Burggemeinde Brüggen Straßenreinigung vertreten durch die Kommunal Agentur NRW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüggen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Burggemeinde Brüggen Straßenreinigung vertreten durch die Kommunal Agentur NRW
Straßenreinigung und Wildkrautbeseitigung in der Burggemeinde Brüggen
Maschinelle Straßenreinigung in Brüggen
Brüggen
maschinelle Straßenreinigung in Brüggen
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Vertragsende gekündigt hat.
maschinelle Wildkrautbeseitigung
Brüggen
maschinelle Wildkrautbeseitigung
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Vertragsende gekündigt hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
u. a. Handelsregisterauszug, die vollständigen Bedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Öffnung ist keine Öffentlichkeit zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.