FE 82.0766/2021 - „Untersuchung des Fahrverhaltens von Patienten unter Cannabistherapie“ Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 82.0766/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0766/2021 - „Untersuchung des Fahrverhaltens von Patienten unter Cannabistherapie“
FE 82.0766/2021 - „Untersuchung des Fahrverhaltens von Patienten unter Cannabistherapie“
Werden Krankheiten und Krankheitssymptome mit Arzneimitteln behandelt, können vor allem bei zentralnervös wirkenden Arzneimitteln negative Auswirkungen auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr auftreten. Allerdings kann auch die Grunderkrankung selbst fahrsicherheitsrelevante Funktionen beeinträchtigen und erst durch die medikamentöse Behandlung können diese soweit gebessert werden, dass die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder erreicht werden können.
Seit Einführung der Verschreibungsfähigkeit und Erstattungsfähigkeit von cannabisbasierten Arzneimitteln 2017 wird in verschiedenen Gremien und Fachkreisen debattiert, ob die ärztlich verordnete Einnahme fahrsicherheitsrelevante Funktionen beeinträchtigt und ob die möglichen Beeinträchtigungen denen des nicht-therapeutischen „Freizeitkonsums“ entsprechen.
Es gilt als wissenschaftlich etabliert, dass Cannabis-Freizeitkonsum unter akuter Wirkung fahrsicherheitsrelevante Funktionen beeinträchtigt und das Unfallrisiko e...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 82.0766/2021 - „Untersuchung des Fahrverhaltens von Patienten unter Cannabistherapie“
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.