Europaweite Vergabe von Postdienstleistungen für den Landkreis Ludwigsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-002-GR-oV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe von Postdienstleistungen für den Landkreis Ludwigsburg
Der Landkreis Ludwigsburg schreibt die Abholung, Frankierung, Beförderung/Weiterleitung und Zustellung von Postsendungen im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
Die Leistung wird in zwei Losen vergeben.
Postdienstleistungen ohne Bescheide und Mahnungen des Fachbereichs Abfallgebühren
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 71638 Ludwigsburg
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Abholung, Frankierung, die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers.
Postdienstleistungen Bescheide und Mahnungen des Fachbereichs Abfallgebühren
Die Abholung der Abfallgebührenbescheide erfolgt in 74336 Brackenheim, Georg-Kohl-Straße 42
und
die Abholung der Mahnungen erfolgt in 89079 Ulm, Schulze-Delitzsch-Weg 28
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Abholung, Frankierung, die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen (Abfallgebührenbescheide sowie Beilagen) des Auftraggebers. Die Abstimmung mit dem Druckdienstleister zum Zwecke der Sortierung der Briefsendungen erfolgt durch den Druckdienstleister sowie die Abstimmung zum Zwecke der Abholung der Briefsendungen und ist ebenfalls Gegenstand der Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postdienstleistungen ohne Bescheide und Mahnungen des Fachbereichs Abfallgebühren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bwpost.net
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postdienstleistungen Bescheide und Mahnungen des Fachbereichs Abfallgebühren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Lieferaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden n i c h t die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
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Umsetzung § 8 Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz
Los 1:
Einsatz vorhandene saubere leichte Nutzfahrzeuge N1: 50
Los 2:
Einsatz vorhandene saubere leichte Nutzfahrzeuge N1: 16.695
Einsatz vorhandene saubere schwere Nutzfahrzeuge:
N2: 1.955
N3: 6
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TRT2M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.