S2-Projektversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 039-2022-0010
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
S2-Projektversicherung
Projektversicherung: Kombinierte Bauleistungs- und Montage, Haftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung sowie Umweltschaden für den S-Bahnbau.
Projektversicherung: Kombinierte Bauleistungs- und Montage, Haftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung sowie Umweltschaden für den S-Bahnbau.
Kurzinformation zum Projekt:
Für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen a.d.F. wird der Neubau einer ca. 3,9 km langen Bahnstrecke mit 2 Stationen erforderlich. Der Bau der Strecke, der Bahnsteiganlagen und der Abstellanlage erfolgt nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Die Strecke und die Bahnsteiganlagen werden für reinen S-Bahn-Betrieb vorgesehen und als Eisenbahn gebaut, die nicht zum Netz der Eisenbahnen des Bundes gehört (nichtbundeseigene Eisenbahn). Die Strecke bindet im Bahnhof Filderstadt-Bernhausen an die bestehenden Anlagen der DB Netz AG an und endet in Neuhausen a.d.F.
Es ist vorgesehen, folgende Anlagen zu realisieren:
ca. 3,9 km lange Neubaustrecke vom Bf Filderstadt-Bernhausen bis Neuhausen a.d.F. (Verlauf auf der alten Filderbahntrasse)
Verlängerung Bestandstunnel Bf Bernhausen bis hinter dem Knotenpunkt Karlstraße/Nürtinger Straße in offener Bauweise
Höhenfreie Unterquerung der Bahnhofstraße und der Mercedesstraße in Sielmingen
Höhenfreie Unterquerung der Werkszufahrt Thyssen Krupp
Neubau des Haltepunktes Sielmingen (in Troglage) und des Bahnhofs Neuhausen a.d.F. (oberirdisch)
Bahnhof Neuhausen - Zwei 210 m lange Bahnsteiggleise und eine Abstellanlage für vier S-Bahn Fahrzeuge
Bahnsteige im S-Bahn-Standard: Länge 210 m, Höhe 96 cm über Schienenoberkante, einschließlich Ausstattung und Zuwegung im S-Bahn Standard, u.a. mit Wetterschutz, elektronischen Fahrgastinformationsanlagen, Fahrkartenautomaten, Fahrkartenentwerter, Lautsprecheranlagen und Videoüberwachung. Bestandteil des Projekts ist nur die Anbindung der Bahnsteige an den öffentlichen Straßenraum, nicht die Umgestaltung und Anpassung des Umfeldes (Bahnhofsvorplätze, Stellplätze, Bushaltestellen etc.).
Ausstattung der Strecke mit Leit- und Sicherungstechnik einschließlich der Anbindung der Signale an eine Leitstelle.
15 kV-Oberleitungsanlage mit Anbindung an die Stromversorgung der DB.
Ausstattung der Strecke mit Telekommunikationstechnik (Zugfunk, Beschallung, Uhren, Kommunikation) sowie die erforderlichen Anlagen zur 50 Hz Stromversorgung (einschließlich Weichenheizung).
Weitere Informationen können den Planfeststellungsunterlagen, welche auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart veröffentlicht sind, unter folgenden Link entnommen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt2/ref24/seiten/planfeststellung/s-bahn-fi-neuhausen/
Der Planfestellungsbeschluss ist unter folgenden Link abrufbar: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Stuttgart/Abteilung_2/Referat_24/_DocumentLibraries/Planfeststellungsbeschluesse/24_pfb_SBahn_Filderstadt_Neuhausen.pdf
Prämiensatz pro Verlängerungsmonat
Planungshaftpflichtversicherung wird optional ausgeschrieben.
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften - BewGe - verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Der AG stellt hierzu das zur Verfügung.
1)
Bezeichnung des Bewerber mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefonnummer. Der AG stellt hierzu das Formblatt1.1 Firmenangaben zur Verfügung.
2)
Nachweis der Zulassung als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union für die ausgeschriebenen Versicherungssparten. Die Bewerbung durch einen Makler ist nur zulässig, wenn dieser in Exklusivvollmacht einer den Eignungskriterien entsprechenden Versicherungsgesellschaft handelt, welche mit dem Teilnahmeantrag im Original vorzulegen ist.
3)
Aktueller Handelsregisterauszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2)
4)
Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und
§ 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG).
Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.2 Eigenerklärung zur Verfügung.
5)
Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BewG haben in obiger Bewerbergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine das Formblatt 1.3 Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
6)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Teilnahmeantrag ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.7 Nachunternehmer-Eignungsleihe-Erklärung sowie das 1.8 Formblatt Nachunternehmer-Eignungsleihe-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages zur Verfügung zu stellen.
Sofern der Bewerber Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, müssen diese Erklärungen erst unmittelbar vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.4 Nachunternehmer-Erklärung sowie das Formblatt 1.5 Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung zu stellen.
Die genannten Formblätter sind bei Einsatz von Nachunternehmern abzugeben. Ansonsten können Sie ignoriert werden.
9)
Erklärung zur Einhaltung der erlassenen Russland Sanktionen
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.9 Eigenerklärung zum BMWK_Rundschreiben_vom_14.04.2022 zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Nachweis eines Ratings von mindestens BBB+ vorzugsweise von einer von der ESMA (European Securities and Markets Authority) anerkannten Rating Agentur. Aus dem Nachweis muss hervorgehen welchen Datums das Rating ist.
1)
Nachfolgender Absatz gilt nur für den späteren Führungsversicherer.
Eigenerklärungen zu Referenzen zu mindestens 2 vergleichbaren Leistungen, also Bauleistungs- und Bauhaftpflichtversicherung im Bereich Infrastrukturbau mit einer Versicherungssumme von mind. EUR 50.000.000,00. Die Referenzen dürfen nicht älter als 7 Jahre sein.
Die Referenzangaben müssen eine "Umschreibung" des Auftraggebers, z.B. Straßenbaulastträger, Schieneninfrastrukturunternehmen, eine kurze Beschreibung des versicherten Projekts (Art des Bauvorhabens und Bauvolumen) und ggfs. übernommene Zeichnungsquote beinhalten. Die Referenz darf also anonymisiert sein. Für ein Führungsangebot sollten Angaben enthalten sein, ob auch die Schadenabwicklung übernommen wurde, um die entsprechende Erfahrung zu belegen.
2)
Vertraulichkeitsvereinbarung
Die Bewerber haben eine Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.10 Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung.
Der Auftraggeber prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber / Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Im Übrigen s. II.2.9.
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 05.09.2022, 11:00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag mit der Firmierung und einen Verantwortlichen zu übermitteln ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4)
Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
6)
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner:
Siehe unter https://www.ssb-ag.de/unternehmen/ausschreibungen/ "Downloads".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland