Erhebung zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0008-66-2 (vergebener Auftrag)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erhebung zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung
Mit Beschluss vom 06.02.2020 erteilte der Rat der Stadt Köln den Auftrag zur Erarbeitung eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP). Für den SUMP-Prozess ist es wichtig, dass dieser auf aktuellen Mobilitätsdaten aufsetzt. Diese sollen mit Hilfe einer repräsentativen Befragung zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung gewonnen werden. Die geplante Befragung muss die "Standards zur einheitlichen Modal Split-Erhebung in NRW Kommunen" in der Fassung vom 24.04.2009 erfüllen und sollen sich zudem aus Gründen der Vergleichbarkeit zu älteren Erhebungen in ihrer Methodik auch an der KONTIV-Erhebung 2008 beziehungsweise der MiD 2017 orientieren. Aufgrund der engen Verknüpfung der Erhebung mit dem SUMP-Prozess ist es zwingend notwendig, dass die Feldphase im Zeitraum zwischen den Sommer- und Herbstferien 2022 in NRW erfolgt. Die Erhebung muss auf gesamtstädtischer und auf Ebene der Stadtbezirke repräsentativ sein. Mit Blick auf die 86 Stadtteile ist eine größtmögliche Annäherung an repräsentative Ergebnisse anzustreben.
Erhebung zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung Köln
Mit Beschluss vom 06.02.2020 erteilte der Rat der Stadt Köln den Auftrag zur Erarbeitung eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP). Für den SUMP-Prozess ist es wichtig, dass dieser auf aktuellen Mobilitätsdaten aufsetzt. Diese sollen mit Hilfe einer repräsentativen Befragung zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung gewonnen werden. Die geplante Befragung muss die "Standards zur einheitlichen Modal Split-Erhebung in NRW Kommunen" in der Fassung vom 24.04.2009 erfüllen und sollen sich zudem aus Gründen der Vergleichbarkeit zu älteren Erhebungen in ihrer Methodik auch an der KONTIV-Erhebung 2008 beziehungsweise der MiD 2017 orientieren. Aufgrund der engen Verknüpfung der Erhebung mit dem SUMP-Prozess ist es zwingend notwendig, dass die Feldphase im Zeitraum zwischen den Sommer- und Herbstferien 2022 in NRW erfolgt. Die Erhebung muss auf gesamtstädtischer und auf Ebene der Stadtbezirke repräsentativ sein. Mit Blick auf die 86 Stadtteile ist eine größtmögliche Annäherung an repräsentative Ergebnisse anzustreben.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erhebung zum Mobilitätsverhalten der Kölner Bevölkerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.pbconsult.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRY0DZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU