2022-0088, Inspektion und Wartung sowie Hygienekontrollen an raumlufttechnischen Anlagen sowie Wartung von Brandschutzklappen in 3 Losen für die Jahre 2023 bis 2026, Stadt Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0088

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXVHYYRYY6M/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXVHYYRYY6M
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2022-0088, Inspektion und Wartung sowie Hygienekontrollen an raumlufttechnischen Anlagen sowie Wartung von Brandschutzklappen in 3 Losen für die Jahre 2023 bis 2026, Stadt Leverkusen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0088
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterhaltung von raumlufttechnischen Anlagen in sämtlichen Gebäuden in allen 3 Bezirken der Stadt Leverkusen in den Jahren 2023 bis 2026: Inspektion und Wartung sowie Hygienekontrollen an raumlufttechnischen Anlagen sowie Wartung von Brandschutzklappen in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäuden in 3 Losen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bezirk 1: Rheindorf, Wiesdorf, Manfort, Hitdorf

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bezirk 1 Rheindorf, Wiesdorf, Manfort, Hitdorf 51373 Leverkusen Der Erfüllungsort befindet sich im gesamten Bezirk 1 des Stadtgebietes Leverkusens in allen betreffenden Postleitzahlgebieten.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Grundlage für den Wartungsumfang sind die VDMA 24186-1, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen.

Die Wartung umfasst alle zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlagen regelmäßig erforderlichen Maßnahmen einschließlich das Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen.

Die Inspektion umfasst das regelmäßige überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion.

Die Hygienekontrollen sind gemäß VDI 6022, Blatt1 durchzuführen.

Die Wartung / Inspektion sowie die Hygienekontrollen sind pro Liegenschaft 1x im Jahr (bei Ausnahmen wird in der Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen) durchzuführen.

Die Wartungen beziehen sich auf die lüftungstechnischen Komponenten.

So sind zum Beispiel das Abklemmen von Fühlerleitungen, Verstellen der Klappenstellantriebe, Verstellen der Luftmengen nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Wartung der regelungstechnischen Anlagen erfolgt separat.

Sollten bei der Wartung wesentliche / sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, zum Beispiel dass die Frostschutzfunktion nicht gegeben ist (in den Wintermonaten), so ist der zuständige Gebäudebetreuende vor Ort bzw. die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.

Notwendige Ersatzteile und Austauschmaterialien (wie Keilriemen und Luftfilterelemente) sind, soweit bekannt, nachstehend abgefragt.

Um ein wirtschaftlich und betriebsorganisatorisch befriedigendes Ergebnis zu erhalten sollten zusätzliche Wartungsarbeiten bis 500,00 EUR netto pro Liegenschaft und Jahr sofort durchgeführt werden. Dazu muss die Auftraggeberin vorab telefonisch informiert werden. Die Genehmigung zur Ausführung kann durch der Auftraggeberin mündlich erfolgen, damit keine weiteren Anfahrten anfallen. Abgerechnet werden die angefallenen Stunden über den angebotenen Stundensatz.

Die Leistung ist durch den Gebäudebetreuenden zu bestätigen.

Bei zentralen Lüftungsanlagen müssen bei jedem Filterwechsel bzw. bei jeder Routinekontrolle auf einer Gerätekarte (an der Filterkammer befestigte Karte) die Filterdaten gemäß VDI 6022 notiert werden. Bei der ersten Wartung sind die Filterarten und -größen aufzunehmen. Die ausgeschriebenen Größen dienen der Kalkulation und sind zunächst durch den Auftragnehmer zu prüfen. Erst dann sollte die Bestellung erfolgen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Sollte keine Gerätekarte vor Ort sein ist diese neu zu erstellen und am Gerät zu befestigen. Die Neuanschaffung wird über die Position "Gerätekarte" abgerechnet. (Entwurf beigefügt)

