Bundesstadt Bonn, bnor-374479, Verwertung von gefährlichen, asbesthaltigen und weiteren schadstoffhaltigen Abfällen von den Wertstoffhöfen der bonnorange AöR, aufgeteilt in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: bnor-374479
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, bnor-374479, Verwertung von gefährlichen, asbesthaltigen und weiteren schadstoffhaltigen Abfällen von den Wertstoffhöfen der bonnorange AöR, aufgeteilt in 2 Losen
Verwertung von gefährlichen Abfällen, weiteren schadstoffhaltigen Abfällen, Transformatoren, Kondensatoren und Feuerlöschern aus Haushalten und Kleingewerbe von den Wertstoffhöfen der bonnorange AöR
Bonn
Los 1:
Verwertung von gefährlichen Abfällen, weiteren schadstoffhaltigen Abfällen, Transformatoren, Kondensatoren und Feuerlöschern aus Haushalten und Kleingewerbe von den Wertstoffhöfen der bonnorange AöR
Bonn
Los 2:
Verwertung von asbesthaltigen Abfällen aus Haushalten und Kleingewerbe von den Wertstoffhöfen der bonnorange AöR
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
- Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb bzw. Nachweis, dass die Anforderungen gem. § 7 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) erfüllt werden
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
- Vorlage einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
--> Höhe: mind. 5 Mio. EUR (Mindestdeckungssumme) (wenn abweichend von Ziffer 20.5 der Zusätzlichen
Vertragsbedingungen)
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Umweltschadenshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 5 Mio. EUR)
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFD4A5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de