanktion VO 2022/576) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0576&from=DE

c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.

d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, oder abgeschlossen wird sowie diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). Soweit der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist das durch Abgabe einer hierauf lautenden Erklärung nachzuweisen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,

- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall,

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)

EK 3.1:

Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters/ Bewerbers geben.

Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die fünf Jahre zurück liegen.

Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F 3.1):

- Kurztitel des Referenzprojektes

- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt

- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich

- Leistungszeitraum (Jahr)

- Gesamtvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anzahl Personentage)

1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)

2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)

EK 3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV

Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich andere Unternehmen (Formblatt F-EK3.2/BSB1) die darstellt, ob und auf welche Weise der Bieter gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich verflochten ist und Beratungs- und/ oder Unterstützungsleistungen für Dritte erbringt/ erbringen wird, die im Zusammenhang mit seeschifffahrtsbezogenen Fördermaßnahmen stehen, über deren Gewährung der Auftraggeber entscheidet.

Es ist schlüssig und für das BMDV nachvollziehbar darzustellen, welche Maßnahmen (organisatorisch, personenbezogen, qualitätssichernd und IT-gestützt) zur Vermeidung einer möglichen Interessenkollision bezogen auf die geforderten Leistungen vorgesehen sind und wie in diesem Fall die Neutralität sichergestellt wird/ werden soll.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu EK 3.1:

Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen, insbesondere den Themenbereichen der Nr. 2 der Leistungsbeschreibung entsprechen.

Zu EK 3.2:

Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht selbst Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit seeschifffahrtsbezogenen Fördermaßnahmen übernehmen, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.

Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird und ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

BSB 2: Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

- Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.

- Es ist sicherzustellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F- BSB 2-Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmers/ Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F -BSB2-Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

BSB 1:Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV- siehe auch Abschnitt III.1.3

Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht selbst Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit seeschifffahrtsbezogenen Fördermaßnahmen übernehmen, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.

Erklärung im Formblatt F-EK3.2_BSB1

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/09/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/09/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .

2) Fragen zur Vergabe sind über die E-Vergabe-Plattform bis zum 01.09.2022 um 15:00 Uhr möglich. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.

3) Teil der Wertung, ist eine Präsentation und Beantwortung von Fragen zur Leistungsbeschreibung gem. Zuschlagskriterium Nr. 3.

Zunächst erfolgt die Wertung des schriftlichen Angebotes gemäß den Zuschlagskriterien Nrn. 1.1; 1.2; 2.1; 2.2; und 4.

Anhand der ermittelten Punktzahlen, wird ausgehend von der hier erreichten höchsten Punktezahl geprüft, welche Bieter unter Berücksichtigung von 4 Bewertungspunkten bei dem Zuschlagskriterium Nr.3 (= Präsentation + Fragen), Aussicht auf eine Zuschlagserteilung hätten, selbst wenn das in der o.a. Zwischenwertung führende Angebot nur einen Punkt für das Zuschlagskriterium Nr. 3 erhalten würde.

Nur diese Bieter werden zur Präsentation gem. Zuschlagskriterium 3 eingeladen. Die Einladung hierzu erfolgt nach Wertung des schriftlichen Angebots.

Die Präsentation findet voraussichtlich in der 41. KW 2022 statt.

(Angaben ohne Gewähr)

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/08/2022

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