An allen Lüftungsgeräten sind Aufkleber mit dem Datum der durchgeführten Wartung und dem Filterwechsel anzubringen. Alle alten Wartungsaufkleber sind zu entfernen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Entwurf beigefügt)

Der Auftragnehmer hat eine Checkliste für die Wartungs- und Hygienekontrolle mit Eintragung der durchgeführten Arbeiten und Prüfergebnisse zu fertigen und vorzulegen. (Entwurf beigefügt)

Für die Wartung der Brandschutzklappen sind separate Checklisten zu erstellen. (Entwurf beigefügt)

Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Alle Mängelpunkte sind zusätzlich in einem Mängelbericht zusammenzufassen. Die Mängelpunkte sind ausführlich zu beschreiben. Zur Verdeutlichung der Mängel/Schäden sind Fotos beizufügen.

Änderungen der lüftungstechnischen Anlagen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind eindeutig, ggf. mit Ortsangabe, in der Checkliste Wartung und Hygienekontrolle bzw. auf einem gesonderten Blatt zu benennen.

Abstimmungen zu den erforderlichen Checklisten, Aufklebern etc. sind mit der Auftraggeberin vorab abzustimmen. Eventuelle Mehrkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Eine Ausfertigung der Checklisten für die Wartung- und Hygienekontrolle und der Brandschutzklappen sind vor Ort in die vorhandenen Betriebsbücher beim Gebäudebetreuer abzulegen. (Hinweis: blauer Ordner)

Die Ablage der Wartungs- und Inspektionsprotokolle sowie der Hygienekontrolle ist durch Unterschrift vom Gebäudebetreuer zu bestätigen. Fehlt die Unterschrift kann keine Bearbeitung der Rechnung erfolgen.

Zusätzlich müssen die Unterlagen in eine von der Auftraggeberin eingerichtete Cloud zur Verfügung eingestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bezirk 2: Opladen, Küppersteg, Bürrig, Quettingen, Bergisch Neukirchen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bezirk 2 Opladen, Küppersteg, Bürrig, Quettingen, Bergisch Neukirchen 51379 Leverkusen Der Erfüllungsort befindet sich im gesamten Bezirk 2 des Stadtgebietes Leverkusens in allen betreffenden Postleitzahlgebieten.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Grundlage für den Wartungsumfang sind die VDMA 24186-1, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen.

Die Wartung umfasst alle zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlagen regelmäßig erforderlichen Maßnahmen einschließlich das Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen.

Die Inspektion umfasst das regelmäßige überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion.

Die Hygienekontrollen sind gemäß VDI 6022, Blatt1 durchzuführen.

Die Wartung / Inspektion sowie die Hygienekontrollen sind pro Liegenschaft 1x im Jahr (bei Ausnahmen wird in der Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen) durchzuführen.

Die Wartungen beziehen sich auf die lüftungstechnischen Komponenten.

So sind zum Beispiel das Abklemmen von Fühlerleitungen, Verstellen der Klappenstellantriebe, Verstellen der Luftmengen nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Wartung der regelungstechnischen Anlagen erfolgt separat.

Sollten bei der Wartung wesentliche / sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, zum Beispiel dass die Frostschutzfunktion nicht gegeben ist (in den Wintermonaten), so ist der zuständige Gebäudebetreuende vor Ort bzw. die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.

Notwendige Ersatzteile und Austauschmaterialien (wie Keilriemen und Luftfilterelemente) sind, soweit bekannt, nachstehend abgefragt.

Um ein wirtschaftlich und betriebsorganisatorisch befriedigendes Ergebnis zu erhalten sollten zusätzliche Wartungsarbeiten bis 500,00 EUR netto pro Liegenschaft und Jahr sofort durchgeführt werden. Dazu muss die Auftraggeberin vorab telefonisch informiert werden. Die Genehmigung zur Ausführung kann durch der Auftraggeberin mündlich erfolgen, damit keine weiteren Anfahrten anfallen. Abgerechnet werden die angefallenen Stunden über den angebotenen Stundensatz.

