Planungsleistungen für Tiefbauarbeiten für das Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße in Leonberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klotzundpartner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Tiefbauarbeiten für das Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße in Leonberg
Das im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Carl-Zeiss-Straße“ in Gebersheim geplante Gewerbegebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,8 ha, davon ca. 4,27 ha gewerbliches Bauland, ca. 0,59 ha Verkehrsfläche und ca. 0,89 ha Grünfläche / Retentionsfläche.
Die Grundstücke im Gebiet wurden Großteils mit aufschiebend bedingten Kaufverträgen durch die Stadt erworben. Begleitend zu den abgeschlossenen Kaufverträgen ist ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und die Anordnung des Umlegungsverfahrens wurden im Gemeinderat der Stadt Leonberg im Dezember 2019 gefasst. Die Einleitung des Umlegungsverfahrens erfolgte am 02.07.2020. Gegen den Umlegungsbeschluss sind noch Rechtsmittelverfahren anhängig. Die weitere Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und des Umlegungsverfahrens sind in 2022 vorgesehen, der Abschluss des gesetzlichen Umlegungsverfahrens wegen möglicher Rechtsmittel bei weiteren Verfahrensschritten derzeit noch nicht terminierbar. Zur weiteren Konkretisierung des Bebauungsplanentwurfs ist im 2. Quartal die Vorentwurfsplanung und begleitend zum Bebauungsplanverfahren die Entwurfsplanung für die Erschließungsanlagen zu erstellen. Zur weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans ist als nächster Schritt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 1 – 3) für die Verkehrsanlagen, für Ver- und Entsorgung einschließlich Retentionsanlagen und die öffentlichen Grünflächen zu erstellen.
Die weitere Bearbeitung der Gebietsentwicklung erfolgt in Abhängigkeit des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans und des zur Gebietsentwickung durchzuführenden gesetzlichen Umlegungsverfahrens. Eine Zusicherung über eine über die Leistungsphasen 1 – 3 hinausgehende Beauftragung kann seitens des Auftraggebers allerdings nicht gegeben werden.
Leonberg
- Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021, LPH 1 - 3, optional 4 - 9, stufenweise;
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021, LPH 1 - 3, optional 4 - 9, stufenweise für Kanalbau + Retention + Wasserleitungsbau;
- Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2021, LPH 1 - 3, optional 4 - 9, stufenweise;
- Besondere Leistungen gemäß Anlagen 12 und 13 HOAI 2021;
- Beratungsleistung Ingenieurvermessung, Anl. 1.4.4 HOAI.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für Tiefbauarbeiten für das Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße in Leonberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 21.07.2021.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.