Schülerbeförderung für die Stadt Arnsberg, Lose 1-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59759
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung für die Stadt Arnsberg, Lose 1-3
Die Stadt Arnsberg hat zum Schuljahresbeginn 2022/23 Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu verschiedenen städtischen Schulen teils mit Förderschwerpunkten neu zu vergeben. Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Arnsberg verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu beauftragen. Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben.
Schülerbeförderung für die Stadt Arnsberg, städtische Fröbelschule (Tour Oeventrop)
Abholung der Schüler*innen aus dem Stadtbezirk Oeventrop. Beförderung zur Fröbelschule, Neuer Schulweg 11, 59821 Arnsberg. Rücktransport der Schüler*innen zum Ort der Abholung.
Die Stadt Arnsberg hat zum Schuljahresbeginn 2022/23 Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu verschiedenen städtischen Schulen teils mit Förderschwerpunkten neu zu vergeben. Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Arnsberg verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu beauftragen. Die Gesamtleistung wird in Losen vergeben.
Los 1: städt. Fröbelschule (Förderschule), Neuer Schulweg 11, 59821 Arnsberg
Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
-Die Abholung der Schüler*innen am jeweiligen Treffpunkt.
-Die Beförderung der Schüler*innen zur Schule.
-Die Abholung der Schüler*innen an der Schule und Rücktransport zum Ort der Abholung.
-optional: Stellung einer Begleitperson
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tarif- und Vergabegesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Schülerbeförderung für die Stadt Arnsberg
Abholung der Schülerin vom Wohnort in Arnsberg
Beförderung zur Norbertusschule, Klosterstraße 12, 59821 Arnsberg
Abholung der Schülerin an der Norbertusschule und Rücktransport zum Ort der Abholung
Die Stadt Arnsberg hat zum Schuljahresbeginn 2022/23 Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu verschiedenen Schulen teils mit Förderschwerpunkt neu zu vergeben. Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Arnsberg verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu beauftragen. Die Gesamtleistung wird in Losen vergeben.
-Los 2: Norbertusschule, Klosterstraße 12, 59821 Arnsberg umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
-Abholung der Schülerin am Wohnort
-Beförderung zur Norbertusschule
-Abholung der Schülerin an der Norbertusschule und Rücktransport zum Wohnort
-optional: Stellung einer Begleitperon
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1 Jahr.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Schülerbeförderung für die Stadt Arnsberg
Abholung der Schüler*innen aus den Ortsteilen Uentrop und Dinschede.
Beförderung zur Grundschule Dinschede
Abholung der Schüler*innen an der Grundschule Dinschede und Rücktransport zu den Abholorten
Die Stadt Arnsberg hat zum Schuljahresbeginn 2022/23 Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu verschiedenen Schulen teils mit Förderschwerpunkten neu zu vergeben. Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Arnsberg verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu beauftragen. Die Gesamtleistung wird in Losen vergeben.
-Los 3: Grundschule Dinschede, Dinscheder Straße 8, 59823 Arnsberg umfasst im Wesentlichen folgenden Leistungen:
-Abholung der Schüler*innen aus den Ortsteilen Uentrop und Dinschede
-Beförderung der Schüler*innen zur Grundschule Dinschede
-Abholung der Schüler*innen an der Grundschule Dinschede und Rücktransport zu den Abholorten
-optional: Stellung einer Begleitperson
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die Schülerbeförderungsleistungen wurden im Mai 2022 im EU-weiten offenen Verfahren ausgeschrieben. In 3 Losen wurde die Ausschreibung teilaufgehoben, da kein wirtschaftliches Angebot eingegangen war. Nach § 14 (4) Nr. 1 VgV kann die Leistung dann im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn im Wege eines offenen Verfahrens keine geeigneten Angebote eingegangen sind.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerbeförderung für die Stadt Arnsberg, Fröbelschule (Tour Oeventrop)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59757
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.taxi-dora.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerbeförderung für die Stadt Arnsberg, Norbertusschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerbeförderung für die Stadt Arnsberg, Grundschule Dinschede
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.