Die Leistung ist durch den Gebäudebetreuenden zu bestätigen.

Bei zentralen Lüftungsanlagen müssen bei jedem Filterwechsel bzw. bei jeder Routinekontrolle auf einer Gerätekarte (an der Filterkammer befestigte Karte) die Filterdaten gemäß VDI 6022 notiert werden. Bei der ersten Wartung sind die Filterarten und -größen aufzunehmen. Die ausgeschriebenen Größen dienen der Kalkulation und sind zunächst durch den Auftragnehmer zu prüfen. Erst dann sollte die Bestellung erfolgen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Sollte keine Gerätekarte vor Ort sein ist diese neu zu erstellen und am Gerät zu befestigen. Die Neuanschaffung wird über die Position "Gerätekarte" abgerechnet. (Entwurf beigefügt)

An allen Lüftungsgeräten sind Aufkleber mit dem Datum der durchgeführten Wartung und dem Filterwechsel anzubringen. Alle alten Wartungsaufkleber sind zu entfernen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Entwurf beigefügt)

Der Auftragnehmer hat eine Checkliste für die Wartungs- und Hygienekontrolle mit Eintragung der durchgeführten Arbeiten und Prüfergebnisse zu fertigen und vorzulegen. (Entwurf beigefügt)

Für die Wartung der Brandschutzklappen sind separate Checklisten zu erstellen. (Entwurf beigefügt)

Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Alle Mängelpunkte sind zusätzlich in einem Mängelbericht zusammenzufassen. Die Mängelpunkte sind ausführlich zu beschreiben. Zur Verdeutlichung der Mängel/Schäden sind Fotos beizufügen.

Änderungen der lüftungstechnischen Anlagen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind eindeutig, ggf. mit Ortsangabe, in der Checkliste Wartung und Hygienekontrolle bzw. auf einem gesonderten Blatt zu benennen.

Abstimmungen zu den erforderlichen Checklisten, Aufklebern etc. sind mit der Auftraggeberin vorab abzustimmen. Eventuelle Mehrkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Eine Ausfertigung der Checklisten für die Wartung- und Hygienekontrolle und der Brandschutzklappen sind vor Ort in die vorhandenen Betriebsbücher beim Gebäudebetreuer abzulegen. (Hinweis: blauer Ordner)

Die Ablage der Wartungs- und Inspektionsprotokolle sowie der Hygienekontrolle ist durch Unterschrift vom Gebäudebetreuer zu bestätigen. Fehlt die Unterschrift kann keine Bearbeitung der Rechnung erfolgen.

Zusätzlich müssen die Unterlagen in eine von der Auftraggeberin eingerichtete Cloud zur Verfügung eingestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bezirk 3: Waldsiedlung, Schlebusch, Steinbüchel, Lützenkirchen, Alkenrath

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bezirk 1 Waldsiedlung, Schlebusch, Steinbüchel, Lützenkirchen, Alkenrath 51375 Leverkusen Der Erfüllungsort befindet sich im gesamten Bezirk 3 des Stadtgebietes Leverkusens in allen betreffenden Postleitzahlgebieten.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Grundlage für den Wartungsumfang sind die VDMA 24186-1, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen.

Die Wartung umfasst alle zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlagen regelmäßig erforderlichen Maßnahmen einschließlich das Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen.

Die Inspektion umfasst das regelmäßige überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion.

Die Hygienekontrollen sind gemäß VDI 6022, Blatt1 durchzuführen.

Die Wartung / Inspektion sowie die Hygienekontrollen sind pro Liegenschaft 1x im Jahr (bei Ausnahmen wird in der Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen) durchzuführen.

Die Wartungen beziehen sich auf die lüftungstechnischen Komponenten.

