Grotenburg Krefeld-Greenkeeping Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-6011-yt-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grotenburg Krefeld-Greenkeeping
Die Stadt Krefeld beabsichtigt, das Greenkeeping für das Grotenburg-Stadion (Violstr. 31, 47800 Krefeld) für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023 zu vergeben.
Grotenburg-Stadion Violstraße 31 47800 Krefeld
Greenkeeping des Grotenburg-Stadions mit Erbringung der nachstehenden Leistungen:
- Betreuung der Rasenfläche durch einen geprüften Greenkeeper - Fachagrarwirt/in Sportstätten - Freianlage,
- Durchführung der Regelpflegearbeiten,
- Durchführung aller Regenerations- und Reparaturarbeiten.
Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Servicevertrag, Diese sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Greenkeeping Grotenburg Stadion
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47877
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen einschließlich der Bewerbungsbedingungen und der für die Angebotsabgabe zwingend zu verwendenden Vordrucke sind elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Rheinland unter der oben angegebenen Adresse herunterzuladen.
Angebote sind nur unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke abzugeben.
Die Abgabe von Angeboten kann nur elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland erfolgen.
Angebote müssen nicht eigenhändig unterzeichnet sein, sondern müssen lediglich den Namen des Erklärenden enthalten (Textform gem. § 126b BGB).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D4FC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.