Telefonische Sachverhaltsklärung Referenznummer der Bekanntmachung: BW 06/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telefonische Sachverhaltsklärung
Der Beitragsservice schreibt die Durchführung von telefonischen Sachverhaltsklärungen (Outbound) bei potentiellen Beitragszahlern im nichtprivaten Bereich sowie die anschließend erforderliche Bearbeitung der Datensätze durch den zukünftigen Auftragnehmer aus. Die Bearbeitung erfolgt in einer vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Online-Anwendung in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers.
Die Anforderungen des Beitragsservice für die Durchführung der telefonischen Sachverhaltsklärung und die anschließende Bearbeitung der Datensätze ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) und der Arbeitsanweisung, die während der Frist für die Erstellung der Erstangebote im Rahmen eines Online-Termins (in Form einer Videokonferenz) eingesehen werden können.
Es ist beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag mit einer Festlaufzeit bis zum 31.12.2024 ab dem 01.07.2022 abzuschließen. Daneben erhält der Beitragsservice die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung des Vertrags (zu gleichen Konditionen) um jeweils sechs Monate bis längstens zum 30.06.2026. Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet.
Der genaue Beginn der Qualifizierung der Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers für die telefonische Sachverhaltsklärung wird zwischen den Vertragsparteien abgestimmt. Die Qualifizierung dauert voraussichtlich insgesamt 4 Wochen und muss bis zum Vertragsbeginn bzw. Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen sein.
Das Zeitfenster für die telefonische Sachverhaltsklärung ist auf montags bis freitags auf 8:00 Uhr - 19:00 Uhr beschränkt und erfolgt über die Telefonanlage des Auftragnehmers. An bundeseinheitlichen Feiertagen erfolgt keine telefonische Sachverhaltsklärung. An nicht bundeseinheitlichen Feiertagen wird keine telefonische Sachverhaltsklärung in Bundesländern durchgeführt, in denen es sich bei diesem Tag um einen Feiertag handelt.
Die vom Beitragsservice bereitgestellten elektronischen Postkörbe und die Anwendungen zur Bearbeitung der Vorgänge (bspw. Zugriff auf Beitragskonten) - nachfolgend insgesamt "DV-Anwendungen" genannt - können grundsätzlich montags bis freitags von 06.30 Uhr - 19.00 Uhr genutzt werden.
Die Einzelheiten zu den technischen Anforderungen, die jeder Bewerber zwingend erfüllen muss, sind ausführlich in der Kurzbeschreibung (Teil B. der Teilnahmebroschüre) sowie der Leistungsbeschreibung (Teil B. der Vergabeunterlagen beschrieben.
Hinweise:
- Für die Kommunikationsanbindung zwischen Auftragnehmer und Beitragsservice müssen die Bewerber im Rahmen dieses Vergabeverfahren die erforderlichen Datenleitungen mit einer Mindestgeschwindigkeit von 10 Mbps (Ethernet 10 MBit/s) pro 60 Mitarbeiter/-innen in aktiven Sessions anbieten und im Falle einer Zuschlagserteilung mit Beginn der Leistungserbringung über einen Provider ihrer Wahl zwingend zur Verfügung stellen.
- Die Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers müssen zwingend das Sprachniveau C2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen beherrschen.
Weitere Einzelheiten zur ausgeschriebenen Leistungen und zu den weiteren Anforderungen und Mindestvorgaben des Beitragsservice sind der Teilnahmebroschüre (insbesondere Teil B. Kurzbeschreibung) und den Vergabeunterlagen (insbesondere Teil B. Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden am Standort des Auftragnehmers erbracht.
Der Beitragsservice schreibt die Durchführung von telefonischen Sachverhaltsklärungen (Outbound) bei potentiellen Beitragszahlern im nichtprivaten Bereich sowie die anschließend erforderliche Bearbeitung der Datensätze durch den zukünftigen Auftragnehmer aus. Die Bearbeitung erfolgt in einer vom Beitragsservice zur Verfügung gestellten Online-Anwendung in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers.
Die Anforderungen des Beitragsservice für die Durchführung der telefonischen Sachverhaltsklärung und die anschließende Bearbeitung der Datensätze ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) und der Arbeitsanweisung, die während der Frist für die Erstellung der Erstangebote im Rahmen eines Online-Termins (in Form einer Videokonferenz) eingesehen werden können.
Es ist beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag mit einer Festlaufzeit bis zum 31.12.2024 ab dem 01.07.2022 abzuschließen. Daneben erhält der Beitragsservice die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung des Vertrags (zu gleichen Konditionen) um jeweils sechs Monate bis längstens zum 30.06.2026. Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet.
Der genaue Beginn der Qualifizierung der Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers für die telefonische Sachverhaltsklärung wird zwischen den Vertragsparteien abgestimmt. Die Qualifizierung dauert voraussichtlich insgesamt 4 Wochen und muss bis zum Vertragsbeginn bzw. Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen sein.
Das Zeitfenster für die telefonische Sachverhaltsklärung ist auf montags bis freitags auf 8:00 Uhr - 19:00 Uhr beschränkt und erfolgt über die Telefonanlage des Auftragnehmers. An bundeseinheitlichen Feiertagen erfolgt keine telefonische Sachverhaltsklärung. An nicht bundeseinheitlichen Feiertagen wird keine telefonische Sachverhaltsklärung in Bundesländern durchgeführt, in denen es sich bei diesem Tag um einen Feiertag handelt.
Die vom Beitragsservice bereitgestellten elektronischen Postkörbe und die Anwendungen zur Bearbeitung der Vorgänge (bspw. Zugriff auf Beitragskonten) - nachfolgend insgesamt "DV-Anwendungen" genannt - können grundsätzlich montags bis freitags von 06.30 Uhr - 19.00 Uhr genutzt werden.
Die Einzelheiten zu den technischen Anforderungen, die jeder Bewerber zwingend erfüllen muss, sind ausführlich in der Kurzbeschreibung (Teil B. der Teilnahmebroschüre) sowie der Leistungsbeschreibung (Teil B. der Vergabeunterlagen beschrieben.
Hinweise:
- Für die Kommunikationsanbindung zwischen Auftragnehmer und Beitragsservice müssen die Bewerber im Rahmen dieses Vergabeverfahren die erforderlichen Datenleitungen mit einer Mindestgeschwindigkeit von 10 Mbps (Ethernet 10 MBit/s) pro 60 Mitarbeiter/-innen in aktiven Sessions anbieten und im Falle einer Zuschlagserteilung mit Beginn der Leistungserbringung über einen Provider ihrer Wahl zwingend zur Verfügung stellen.
- Die Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers müssen zwingend das Sprachniveau C2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen beherrschen.
Weitere Einzelheiten zur ausgeschriebenen Leistungen und zu den weiteren Anforderungen und Mindestvorgaben des Beitragsservice sind der Teilnahmebroschüre (insbesondere Teil B. Kurzbeschreibung) und den Vergabeunterlagen (insbesondere Teil B. Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
3 Optionen zur Verlängerung des Vertrags um jeweils 6 Monate zu gleichen Konditionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Fonetix GmbH + Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://gutcontact.de/standorte/fonetix-greifswald/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYYYJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]