Umspannstation im Projekt Wieblinger Weg
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umspannstation im Projekt Wieblinger Weg
Vergabegegenstand ist die Lieferung und Montage sowie Inbetriebnahme einer 20-kV Übergabestation als Fertigbaugebäude in monolithischer Bauweise, mit 20-kV SF6 Mittelspannungsschaltanlage, zwei 1.600 kVA Gießharztransformatoren und 400 V AC Niederspannungs-Hauptverteilung.
Vergabegegenstand ist die Lieferung und Montage sowie Inbetriebnahme einer 20-kV Übergabestation als Fertigbaugebäude in monolithischer Bauweise, mit 20-kV SF6 Mittelspannungsschaltanlage, zwei 1.600 kVA Gießharztransformatoren und 400 V AC Niederspannungs-Hauptverteilung. Die Baumaßnahme ist ein Teilprojekt des Gesamtprojekts „Neubau Betriebshof für Wasserstoffbusse in Heidelberg“ und wird gesondert ausgeschrieben. Ziel der Baumaßnahme ist der regionale Infrastrukturausbau für den Einsatz erneuerbarer Energien. Der entstehende Betriebshof bildet dabei einen wichtigen Stützpunkt für die Versorgung batterieelektrischer- und wasserstoffbetriebener Fahrzeuge der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) in Heidelberg. Neben einer überdachten Abstellanlage inkl. der dazugehörigen Elektro-Ladeinfrastruktur (ein Ladepunkt pro Bus), welche für 26 Busse (Gelenkbus; Länge 18,5 m) ausgelegt ist, wird ein Gebäude mit Büro- und Sozialräumen, sowie der Wasserstoffanlagenbereich, entstehen. Zusätzlich erforderliche Kleingebäude sind die hier zu erstellende 20 kV Übergabestation und eine Winterdienstgarage. Die Wasserstoff-Betankung der Busse erfolgt an zwei Betriebstankplätzen auf dem Werksgelände. Im Einfahrtsbereich zur Abstellung wird zusätzlich eine öffentliche Wasserstofftankstelle für PKW errichtet. Die Anlagen zur Wasserstoffbetankung werden durch einen externen Dritten geplant, zur Genehmigung vorgelegt und gebaut.
Zu II.2.7): Beginn der Ausführung der hier ausgeschriebenen Leistungen ist frühestens Mai 2023 und spätestens Juli 2023. Das Vorhaben ist bis zum 31.07.2023 fertigzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Schließlich muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall und Schadensart mindestens betragen:
• für Personenschäden: 1 Mio. Euro • für Sach- und Vermögensschäden: 1 Mio. Euro Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
Hinweise:
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden:
(a) Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber vorzulegen.
(b) Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen und entsprechende Nachweise dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die Angabe von mindestens 3 Unternehmensreferenzen, die belegen, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Referenzen müssen sich auf die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von vergleichbaren Anlagen ähnlicher Größenordnung beziehen und aus den letzten 5 Jahren stammen. Die entsprechenden Angaben sind auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB u.a. gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert.
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Angebot eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden.
Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Angebot außerdem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen.
Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eignungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Angebot gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden.
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden.
Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Entsprechend des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) hat der Bieter zusammen mit dem Angebot die Verpflichtungserklärungen LTMG abzugeben. Die besonderen Vertragsbedingungen LTMG werden mit dem Zuschlag Vertragsbestandteil. Neben dem Bieter haben auch seine Nachunternehmer und Verleihunternehmen – soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind – die Verpflichtungserklärung LTMG unterschrieben abzugeben. Diese Erklärungen sind ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.