2022-0088, Inspektion und Wartung sowie Hygienekontrollen an raumlufttechnischen Anlagen sowie Wartung von Brandschutzklappen in 3 Losen für die Jahre 2023 bis 2026, Stadt Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0088
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0088, Inspektion und Wartung sowie Hygienekontrollen an raumlufttechnischen Anlagen sowie Wartung von Brandschutzklappen in 3 Losen für die Jahre 2023 bis 2026, Stadt Leverkusen
Unterhaltung von raumlufttechnischen Anlagen in sämtlichen Gebäuden in allen 3 Bezirken der Stadt Leverkusen in den Jahren 2023 bis 2026: Inspektion und Wartung sowie Hygienekontrollen an raumlufttechnischen Anlagen sowie Wartung von Brandschutzklappen in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäuden in 3 Losen
Bezirk 1: Rheindorf, Wiesdorf, Manfort, Hitdorf
Bezirk 1 Rheindorf, Wiesdorf, Manfort, Hitdorf 51373 Leverkusen Der Erfüllungsort befindet sich im gesamten Bezirk 1 des Stadtgebietes Leverkusens in allen betreffenden Postleitzahlgebieten.
Grundlage für den Wartungsumfang sind die VDMA 24186-1, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen.
Die Wartung umfasst alle zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlagen regelmäßig erforderlichen Maßnahmen einschließlich das Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion.
Die Hygienekontrollen sind gemäß VDI 6022, Blatt1 durchzuführen.
Die Wartung / Inspektion sowie die Hygienekontrollen sind pro Liegenschaft 1x im Jahr (bei Ausnahmen wird in der Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen) durchzuführen.
Die Wartungen beziehen sich auf die lüftungstechnischen Komponenten.
So sind zum Beispiel das Abklemmen von Fühlerleitungen, Verstellen der Klappenstellantriebe, Verstellen der Luftmengen nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Wartung der regelungstechnischen Anlagen erfolgt separat.
Sollten bei der Wartung wesentliche / sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, zum Beispiel dass die Frostschutzfunktion nicht gegeben ist (in den Wintermonaten), so ist der zuständige Gebäudebetreuende vor Ort bzw. die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.
Notwendige Ersatzteile und Austauschmaterialien (wie Keilriemen und Luftfilterelemente) sind, soweit bekannt, nachstehend abgefragt.
Um ein wirtschaftlich und betriebsorganisatorisch befriedigendes Ergebnis zu erhalten sollten zusätzliche Wartungsarbeiten bis 500,00 EUR netto pro Liegenschaft und Jahr sofort durchgeführt werden. Dazu muss die Auftraggeberin vorab telefonisch informiert werden. Die Genehmigung zur Ausführung kann durch der Auftraggeberin mündlich erfolgen, damit keine weiteren Anfahrten anfallen. Abgerechnet werden die angefallenen Stunden über den angebotenen Stundensatz.
Die Leistung ist durch den Gebäudebetreuenden zu bestätigen.
Bei zentralen Lüftungsanlagen müssen bei jedem Filterwechsel bzw. bei jeder Routinekontrolle auf einer Gerätekarte (an der Filterkammer befestigte Karte) die Filterdaten gemäß VDI 6022 notiert werden. Bei der ersten Wartung sind die Filterarten und -größen aufzunehmen. Die ausgeschriebenen Größen dienen der Kalkulation und sind zunächst durch den Auftragnehmer zu prüfen. Erst dann sollte die Bestellung erfolgen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sollte keine Gerätekarte vor Ort sein ist diese neu zu erstellen und am Gerät zu befestigen. Die Neuanschaffung wird über die Position "Gerätekarte" abgerechnet. (Entwurf beigefügt)
An allen Lüftungsgeräten sind Aufkleber mit dem Datum der durchgeführten Wartung und dem Filterwechsel anzubringen. Alle alten Wartungsaufkleber sind zu entfernen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Entwurf beigefügt)
Der Auftragnehmer hat eine Checkliste für die Wartungs- und Hygienekontrolle mit Eintragung der durchgeführten Arbeiten und Prüfergebnisse zu fertigen und vorzulegen. (Entwurf beigefügt)
Für die Wartung der Brandschutzklappen sind separate Checklisten zu erstellen. (Entwurf beigefügt)
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Mängelpunkte sind zusätzlich in einem Mängelbericht zusammenzufassen. Die Mängelpunkte sind ausführlich zu beschreiben. Zur Verdeutlichung der Mängel/Schäden sind Fotos beizufügen.
Änderungen der lüftungstechnischen Anlagen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind eindeutig, ggf. mit Ortsangabe, in der Checkliste Wartung und Hygienekontrolle bzw. auf einem gesonderten Blatt zu benennen.
Abstimmungen zu den erforderlichen Checklisten, Aufklebern etc. sind mit der Auftraggeberin vorab abzustimmen. Eventuelle Mehrkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Ausfertigung der Checklisten für die Wartung- und Hygienekontrolle und der Brandschutzklappen sind vor Ort in die vorhandenen Betriebsbücher beim Gebäudebetreuer abzulegen. (Hinweis: blauer Ordner)
Die Ablage der Wartungs- und Inspektionsprotokolle sowie der Hygienekontrolle ist durch Unterschrift vom Gebäudebetreuer zu bestätigen. Fehlt die Unterschrift kann keine Bearbeitung der Rechnung erfolgen.
Zusätzlich müssen die Unterlagen in eine von der Auftraggeberin eingerichtete Cloud zur Verfügung eingestellt werden.
Bezirk 2: Opladen, Küppersteg, Bürrig, Quettingen, Bergisch Neukirchen
Bezirk 2 Opladen, Küppersteg, Bürrig, Quettingen, Bergisch Neukirchen 51379 Leverkusen Der Erfüllungsort befindet sich im gesamten Bezirk 2 des Stadtgebietes Leverkusens in allen betreffenden Postleitzahlgebieten.
Grundlage für den Wartungsumfang sind die VDMA 24186-1, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen.
Die Wartung umfasst alle zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlagen regelmäßig erforderlichen Maßnahmen einschließlich das Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion.
Die Hygienekontrollen sind gemäß VDI 6022, Blatt1 durchzuführen.
Die Wartung / Inspektion sowie die Hygienekontrollen sind pro Liegenschaft 1x im Jahr (bei Ausnahmen wird in der Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen) durchzuführen.
Die Wartungen beziehen sich auf die lüftungstechnischen Komponenten.
So sind zum Beispiel das Abklemmen von Fühlerleitungen, Verstellen der Klappenstellantriebe, Verstellen der Luftmengen nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Wartung der regelungstechnischen Anlagen erfolgt separat.
Sollten bei der Wartung wesentliche / sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, zum Beispiel dass die Frostschutzfunktion nicht gegeben ist (in den Wintermonaten), so ist der zuständige Gebäudebetreuende vor Ort bzw. die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.
Notwendige Ersatzteile und Austauschmaterialien (wie Keilriemen und Luftfilterelemente) sind, soweit bekannt, nachstehend abgefragt.
Um ein wirtschaftlich und betriebsorganisatorisch befriedigendes Ergebnis zu erhalten sollten zusätzliche Wartungsarbeiten bis 500,00 EUR netto pro Liegenschaft und Jahr sofort durchgeführt werden. Dazu muss die Auftraggeberin vorab telefonisch informiert werden. Die Genehmigung zur Ausführung kann durch der Auftraggeberin mündlich erfolgen, damit keine weiteren Anfahrten anfallen. Abgerechnet werden die angefallenen Stunden über den angebotenen Stundensatz.
Die Leistung ist durch den Gebäudebetreuenden zu bestätigen.
Bei zentralen Lüftungsanlagen müssen bei jedem Filterwechsel bzw. bei jeder Routinekontrolle auf einer Gerätekarte (an der Filterkammer befestigte Karte) die Filterdaten gemäß VDI 6022 notiert werden. Bei der ersten Wartung sind die Filterarten und -größen aufzunehmen. Die ausgeschriebenen Größen dienen der Kalkulation und sind zunächst durch den Auftragnehmer zu prüfen. Erst dann sollte die Bestellung erfolgen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sollte keine Gerätekarte vor Ort sein ist diese neu zu erstellen und am Gerät zu befestigen. Die Neuanschaffung wird über die Position "Gerätekarte" abgerechnet. (Entwurf beigefügt)
An allen Lüftungsgeräten sind Aufkleber mit dem Datum der durchgeführten Wartung und dem Filterwechsel anzubringen. Alle alten Wartungsaufkleber sind zu entfernen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Entwurf beigefügt)
Der Auftragnehmer hat eine Checkliste für die Wartungs- und Hygienekontrolle mit Eintragung der durchgeführten Arbeiten und Prüfergebnisse zu fertigen und vorzulegen. (Entwurf beigefügt)
Für die Wartung der Brandschutzklappen sind separate Checklisten zu erstellen. (Entwurf beigefügt)
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Mängelpunkte sind zusätzlich in einem Mängelbericht zusammenzufassen. Die Mängelpunkte sind ausführlich zu beschreiben. Zur Verdeutlichung der Mängel/Schäden sind Fotos beizufügen.
Änderungen der lüftungstechnischen Anlagen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind eindeutig, ggf. mit Ortsangabe, in der Checkliste Wartung und Hygienekontrolle bzw. auf einem gesonderten Blatt zu benennen.
