Westrandstraße Remseck im Zuge der L1140/L1100/L1197/L1142
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remseck
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-remseck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Westrandstraße Remseck im Zuge der L1140/L1100/L1197/L1142
Es sind Ingenieurleistungen gem. Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zu vergeben. Es werden folgende Objektplanungen vergeben:
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4, § 47 HOAI 2021:
- LPH 1 + 2;
- optional LPH 3 + 4;
Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3, Abschnitt 3, § 43 HOAI 2021 für Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen:
- LPH 1 + 2;
- optional LPH 3 + 4;
Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Zunächst sollen die Grundlagenermittlung (LPH 1) und Vorplanung (LPH2 ) beauftragt werden. Die Übertragung der LPH 3 + 4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Weiteres siehe Punkt II.2.14.
Remseck am Neckar
Die Stadt Remseck am Neckar ist mit rund 27.000 Einwohnern große Kreisstadt und befindet sich nordöstlich der Stadtgrenze von Stuttgart, zwischen den Mittelzentren Ludwigsburg und Waiblingen.
Aufgrund der infrastrukturellen Lage besteht ein starkes Verkehrsaufkommen des lokalen und überregionalen Verkehrs. Dieser soll gebündelt und die aktuell häufigen Stausituationen sollen verringert werden.
Für die Umsetzung plant die Stadt Remseck den Bau der Westrandstraße und Westrandbrücke. Die bestehende Landesstraße wird auf die neu zu planende Trasse verlegt. Durch die Planung der neuen Straße und Brücke soll städtebaulich eine Neue Mitte für Remseck am Neckar entstehen. Die alte Landesstraße soll zurück gebaut werden und die ÖPNV- und Radschnellwegtrasse mit aufnehmen. Die bestehende Brücke bleibt erhalten und dient künftig ausschließlich dem ÖPNV, Fuß- und Radverkehr.
Die Ausbaulänge der Westrandstraße beträgt ca. 1.200 Meter. Hinzu kommen der Ausbau der Fellbacher Straße auf einer Länge von ca. 700 Metern, die Anbindung der Meslay-du-Maine-Straße sowie die Anschlussäste der verknüpften Landesstraßen L 1100, L 1140, L 1142.
Zu erbringende Leistungen:
Ausgeschrieben wird die Objektplanung Verkehrsanlagen für die Leistungsphasen 1+2 sowie optional für die Leistungsphasen 3+4 entsprechend der Anlage 13 der aktuellen Fassung der HOAI und gemäß den Mustertexten für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen der HVA F-StB sowie in Anlehnung an die Technischen Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen (TVB-Verkehrsanlagen). Die L 1100 / L 1140 ist in die Entwurfsklasse 3 (EKL 3) einzustufen. Die Entwurfselemente sind entsprechend den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) zu wählen. Für die innerörtlichen Teilstrecken ist die Planung nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) durchzuführen.
Weiterführend ist die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lärmschutz- und Entwässerungseinrichtungen) für die Leistungsphasen 1+2 bzw. optional für die Leistungsphasen 3+4 entsprechend der Anlage 12 der aktuellen Fassung der HOAI und gemäß den Mustertexten für Planungs- und Entwurfsleistungen für Straßenverkehrsanlagen der HVA F-StB sowie in Anlehnung an die Technischen Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke vollständig durchzuführen.
Bereits in Leistungsphase 2 sind aufgrund der intensiven Bürgerbeteiligung detaillierte schalltechnische Untersuchungen erforderlich, die über das Leistungsbild der HOAI für die (überschlägige) Ermittlung von Schallimmissionen als Teil der Objektplanung Verkehrsanlagen hinausgehen. Hierbei sind schalltechnische Untersuchungen nach den Vorgaben der 16. BImSchV durchzuführen und darauf aufbauend die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu ermitteln. Die Berechnung soll mit einer Software erfolgen, die die neue Lärmberechnungsrichtlinie RLS-19 berücksichtigt und den Im- und Export in Soundplaneigene Formate oder das Schnittstellenformat QSI ermöglicht.
Bauwerke:
Die neu zu planenden Brückenbauwerke sind nicht Bestandteil der Objektplanung Ingenieurbauwerke. Sie sind jedoch in der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß TVB - Verkehrsanlagen (Bedingungen zu den Leistungen – Leistungsphase 3: Entwurfsplanung – Absatz: Ingenieurbauwerke) mit zu berücksichtigen. Dabei soll die Durchgängigkeit für den Kfz-Verkehr während der Bauzeit immer gewährleistet sein. Sperrungen sind nur bei Abbrucharbeiten möglich und in verkehrsarme Zeiträume zu verlagern. Dies ist im Bauablaufkonzept darzustellen.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die LPH 1 + 2 beauftragt.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung mit den LPH 3 + 4 frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Zu Punkt II.1.4:
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Westrandstraße Remseck im Zuge der L1140/L1100/L1197/L1142
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: www.kuk.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein müssen. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom17.02.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.