Gebäudeplanungsleistungen für die Sanierung Hallenbad und Sporthalle Rheinmünster
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinmünster
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 77836
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinmuenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanungsleistungen für die Sanierung Hallenbad und Sporthalle Rheinmünster
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021:
- LPH 1 - 9 für das Hallenbad,
- LPH 1 - 3 für die Sporthalle, optional LPH 4 - 9
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Rheinmünster
Das Hallenbad Rheinmünster mit angegliederten Sporthalle wurde im Jahr 1976 in Betrieb genommen. Das Lehrschwimmbad mit einem Schwimmbecken als Vario-Becken (25 x 12,50 m) verfügt über einen Hubboden und horizontaler Quereinströmung.
Im ersten Lebenszyklus wurden in mehreren kleinen Schritten Veränderungen an der Beckenhydraulik und Badewassertechnik vorgenommen. Aufgrund der technischen und baulichen Grundsubstanz des Hallenbades und Sporthalle ist nun eine grundlegende Sanierung erforderlich. Nach einer vorliegenden Sanierungsstudie handelt es sich um eine Generalsanierung bei der die komplette Gebäudehülle innen und außen saniert und die technischen Einrichtungen erneuert werden. Badewassertechnik, Lüftungsanlagen sowie die weiteren technischen Ausstattungen sind auf den neusten Stand der Technik umzubauen.
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021, LPH 4 - 9.
Abhängig von der Finanzierbarkeit des Gesamtprojekts entscheidet der Auftraggeber nach Vorlage der Entwurfsplanung über die Realisierung des Projektteils Sporthalle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanungsleistungen für die Sanierung Hallenbad und Sporthalle Rheinmünster
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: www.4a-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt "Bewerber" angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbungals Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.02.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlaggemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.