EU_2022145 - Jahresabschluss Wirtschaftsprüfer
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-freiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU_2022145 - Jahresabschluss Wirtschaftsprüfer
Die Universität Freiburg beabsichtigt eine Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen der Universitäten Freiburg und Mannheim für die Jahre 2023 und 2024 mit Option von 2025-2027 durchführen zu lassen.
Mannheim und Freiburg
Die Universität Freiburg beabsichtigt eine Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen der Universitäten Freiburg und Mannheim für die Jahre 2023 und 2024 mit Option von 2025-2027 durchführen zu lassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug)
A1.1 Vorlage Eigenerklärung Umsatz; A1.2 Vorlage Nachweis Betriebshaftlichtversicherung
Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren. Der Mindestumsatz der i.d. letzten 3 Jahren erreicht werden musste liegt bei [Betrag gelöscht] EUR. Wird der Mindestumsatz unterschritten, erfolgt der Ausschluss des Angebots. (A1.1)
A3.1 Vorlage Eigenerklärung Zuverlässigkeit A3.2 Vorlage Eigenerklärung Schutzerklärung Scientology
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden, der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.