Abstimmungen zu den erforderlichen Checklisten, Aufklebern etc. sind mit der Auftraggeberin vorab abzustimmen. Eventuelle Mehrkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Ausfertigung der Checklisten für die Wartung- und Hygienekontrolle und der Brandschutzklappen sind vor Ort in die vorhandenen Betriebsbücher beim Gebäudebetreuer abzulegen. (Hinweis: blauer Ordner)
Die Ablage der Wartungs- und Inspektionsprotokolle sowie der Hygienekontrolle ist durch Unterschrift vom Gebäudebetreuer zu bestätigen. Fehlt die Unterschrift kann keine Bearbeitung der Rechnung erfolgen.
Zusätzlich müssen die Unterlagen in eine von der Auftraggeberin eingerichtete Cloud zur Verfügung eingestellt werden.
Bezirk 3: Waldsiedlung, Schlebusch, Steinbüchel, Lützenkirchen, Alkenrath
Bezirk 1 Waldsiedlung, Schlebusch, Steinbüchel, Lützenkirchen, Alkenrath 51375 Leverkusen Der Erfüllungsort befindet sich im gesamten Bezirk 3 des Stadtgebietes Leverkusens in allen betreffenden Postleitzahlgebieten.
Grundlage für den Wartungsumfang sind die VDMA 24186-1, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen.
Die Wartung umfasst alle zur Erhaltung des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlagen regelmäßig erforderlichen Maßnahmen einschließlich das Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen.
Die Inspektion umfasst das regelmäßige überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige Funktion.
Die Hygienekontrollen sind gemäß VDI 6022, Blatt1 durchzuführen.
Die Wartung / Inspektion sowie die Hygienekontrollen sind pro Liegenschaft 1x im Jahr (bei Ausnahmen wird in der Leistungsbeschreibung gesondert darauf hingewiesen) durchzuführen.
Die Wartungen beziehen sich auf die lüftungstechnischen Komponenten.
So sind zum Beispiel das Abklemmen von Fühlerleitungen, Verstellen der Klappenstellantriebe, Verstellen der Luftmengen nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Wartung der regelungstechnischen Anlagen erfolgt separat.
Sollten bei der Wartung wesentliche / sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, zum Beispiel dass die Frostschutzfunktion nicht gegeben ist (in den Wintermonaten), so ist der zuständige Gebäudebetreuende vor Ort bzw. die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.
Notwendige Ersatzteile und Austauschmaterialien (wie Keilriemen und Luftfilterelemente) sind, soweit bekannt, nachstehend abgefragt.
Um ein wirtschaftlich und betriebsorganisatorisch befriedigendes Ergebnis zu erhalten sollten zusätzliche Wartungsarbeiten bis 500,00 EUR netto pro Liegenschaft und Jahr sofort durchgeführt werden. Dazu muss die Auftraggeberin vorab telefonisch informiert werden. Die Genehmigung zur Ausführung kann durch der Auftraggeberin mündlich erfolgen, damit keine weiteren Anfahrten anfallen. Abgerechnet werden die angefallenen Stunden über den angebotenen Stundensatz.
Die Leistung ist durch den Gebäudebetreuenden zu bestätigen.
Bei zentralen Lüftungsanlagen müssen bei jedem Filterwechsel bzw. bei jeder Routinekontrolle auf einer Gerätekarte (an der Filterkammer befestigte Karte) die Filterdaten gemäß VDI 6022 notiert werden. Bei der ersten Wartung sind die Filterarten und -größen aufzunehmen. Die ausgeschriebenen Größen dienen der Kalkulation und sind zunächst durch den Auftragnehmer zu prüfen. Erst dann sollte die Bestellung erfolgen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sollte keine Gerätekarte vor Ort sein ist diese neu zu erstellen und am Gerät zu befestigen. Die Neuanschaffung wird über die Position "Gerätekarte" abgerechnet. (Entwurf beigefügt)
An allen Lüftungsgeräten sind Aufkleber mit dem Datum der durchgeführten Wartung und dem Filterwechsel anzubringen. Alle alten Wartungsaufkleber sind zu entfernen. Eventuelle Mehrkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Entwurf beigefügt)
Der Auftragnehmer hat eine Checkliste für die Wartungs- und Hygienekontrolle mit Eintragung der durchgeführten Arbeiten und Prüfergebnisse zu fertigen und vorzulegen. (Entwurf beigefügt)
Für die Wartung der Brandschutzklappen sind separate Checklisten zu erstellen. (Entwurf beigefügt)
Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Mängelpunkte sind zusätzlich in einem Mängelbericht zusammenzufassen. Die Mängelpunkte sind ausführlich zu beschreiben. Zur Verdeutlichung der Mängel/Schäden sind Fotos beizufügen.
