Architektenleistungen, Kiga Denkendorfer Weg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_11_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gw-nuertingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gw-nuertingen.de/de/aktuelles/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen, Kiga Denkendorfer Weg
Neubau einer 6-Gruppigen Kindertagesstätte - Architektenleistungen gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 1, §§33 ff. - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis 9. Besondere Leistungen behält sich der Auftraggeber je nach Bedarf vor.
Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 werden durch die Gebäudewirtschaft Nürtingen in Eigenleistung erbracht. Das Gelände der neuen Kindertagesstätte liegt zentral im Nürtinger Stadtteil Oberensingen und ist relativ eben. Auf dem Areal befinden sich der zu ersetzende Kindergarten, die Friedrich-Glück-Schule und im Süden eine Gymnastikhalle. Der neue Baukörper im Norden des Areals misst ca. 17 x 46m und wird in Holzbauweise zweistöckig mit Flachdach ausgeführt. In jeder Ebene befinden sich 3 Gruppenbereiche mit direkten Nebenräumen und Sanitärbereiche, im EG sind zusätzlich ein Mehrzweckraum und ein Bistro vorgesehen, im OG findet sich die Haustechnik und weitere Hauswirtschaftsräume. Ein detailliertes Raumprogramm sowie Angaben zum Terminrahmen finden sich im Bewerbungsformular.
Das Gebäude soll möglichst nachhaltig geplant und umgesetzt werden. Die Außenbauteile sind gemäß Tabelle 8 des Gebäudekompendiums Nürtingen zu planen. Für den Neubau soll eine energetische Förderfähigkeit erreicht werden. Zunächst ist davon auszugehen, dass die Kindertagesstätte an das bestehende Nahwärmenetz angeschlossen wird. Derzeit ist für das Dach keine PV-Anlage vorgesehen.
Die derzeitige Kostenschätzung weist Nettogesamtkosten in Höhe von rd. 5.5 Mio Euro (KG 200 bis KG 700), davon rd. 3,2 Mio. Euro in KG 300 und rd. 850 Tsd. Euro KG 400.
Denkendorfer Weg 20 72622 Nürtingen
In einem gewachsenen Wohngebiet im Nürtinger Ortsteil Oberensingen (Projektadresse: Denkendorfer Weg 20, D-72622 Nürtingen) wird der bestehende Kindergarten durch einen 6-gruppigen Neubau ersetzt. Neben dem Kindergarten finden sich auf dem Areal eine Grundschule, eine Gymnastikhalle sowie eine Mehrzweckhalle. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein eigenes Nahwärmenetz auf dem Areal. In einem ersten Planungsschritt sollten die LPH 1-3 bis Juni 2022 abgeschlossen sein.
In der der Sitzung des Betriebsausschusses (BA) am 19.07.2022 soll der Baubeschluss vorgefasst und in der Gemeinderatssitzung (voraussichtlich am 26./27.07.2022) endgültig gefasst werden.
Die Beauftragung der Objektplanungsleistungen erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt des endgültigen Baubeschlusses durch den Gemeinderat als hierfür zuständiges Gremium.
Im Anschluss soll bis Oktober 2022 die Ausführungsplanung erstellt werden. Die Ausschreibungen sollen teilweise parallel zur Ausführungsplanung erarbeitet werden.
Die Umsetzung der Baumaßnahme ist ab März 2023 bis August 2024 geplant. Abbruchmaßnahmen sollen bereits 2022 durchgeführt werden.
Das Projekt wird mit eigenständigen Fachplanern umgesetzt. Hierbei sind die Themen Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Nachhaltigkeit und Bauphysik gemeinsam an einen Planer vergeben.
Es ist vorgesehen die Auftragnehmer für die ausführenden Gewerke jeweils in separaten Vergabeverfahren zu beauftragen.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 des Architekten werden durch den Auftraggeber erbracht. Ab LPH 5 soll die Leistung durch den Bieter/die Bietergemeinschaft erbracht werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß HOAI § 34 i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 für die Leistungsphasen 5 bis 9.
Der Architektenvertrag wird nach dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Entwurf des Architektenvertrags (kommunales Vertragsmuster) abgeschlossen (vgl. Anlage D_VertragsmusterArchitekt.zip). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft soll im Zuge der Leistungsphasen 5 - 9 auf Grundlage der bis dahin erbrachten Entwurfsplanung der Gebäudewirtschaft Stadt Nürtingen (GWN) den Neubau des Kindergartens realisieren.
Es ist beabsichtigt folgende besondere Leistungen als Bestandteil des Leistungsbildes vertraglich zu vereinbaren:
LP 9 Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Kostenziel:
Die vorgegebene Kostenobergrenze (KG 200-700) für die Realisierung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe [Betrag gelöscht] Euro brutto.
Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt (Anlage: Bewerbungsformular) zu erfolgen. Das Bewerbungsformular sowie die in dieser Bekanntmachung genannten Anlagen der Vergabeunterlagen sind unter der in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse herunterladbar.
Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG abzugeben.
Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 2022_11_01 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben)
Weitere Einzelheiten können ergänzend den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Der Auftraggeber kann fehlende Unterlagen unter Fristsetzung nachfordern, ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht grundsätzlich jedoch nicht. Wenn die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorgelegt bzw. nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gem. § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen werden.
Wird die Anzahl von drei Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl fortzuführen.
Die unter II.2.5 genannten Zuschlagskriterien beinhalten nur die Hauptkriterien (Oberbegriffe). Die genauen Zuschlagskriterien innerhalb dieser Kriterien können unter Anlage C (Matrix Zuschlagskriterien) der Vergabeunterlagen eingesehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistungen, Kiga Denkendorfer Weg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformular (abrufbar auf der unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse) mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbungen in Papierform, über die Nachrichtenfunktion, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDKYDY9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland