Neubau Rathaus Altenberge gem. VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenberge
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48341
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altenberge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rathaus Altenberge gem. VgV
Die Gemeinde Altenberge plant die Errichtung eines neuen Rathauses. Das bestehende Rathaus erfüllt nicht die Anforderungen an Funktionalität, Energieeffizienz und Barrierefreiheit. Die Gemeinde hat im Vorfeld eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeits-studie und eine Standortstudie durchgeführt. Beabsichtigt ist gleichzeitig die Stärkung der Identifikationswirkung und Zentralität der Ortsmitte in Verbindung mit der Schaffung von Barrierefreiheit und Erweiterung des Flächenangebotes. Zur Umsetzung sollen Projektsteuerungsleistungen sowie optionales Baumanagement (Objektplanung LP 6-9 nach HOAI) im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben werden.
Altenberge
Projektsteuerung nach AHO, Projektstufen 1-5 und Handlungsbereiche A-E.
Optionales Baumanagement (Objektplanung LP 6-9 nach HOAI).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen gem. § 17 Abs. 11 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRQ9WXR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachunng benannten Frist zu Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.