So sind zum Beispiel das Abklemmen von Fühlerleitungen, Verstellen der Klappenstellantriebe, Verstellen der Luftmengen nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Wartung der regelungstechnischen Anlagen erfolgt separat.

Sollten bei der Wartung wesentliche / sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, zum Beispiel dass die Frostschutzfunktion nicht gegeben ist (in den Wintermonaten), so ist der zuständige Gebäudebetreuende vor Ort bzw. die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.

Notwendige Ersatzteile und Austauschmaterialien (wie Keilriemen und Luftfilterelemente) sind, soweit bekannt, nachstehend abgefragt.

Um ein wirtschaftlich und betriebsorganisatorisch befriedigendes Ergebnis zu erhalten sollten zusätzliche Wartungsarbeiten bis 500,00 EUR netto pro Liegenschaft und Jahr sofort durchgeführt werden. Dazu muss die Auftraggeberin vorab telefonisch informiert werden. Die Genehmigung zur Ausführung kann durch der Auftraggeberin mündlich erfolgen, damit keine weiteren Anfahrten anfallen. Abgerechnet werden die angefallenen Stunden über den angebotenen Stundensatz.

Die Leistung ist durch den Gebäudebetreuenden zu bestätigen.

Bei zentralen Lüftungsanlagen müssen bei jedem Filterwechsel bzw. bei jeder Routinekontrolle auf einer Gerätekarte (an der Filterkammer befestigte Karte) die Filterdaten gemäß VDI 6022 notiert werden. Bei der ersten Wartung sind die Filterarten und -größen aufzunehmen. Die ausgeschriebenen Größen dienen der Kalkulation und sind zunächst durch den Auftragnehmer zu prüfen. Erst dann sollte die Bestellung erfolgen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Sollte keine Gerätekarte vor Ort sein ist diese neu zu erstellen und am Gerät zu befestigen. Die Neuanschaffung wird über die Position "Gerätekarte" abgerechnet. (Entwurf beigefügt)

An allen Lüftungsgeräten sind Aufkleber mit dem Datum der durchgeführten Wartung und dem Filterwechsel anzubringen. Alle alten Wartungsaufkleber sind zu entfernen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Entwurf beigefügt)

Der Auftragnehmer hat eine Checkliste für die Wartungs- und Hygienekontrolle mit Eintragung der durchgeführten Arbeiten und Prüfergebnisse zu fertigen und vorzulegen. (Entwurf beigefügt)

Für die Wartung der Brandschutzklappen sind separate Checklisten zu erstellen. (Entwurf beigefügt)

Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Alle Mängelpunkte sind zusätzlich in einem Mängelbericht zusammenzufassen. Die Mängelpunkte sind ausführlich zu beschreiben. Zur Verdeutlichung der Mängel/Schäden sind Fotos beizufügen.

Änderungen der lüftungstechnischen Anlagen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind eindeutig, ggf. mit Ortsangabe, in der Checkliste Wartung und Hygienekontrolle bzw. auf einem gesonderten Blatt zu benennen.

Abstimmungen zu den erforderlichen Checklisten, Aufklebern etc. sind mit der Auftraggeberin vorab abzustimmen. Eventuelle Mehrkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Eine Ausfertigung der Checklisten für die Wartung- und Hygienekontrolle und der Brandschutzklappen sind vor Ort in die vorhandenen Betriebsbücher beim Gebäudebetreuer abzulegen. (Hinweis: blauer Ordner)

Die Ablage der Wartungs- und Inspektionsprotokolle sowie der Hygienekontrolle ist durch Unterschrift vom Gebäudebetreuer zu bestätigen. Fehlt die Unterschrift kann keine Bearbeitung der Rechnung erfolgen.

Zusätzlich müssen die Unterlagen in eine von der Auftraggeberin eingerichtete Cloud zur Verfügung eingestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:

1. Angebotsschreiben (Formular 633 EU)

2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

3. Eigenerklärung NRW Sanktionen EU

4. Bei Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 234 EU,

5. bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:

Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen, Formular 235 EU

Auf gesonderte Anforderung einzureichende Unterlagen:

1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerks-rolle des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.

2. bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:

a. Erklärung Nachunternehmerleistungen, Formular 233 EU

b. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Formular 236 EU.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:

1. Erklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über die in den Mindestanforderungen genannten Deckungssummen abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.

Auf gesonderte Anforderung einzureichende Unterlagen:

1. Nachweis zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den unter den Mindeststandards geforderten Deckungssummen

2. Offenlegung der Kalkulation der Angebotssumme (eine bloße Aufgliederung der Preise in Form eins der Formblätter 221-223 des VHB-Bund ist nicht ausreichend); einzureichen in einem verschlossenen Umschlag (dieser wird nur im Bedarfsfalle unter Wahrung des Unternehmensbetriebsgeheimnisses durch städtische Mitarbeiter geöffnet und ansonsten verschlossen verwahrt)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:

Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für Sachschäden auf mindestens 500.000,- EUR je Schadensfall, höchstens aber mindestens 1.000.000,- EUR insgesamt, Vermögensschäden auf mindestens 250.000,- EUR je Schadensfall, höchstens aber mindestens 500.000,- EUR insgesamt, für Personenschäden haftet die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer unbegrenzt

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:

1. Angabe welche Auftragsteile an Nachunternehmen vergeben werden sollen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrages die Unternehmerin / der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)

2. Referenzliste Liefer- und Dienstleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers

3. Verpflichtungserklärung zur Benennung einer Hauptansprechpartnerin / eines Hauptansprechpartners (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verpflichtungserklärung zur rechtzeitigen Benennung (mindestens 4 Wochen vor Leistungsbeginn) einer deutschsprachigen Hauptansprechpartnerin / eines deutschsprachigen Hauptansprechpartners bzw. Hauptausführenden für die gesamte Vertragslaufzeit

4. Eigenerklärung zur Hygieneschulung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass alle zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Qualifikation zur Überprüfung der hygienischen Anforderungen (Hygieneschulung gemäß VDI 6022, mindestens Kategorie B) erfüllen

5. Eigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.

Auf gesonderte Anforderung einzureichende Unterlagen:

1. Angabe der technischen Fachkräfte Liefer- und Dienstleistungen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind

2. Angabe von Nachunternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Nachunternehmen die Unternehmerin / der Unternehmer mit Teilen des Auftrages zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)

3. Studien- und Ausbildungsnachweise (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, so-fern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden

4. Nachweis Hygieneschulungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis in Form von Schulungsbestätigungen, dass alle zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Qualifikation zur Überprüfung der hygienischen Anforderungen (Hygieneschulung gemäß VDI 6022, mindestens Kategorie B) erfüllen

5. Namentliche Benennung Verpflichtungserklärung zur Benennung einer Hauptansprechpartnerin / eines Hauptansprechpartners (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Namentliche Benennung (mindestens 4 Wochen vor Leistungsbeginn) eines deutschsprachigen Hauptansprechpartners / einer deutschsprachigen Hauptansprechpartnerin für die gesamte Vertragslaufzeit

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zur Referenzliste:

Einzureichen sind Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner, vertragliche Bindung (Hauptauftragsnehmerin beziehungsweise Hauptauftragnehmer oder Nachunternehmerin beziehungsweise Nachunternehmer), Adresse

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Wartungsarbeiten sind grundsätzlich von geschultem Fachpersonal durchzuführen, welche die Hygieneschulung gemäß VDI 6022 mindestens der Kategorie B nachweisen können.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/09/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/09/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Elektronische Angebotsöffnung

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Es ist mit einer neuerlichen Ausschreibung im Sommer 2026 zu rechnen.

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der

Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.

2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.

3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum 26. August 2022 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.

4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.

Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYY6M

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/08/2022

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