KITA Schliengen Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2022-0043
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schliengen
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79418
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schliengen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
KITA Schliengen
2- stufiges Planerauswahlverfahren Objektplanug: Kindertagesstätte mit 6 Gruppen
79418 Schliengen
Die Gemeinde Schliengen beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte im Bereich zwischen: Freimühlenmatten und Mauchenfeld. Aktuell werden zwei mögliche Standorte untersucht. Beide Varianten befinden sich entlang der Schwarzwaldstraße am nördlichen Ortsrand von Schliengen in Richtung Mauchen. Es handelt sich um die Flurstücke Nr. 7779 oder 7780. Aktuell wird der Bebauungsplan für die beiden Standorte fortgeschrieben. Die Entscheidung für einen der beiden Standort erfolgt im Vorfeld des Projektstartes. Ein Kostenrahmen liegt aktuell noch nicht vor.
Die neue Einrichtung wird für 6 Gruppen ausgelegt mit dem Schwerpunkt auf: Kleinkindbetreuung/ Krippe.
Die Unterteilung erfolgt zum Betriebsstart voraussichtlich mit 4 U 3 Krippengruppen mit 10 Kindern/ je Gruppe und 2 Ü3 Gruppen mit 25 Kindern/ je Gruppe. Die Gesamtanzahl beträgt demnach 90 Kinder. Die spätere Flexibilität zwischen Ü3 und U3 Bereichen um flexibel auf zukünftige Bedarfe reagieren zu können ist ein wichtiges Projektziel.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/ Projektumsetzung besteht. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung regional einzufordern. Hierfür werden die entsprechenden Objektplanungsleistungen im zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl Mindestzahl 5 bis Höchstzahl 10 Bewerber.
Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentation mit den erfolgreichen Bewerbern aus der Stufe 1.
Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1 der Bekanntmachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterium:
- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt gem. § 75 Abs. 1 VgV
- Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gegeben sein mus, gem. § 44 Abs. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
--> Siehe Ausschlusskriterien unter VI.3 der Bekanntmachung
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR, gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
--> Siehe Ausschlusskriterien unter VI.3 der Bekanntmachung
Eine Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge liegt vor. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindest-anforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Auswahlkriterien der Referenzen:
1. Höhe der anrechenbaren Herstellkosten der Referenz
2. Handelt es sich bei der Referenz um ein Bildungsgebäude.
3. Handelt es sich bei den Referenz um eine Kindertagesstätte.
Der Bieter erklärt, dass alle in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Objektplanung gemäß § 34 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht
2. Mindesthonorarzone III oder höher
3. Projekt-Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (Zeitraum 01.08.2012 bis 01.08.2022)
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt
sind, die Berufsbezeichung "Architekt" zu tragen oder in der
Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I AUSSCHLUSSKRITERIEN
1) Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV
2) Vollständigkeit des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
4) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
5) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
6) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
7) Liegen Ausschlussgründe zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vor.
8) Eignungserklärung, dass die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist.
9) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV
10) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
II FEHLENDE UNTERLAGEN
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
III BIETERPLATTFORM
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform tender24 zur Verfügung (Link siehe unter I.3 der Bekanntmachung).
IV BIETERGEMEINSCHAFTEN/EIGNUNGSLEIHE/ UNTERAUFTRAGSVERGABE
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter
VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).