Erstellung eines softwarebasierten „Predictive Demand“-Systems
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines softwarebasierten „Predictive Demand“-Systems
Ausgeschrieben wird die Erstellung eines softwarebasierten "Predictive Demand"-Systems. Das System soll Vorhersagen über die Nachfrage innerhalb des On-Demand-Busshuttle-Angebots der rnv generieren, um auf dessen Basis den bestmöglichen Einsatz von Fahrzeugen und Fahrpersonal zu planen.
Im März 2021 hat die rnv ein On-Demand-Angebot unter dem Produktnamen fips in Mannheim eingeführt. Das shuttle ergänzt das bestehende ÖPNV Angebot der rnv in Mannheim und verbindet die Bezirke am Stadtrand besser miteinander. Dabei werden die Fahrtwünsche mehrerer Fahrgäste mit ähnlichen Strecken oder Zielen intelligent gebündelt. Der Betrieb erfolgt softwaregesteuert.
Ausgeschrieben wird in diesem Zusammenhang die Erstellung eines softwarebasierten „Predictive Demand“-Systems. Dabei sollen die im Betrieb gewonnen Daten genutzt werden, um Vorhersagen über die Nachfrage des Angebots zu generieren und auf deren Basis den bestmöglichen Einsatz von Fahrzeugen und Fahrpersonal in den Bediengebieten zu planen. Um entsprechende Effizienzpotentiale auch im Rahmen der geltenden Gesetze und innerbetrieblichen Regelungen realisieren zu können, wird eine Prognose von drei Tagen im Voraus angestrebt. Dieser Prognosezeitraum soll im Verhältnis zur Qualität der Prognose soweit möglich erweitert werden. Der Projektstart ist für Q4 2022 geplant, die Laufzeit ist begrenzt bis Ende 2023. Eine Verlängerung bis Mitte 2024 ist ggf. möglich.
Teil des Leistungsumfangs sind folgende Leistungsstufen:
(1) Bereitstellung Nachfragemodell & selbstlernender Basisalgorithmus in rnv Systemumgebung (Pflichtbestandteil).
(2) Einbeziehen von externen Daten (Optional) (3) Erweiterung des Modells auf den Linienverkehr (Optional) (4) Integration in rnv Abnehmersysteme (Optional) Alle Entwicklungsleistungen an den relevanten Systemen, die zur Durchführung der angebotenen Variante dieses Vorhabens erforderlich sind, sind Teil des Leistungsumfangs.
Eine ausführliche Beschreibung der zu beschaffenden Leistungen ist der den Vergabeunter-lagen beigefügten Ziel- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Auftraggeberin hat festgelegt, dass sie maximal fünf (5) Bewerber für die Angebots- und Verhandlungsphase auswählen wird. Haben sich mehr als fünf Bewerber beworben, die die festgelegten Eignungskriterien erfüllen und die nicht auszuschließen sind, erfolgt eine Auswahlentscheidung zwischen diesen Bewerbern. Die Auswahlentscheidung ergeht konkret auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen, wobei Referenzen über Softwareentwicklung im Bereich Vorhersagealgorithmen bzw. künstlicher Intelligenz besondere Bedeutung zukommt. Ausgewählt werden die fünf Bewerber, die auf Grundlage der Referenzen nach der Wertung der Auftraggeberin über die beste Erfahrung verfügen, um den Auftrag in der besten Qualität ausführen zu können.
Folgende optionale Leistungsbestandteile sind vorgesehen:
(1) Einbeziehung von externen Daten Es sollen dazu solche Daten ausgewählt werden, die einen signifikanten Einfluss auf die On-Demand/ ÖPNV Nachfrage erwarten lassen sowie aktuell verfügbar und integrierbar sind. Dies könnten bspw. Wetterdaten, Veranstaltungskalender, etc. sein. Das Modell soll sukzessive um solche Daten ergänzt und anhand der verfügbaren historischen Daten trainiert werden, bis eine ausreichend verlässliche Prognose des zu erwartenden Bedarfs berechnet werden kann.
(2) Erweiterung des Modells auf den Linienverkehr Übertragung des Modells auf den Linienverkehr angedacht. Dazu können die Daten der automatischen Fahrgastzählsysteme als Grundlage für die Nachfrage herangezogen werden.
(3) Integration in rnv Abnehmersysteme Das entwickelte System soll zur dauerhaften Nutzung an das relevante/ die relevanten rnv Systeme angebunden werden, um automatisiert die Ergebnisse der Prognosen in die Betriebs- bzw. Dienstplanung zu überführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsstaats nicht zur Eintragung verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls im Vordruck anzukreuzen.
Der Bewerber muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Zum Nachweis dieser Anforderung bzw. zur Ermöglichung einer Bewertung durch die Auftraggeberin hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachfolgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben: Eigenerklärung mit dem Inhalt, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Diese Erklärung erfolgt im Vordruck Eignungsanforderungen. Ebenfalls sind Angaben zu den Unternehmensumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu machen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind geeignete Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Vordruck Eignungsanforderungen einzureichen. Einzureichen sind mindestens geeignete 2 Referenzen. Mindestens eine Referenz muss dabei eine Softwareentwicklung im Bereich Vorhersagealgorithmen bzw. künstlicher Intelligenz zum Gegenstand gehabt haben. Darüber hinaus die durchschnittliche Beschäftigtenzahl (FTE) zu benennen, sowohl insgesamt als auch in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern.
Bei den genannten Anforderungen handelt es sich um Mindeststandards.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle des Angebots durch eine Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
S. § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.