Änderungen der lüftungstechnischen Anlagen gegenüber der Leistungsbeschreibung sind eindeutig, ggf. mit Ortsangabe, in der Checkliste Wartung und Hygienekontrolle bzw. auf einem gesonderten Blatt zu benennen.
Abstimmungen zu den erforderlichen Checklisten, Aufklebern etc. sind mit der Auftraggeberin vorab abzustimmen. Eventuelle Mehrkosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine Ausfertigung der Checklisten für die Wartung- und Hygienekontrolle und der Brandschutzklappen sind vor Ort in die vorhandenen Betriebsbücher beim Gebäudebetreuer abzulegen. (Hinweis: blauer Ordner)
Die Ablage der Wartungs- und Inspektionsprotokolle sowie der Hygienekontrolle ist durch Unterschrift vom Gebäudebetreuer zu bestätigen. Fehlt die Unterschrift kann keine Bearbeitung der Rechnung erfolgen.
Zusätzlich müssen die Unterlagen in eine von der Auftraggeberin eingerichtete Cloud zur Verfügung eingestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
1. Angebotsschreiben (Formular 633 EU)
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3. Eigenerklärung NRW Sanktionen EU
4. Bei Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 234 EU,
5. bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen, Formular 235 EU
Auf gesonderte Anforderung einzureichende Unterlagen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerks-rolle des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
2. bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
a. Erklärung Nachunternehmerleistungen, Formular 233 EU
b. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Formular 236 EU.
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
1. Erklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über die in den Mindestanforderungen genannten Deckungssummen abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
Auf gesonderte Anforderung einzureichende Unterlagen:
1. Nachweis zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den unter den Mindeststandards geforderten Deckungssummen
2. Offenlegung der Kalkulation der Angebotssumme (eine bloße Aufgliederung der Preise in Form eins der Formblätter 221-223 des VHB-Bund ist nicht ausreichend); einzureichen in einem verschlossenen Umschlag (dieser wird nur im Bedarfsfalle unter Wahrung des Unternehmensbetriebsgeheimnisses durch städtische Mitarbeiter geöffnet und ansonsten verschlossen verwahrt)
Zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für Sachschäden auf mindestens 500.000,- EUR je Schadensfall, höchstens aber mindestens 1.000.000,- EUR insgesamt, Vermögensschäden auf mindestens 250.000,- EUR je Schadensfall, höchstens aber mindestens 500.000,- EUR insgesamt, für Personenschäden haftet die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer unbegrenzt
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
1. Angabe welche Auftragsteile an Nachunternehmen vergeben werden sollen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrages die Unternehmerin / der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
2. Referenzliste Liefer- und Dienstleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
3. Verpflichtungserklärung zur Benennung einer Hauptansprechpartnerin / eines Hauptansprechpartners (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Verpflichtungserklärung zur rechtzeitigen Benennung (mindestens 4 Wochen vor Leistungsbeginn) einer deutschsprachigen Hauptansprechpartnerin / eines deutschsprachigen Hauptansprechpartners bzw. Hauptausführenden für die gesamte Vertragslaufzeit
4. Eigenerklärung zur Hygieneschulung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass alle zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Qualifikation zur Überprüfung der hygienischen Anforderungen (Hygieneschulung gemäß VDI 6022, mindestens Kategorie B) erfüllen
5. Eigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Auf gesonderte Anforderung einzureichende Unterlagen:
1. Angabe der technischen Fachkräfte Liefer- und Dienstleistungen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
2. Angabe von Nachunternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Nachunternehmen die Unternehmerin / der Unternehmer mit Teilen des Auftrages zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
3. Studien- und Ausbildungsnachweise (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, so-fern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden
4. Nachweis Hygieneschulungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis in Form von Schulungsbestätigungen, dass alle zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Qualifikation zur Überprüfung der hygienischen Anforderungen (Hygieneschulung gemäß VDI 6022, mindestens Kategorie B) erfüllen
5. Namentliche Benennung Verpflichtungserklärung zur Benennung einer Hauptansprechpartnerin / eines Hauptansprechpartners (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Namentliche Benennung (mindestens 4 Wochen vor Leistungsbeginn) eines deutschsprachigen Hauptansprechpartners / einer deutschsprachigen Hauptansprechpartnerin für die gesamte Vertragslaufzeit
Zur Referenzliste:
Einzureichen sind Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner, vertragliche Bindung (Hauptauftragsnehmerin beziehungsweise Hauptauftragnehmer oder Nachunternehmerin beziehungsweise Nachunternehmer), Adresse
Die Wartungsarbeiten sind grundsätzlich von geschultem Fachpersonal durchzuführen, welche die Hygieneschulung gemäß VDI 6022 mindestens der Kategorie B nachweisen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist mit einer neuerlichen Ausschreibung im Sommer 2026 zu rechnen.
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum 26. August 2022 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYY6M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland